Biber in der Elbe

Das Naturschutzgesetz, unter welches der Biber gestellt ist, hat leider nicht vermocht, dieses eigenartige Tier unserer engeren Heimat zu erhalten.
Nur auf der anhaltischen Strecke des Elbstroms findet es sich noch in geringer Zahl, und man ist hier – anscheinend mit Erfolg – bemüht,
durch Errichten künstlicher Biberbauten dem charakteristischen Nager bessere Lebensbedingungen und damit Fortbestand zu sichern.
Verfolgung und die stetig anwachsende Dampfschiffahrt haben die früheren starken Biberbestände in der Elbe zum Schwinden gebracht und den geschätzten Pelzträger
– wie bereits bemerkt – aus unserer nächsten Umgebung ganz verscheucht.
Daß dieser früher sogar in unmittelbarer Nähe unserer Lutherstadt – an der Elbbrücke – seine Baue angelegt hatte, das geht aus den nachfolgenden aktenmäßigen Darlegungen aus den Jahren 1790/92 hervor, die des humoristischen Beigeschmacks nicht entbehren.

Unter dem 16. August 1790 richtet der Straßenbau- Inspektor P. Günther an „Eine Hochverordnete Straßen-Bau-Commission des Chur-Creises“ die nachstehende „Gehorsamste Anzeige“:

