Kurfürst Friedrich der Weise (1486 bis 1525), den ganz Deutschland als den gerechtesten, redlichsten und weisesten Fürsten ehrte, wandte seine Sorgfalt vor allem seinem Staate und im erhöhten Maße der Stadt Wittenberg zu.
Er nahm von allen Wettinern zuerst hier zeitweise Wohnung.
Zu dem Zwecke erbaute er von 1490 1499 hier an der Stelle der alten verfallenen Hofburg durch den berühmten Baumeister Konrad Pflüger aus Görlitz ein Schloss, dem die Albrechtsburg in Meißen zum Vorbilde diente.
Die Innenräume desselben ließ er durch namhafte Künstler,
– wie den Nürnberger Maler Albrecht Dürer,
– den Venetianer Jakobo dei Barbari,
– Hans von Amberg u.a. ausschmücken.
Zum Bau verwandte er teilweise die Steine des alten in Trümmer liegenden Zahnaer Schlosses.
Unmittelbar nach seiner Rückkehr aus Palästina legte er den Grundstein zum stattlichen Neubau der Allerheiligenkirche (Schlosskirche), die 1499 gleichzeitig mit dem Schloss vollendet wurde.
Bereits im ersten Jahre seiner Regierung hatte er an Stelle der durch Hochwasser zerstörten ersten Elbbrücke eine neue eichene Brücke bauen lassen, die 1490 vollendet wurde.
Diese hielt aus, bis sie im dreißigjährigen Kriege – 1637 – durch die Schweden zerstört wurde.
Am reichsten aber beschenkte der edle Fürst unsere Stadt durch die Gründung der Universität.
Der Gedanke einer solchen Stiftung war schon frühzeitig in ihm erwacht. Zur Reife gelangte der Plan durch das Drängen seines Lehrers und Leibarztes Pollich von Möllerstadt, der auch der erste Rektor der neuen Universität wurde.
Am 18. Oktober 1502 wurde diese feierlich eingeweiht.
Eröffnet wurde die Feier durch eine Prozession vom Schlosse aus nach der Stadtkirche, wo eine feierliche Messe gesungen und hierauf die Einweihungspredigt von Nikolaus Schreyer aus Koburg gehalten wurde.
Nach Beendigung des Gottesdienstes wurde Martin Pollich von Möllerstadt zum ersten Rektor der Universität und Goswin von Orson, bisher Prediger an der Antoniuskapelle zu Lichtenburg, zum ersten Kanzler derselben eingesetzt.
Die neue Hochschule war gleich anfangs gut besucht.
Unter dem Rektorate Pollichs von Möllerstadt wurden schon 416 Studierende eingeschrieben und zu Melanchthons Zeit belief sich – so wird berichtet – deren Zahl auf über 2000, sodass viele nicht bloß in den Vorstädten, sondern selbst in benachbarten Dörfern Wohnung nehmen mussten.
Der Ruf eines Luther und Melanchthon zog die Studierenden aus allen Gegenden Deutschlands und selbst aus fremden Ländern herbei.
An der Spitze der Universität stand der Rektor, welcher zweimal im Jahre, am 1. Mai und am 18. Oktober, gewählt wurde.
Wenn aus hohen und fürstlichen Personen, die hier studierten, der Rektor gewählt wurde, so vertrat ein Prorektor dessen Stelle.
So war z.B.
– 1519 der Herzog Barnim von Pommern Rektor,
– 1558 Adolf Graf von Nassau,
– nach ihm ein Graf von Stahrenberg und
– 1601 August, ein Sohn des Kurfürsten Christian II., usw.
Die Wahl des Rektors erfolgte durch Stimmenmehrheit, zuerst im vollen akademischen Rate, sodann in der Sakristei der Schlosskirche. Dort, vor dem Altare, geschah auch die feierliche Abdankung des alten und die Weihe des neuen Rektors.
Der abgehende Rektor hielt eine entsprechende Rede und übergab dann seinem Nachfolger die Abzeichen seiner akademischen Würde:
– das silberne Zepter,
– das Statutenbuch,
– das akademische Siegel,
– die Schlüssel der Akademie und zuletzt
– den Purpurmantel.
Das Siegel der Universität zeigte das Brustbild Friedrichs des Weisen mit dem Kurschwerte und der Umschrift:
„Auspice me Christum coepit Viteberga docere.“
Auf den Rektor folgen der Prokanzler und die vier sogenannten General-Reformatoren der einzelnen Fakultäten, deren Ämter und Würden in späterer Zeit auf die Dekane und Senioren der vier Fakultäten übergingen.
Diese vier Fakultäten waren die
– theologische,
– juristische,
– medizinische und
– philosophische.
In allen Fakultäten waren zusammen 22 Professoren angestellt.
Sehr zahlreich waren die Privilegien, welche die Universität nach und nach erhielt, und die unter der Bezeichnung ,“akademische Jurisdiktion“ zusammengefasst wurden.
Im Jahre 1537 erhielt die Akademie von Kurfürst Johann Friedrich die Gerichtsbarkeit über die ihr zugewiesenen Dörfer Eutzsch, Reuden, Melzwig, Apollensdorf, Piesteritz, Teuchel, Köpnick, Dietrichsdorf und Ahlsdorf.
Bis zum Jahre 1507 wurde die Universität aus der Hofkasse des Kurfürsten unterhalten; im genannten Jahre überwies ihr Friedrich der Weise die Schlosskirche mit allen ihren Einkünften, die er noch dadurch vermehrte, dass er die Propsteien Kemberg, Schlieben, Klöden und die Parochien Orlamünde, Schmiedeberg, Schalken, Liebenwerda und Jessen mit der Schlosskirche und Universität so verband, dass die Domherren der Kirche oder die Professoren der Universität die Pfarrämter in den genannten Orten durch Vikare verwalten lassen durften, während das volle Einkommen jener Stellen der Schlosskirche resp. der Universität zufloss.
Außer zahlreichen anderen Privilegien erhielt die Universität z.B. das Recht, in den kurfürstlichen Gehölzen den Vogelfang auszuüben. Der Merkwürdigkeit halber sei erwähnt, dass der philosophischen Fakultät das Privilegium erteilt wurde, Poeten mit dem Lorbeerkranz zu krönen.
Zuweilen wurde diese Ehre auch Frauen zuteil;
so erhielt am 1. März 1788 die Gattin des Lizentiaten Wetzke den Lorbeerkranz, wofür diese sich in einem überschwänglich gehaltenen Gedicht bedankte.
Sehr groß war die Zahl der Schenkungen und Stipendien, welche der Universität von wohlhabenden Gönnern überwiesen wurden, und von denen mehrere, wie z.B. das Zülsdorf’sche, das Hohndorf’sche und das Thomäische, noch heute bestehen.
Es würd zu weit führen, wollten wir hier ein vollständiges Bild der Universität zeichnen. Aus dem gleichen Grunde verzichten wir darauf, auf das wichtigste Ereignis jener Zeit, die Reformation, einzugehen, da wir bei unsern Lesern eine genaue Bekanntschaft mit diesem Werke Luthers, Melanchthons und ihrer Mitarbeiter voraussetzen dürfen.
Stadt und Bürgerschaft nahmen unter der