„Ew. Hochwohl und Hochedelgeb. habe ich gehorsamst anzuzeigen, daß Meister Fischer Häntschel mir anzeigte, daß in der Brust der Elbrücke, wo auf Pratauischer Seite der Straßendamm mit selbiger verbunden, sich ein Biber nicht nur aufhalte, sondern bei weiterem Nachforschen in der Mitte des Dammes seinen Bau entdeckt habe, hiervon auch den Herrn Oberförster Bezold benachrichtiget.
Auch soll man nach dessen Aussage wegen vielen Gehölze daselbst nicht an den Bau des Bibers kommen können.
Sollte der Strom bis zu der Höhe des Biberbaues hinauf steigen und das Erdreich erweicht werden, so könnte durch Nachstürzen dieses eine gefährliche Stelle im Damme und der Straße werden, welchem bei der Dürre noch vorzubeugen und im Falle der Noth der Bau durch Nachgraben zu suchen, die Hölen mit guter Erde auszufüllen, ohnmaaßgeblich zu unternehmen seyn.“
Über den weiteren Verlauf der Angelegenheit berichtet Günther folgendes:
„Chur Creis Amt Wittenberg, den 27. November 1790.
Bei der Gelegenheit, daß ich im Monat November meine Meßung der Leipziger Straße an der Elbbrücke auf Pratauischer Seite anfing, fand ich abermals Spuren von einem Biber in der Nähe der Brücke an dem daherum liegenden Weidenholze, welchem die Rinde abgenagt war.
Als ich hierauf die Schildwachten befragte, ob sie in den Nächten nichts von einem Biber bemerkten, so wurde mir dieses von allen nicht nur bejahet, sondern von verschiedenen gesagt, daß sie ihn die Nächte über unter ihrem Schilderhaus sehr deutlich an dem Holze nagen hörten, auch manchmal am Ufer sitzend sähen.
Über alles dieses machte ich eine Anzeige bei E. Hochverordneten Straßenbau-Commission, worauf sich 
– der Herr Amtshauptmann von Hangwitz,
– der Herr Amts-Inspektor Georgi,
– der Herr Oberförster Bezold,
– der Herr Oberbuhnenmeister Lehmann,
– der Zimmermeister Köhler, ingleichen
– der Straßenmeister Specht
nebst ein paar Leuten mit einem Kahn am 27. November dahin begaben, den Bau des Bibers unter der Brust der Brücke aufzusuchen und zu zerstören, weshalb von Meister Köhlern verlangt wurde, eine Bohle an der Brüstung aufzunehmen, deßen er sich aber auf das stärkste weigerte, und statt deßen auf der entgegengesetzten Seite eine Leiter in den Kahn setzte und mit dem Herrn Oberförster über die Verschaalung hin in die Brüstung stieg, aber nicht weiter als bis auf die Schwellen des Rostes kommen, und daher das Wahre von dem Biber Bau, als welcher über dem Roste hinter der Verschaalung befindlich, nicht entdecken, sondern nur einiges wenige abgeschältes Weidenholz in der Brüstung fanden, auch das Buhnenholz hinter der Verschaalung, als welches nach ihrer Aussage noch ganz gut und frisch wäre, mit den Spitzen nach der Brust zu gekehrt fanden.
Von dem Herrn Oberförster Bezold wurde zwar zugegeben, daß ein Biber unter der Brust der Brücke gewesen, aber daß er daselbst einen Bau haben sollte, wurde von ihm und dem Oberbuhnenmeister Lehmann auf das stärkste widerlegt und als ein Grund angeführt, daß er keinen Bau anlegen könnte, weil das Buhnenhoz ihm die Spitzen zukehre, er auch kein ander als frisches Weidenholz anfräße und in der Nähe so vieler Menschen sich nicht aufhalte, auch das Geräusch scheue, und auf solche Weise das Daseyn des Bibers sich widerlegte.
Sich aber einen Bau in dem Straßendamm zu denken, wurde von Herrn Lehmann lächerlich gemacht, und ich wurde von ihm in Aller Herren Gegenwart wegen meiner Sorgsamkeit ausgehöhnt, daß ich aber weilen ich sah, daß sie sich selber teuschten, mit Stillschweigen überging.“
Nach den weiteren Ausführungen des Aktenmaterials, das wir hier wegen seines großen Umfanges und seiner vielfachen Wiederholungen nicht weiter ausführlich angeben können, ließ sich der Straßenbau-Inspektor Günther durch die ihm wiederfahrene unverdiente Kränkung in seiner Überzeugung nicht irre machen. Diese und neue Senkungen auf der Pratauer Seite des Dammes
„eine Quadrat Elle groß und 5 Ellen tief mit vielen Nebenlöchern hinein“ veranlaßten ihn, „da bei dergleichen Vorfällen nichts zu versäumen ist“, am 23. Mai 1791 Nachgrabungen vornehmen zu lassen.
Hierbei wurden denn auch 3 in einer Fläche liegende Biberhöhlen aufgedeckt. „Die Länge aller drei Höhlen betrugen mit ihren Unterscheidungs Wänden 1 Straßen Ruthe und 8 Ellen.“
Da diese Unterhöhlung eine Gefahr für den Verkehr über den Straßendamm bildete, so machte der Kreisamtmann den entsprechenden Bericht an die kurfürstliche Straßenbau Kommission.
Daraufhin begaben sich die Amtshauptmänner von Trosky und von Hangwitz nebst dem Kreisamtmann Dietrich und Amtsinspektor Georgi dahin.
„An Ort und Stelle wurde von sämtlichen Herren beschlossen, darauf anzutragen, womöglich noch denselben Tag den Biber zu schießen.
Es wurde daher auf den Nachmittag der Herr Oberförster Bezold nebst noch einigen Schützen bestellt.“
Der Biber war aber so respektswidrig und ungalant, daß er sich vor den aufgestellten Schützen nicht sehen ließ, weshalb man unverrichteter Dinge wegen wieder abziehen mußte.
Um seiner dennoch habhaft zu werden, griff man zu einem anderen Mittel, das sich freilich ebenso unwirksam erwies.
Das Aktenstück berichtet darüber:
„Nachdem sich Nachmittags den 14. Juni 1791 der Biber zu mehreren malen in der Nähe, allwo ihm seine Baue waren zerstöret worden, gezeigt hatte, so legte der Herr Oberförster Bezold Abends um 6 Uhr in den neuen Weiden-Zuwachs unterhalb der Probstey Eisen, den Biber zu fangen, welcher auch, wie nachgelaßene Haare von ihm in dem Eisen zeigten, in selbigem gewesen, aber entkommen, in einem zweiten Eisen aber hatten sich ein Fischotter gefangen, welche ebenfalls den Dämmen gefährlich ist.
Am 2ten hujus (selbigen Monats) wurden Abends wieder neue Eisen gelegt, aber bis zur Zeit noch nichts weiter gefang“
Trotz der dringlichen Vorstellungen des gewissenhaften Straßenbau-Inspektors hat die ganze Angelegenheit augenscheinlich bis zum nächsten Jahre geruht.
Unterdessen ist, – wie die Akten schließen lassen – ein Bericht an den
Wasserbau-Kommissar Wagner in Torgau gesandt und dieser zur Besichtigung an Ort und Stelle aufgefordert worden.
Diese Besichtigung fand im Sommer 1792 statt, und unter dem 2. Juli 1792 erstattet der Wasserbаu-Kommissar Polycarpus Samuel Wagner „Bericht und Bau-Anschlag über die Schadhaftigkeiten durch den Biber im Brückendamm am Landpfeiler auf Pratauer Seite der Elbbrücke.“
Der Anschlag berechnet an Fuhrlohn und Arbeiterlöhnen die Summe von 175 Reichstalern 8 Groschen.
Diese Vorschläge zur Behebung der entstandenen Schäden erscheinen aber dem Straßenbau-Inspektor Günther nicht weitgehend genug, was er in einem Schreiben vom 30. August 1792 an den Kreishauptmann von Leubnitz und den Amtshauptmann von Trosky zum Ausdruck bringt, und worin er gleichzeitig weitergehende ausführlich begründete Vorschläge macht.
Auf Grund derselben fand dann eine nochmalige Besichtigung der gefährdeten Stelle durch
– den Amtshauptmann von Trosky,
– Amtsinspektor Georgi,
– Landbauschreiber Verloren,
– Straßenbau-Inspektor Günther,
– Amtszimmermeister Köhler und
– Amtsmaurermeister Voigt statt.
Es heißt darüber in den Akten u. a.:
„So wurde allgemein für nöthig, ja für höchst nöthig gehalten, daß noch diesen Herbst, wenn nicht die ganze Passage und die Brücke (sie war aus Holz gebaut) selbst großen Schaden durch Anschwellen der Elbe leiden soll, daß der Bau des Dammes aufs allererste und schleunigste zu unternehmen und nach diesem die übrigen Schadhaftigkeiten der Brücke zu bauen wären.“
Der Vorschlag des Wasserbau-Kommissars wurde betreffs der Erdarbeiten beibehalten, im übrigen aber einige Abänderungen beschlossen.
Dieser Beschluß wurde in einer am 1. September abgehaltenen „Conferenz“ des Kammerherrn und Kreishauptmanns von Trosky und des Straßenbau-Inspektors Günther erneut durchgesprochen und beschlossen, „auf ergangenengnädigsten Befehl mit aller Macht diesen Bau anzugreifen, wegen Kürze der Zeit und schon eintretenden Herbstwitterung noch vor Winters damit fertig zu werden.“ Trotzdem vergingen wiederum mehrere Wochen, ehe man zur Ausführung schritt; erst unter dem 2. November 1792 wird vom Beginn der Arbeiten berichtet.
Auch jetzt gingen diese nicht ohne Hemmungen vor sich.
So beschwert sich der Wasserbau-Kommissar Wagner in Torgau in einem Schreiben über die Saumseligkeit der Zimmerleute beim
Rammen, und am 2. Dezember stürzte „als die Ramme gestellt war und der erste Pfahl aufgewunden werden solte, von oben ein großer Theil Erde herunter und verschüttete den ganzen Fuß der Ramme. Zum Glück hatten die Leute noch nicht angefangen zu winden und konnten sich noch entfernen und wären beinahe manche verschüttet worden.“
Wann der Bau vollendet worden ist, läßt leider das Aktenstück nicht erkennen, da es mit dem 2. Dezember 1792 abschließt.
Jedenfalls wird er aber noch geraume Zeit gedauert haben, da am vorgenannten Tage von den erforderlichen 130 Spundpfählen erst 34 eingerammt waren.
Auch wird nichts darüber berichtet, ob man des bösen Bibers, der die Ursache der Schäden war, habhaft geworden ist.
Jedenfalls werfen die geschilderten Vorgänge ein grelles Schlaglicht auf die Verhältnisse der damaligen Zeit und zeigen, mit welcher Langsamkeit und Umständlichkeit selbst wichtige Angelegenheiten behandelt wurden.
Vergingen doch seit dem ersten Bericht über die zutage getretenen Schäden bis zum Beginn der notwendigen Arbeiten zu ihrer Beseitigung nicht weniger als 2¼ Jahr!
– Auch ein Beitrag zur Charakteristik der „guten alten Zeit“

Richard Erfurth

aus: Mein Heimatland vom 22.06.1927

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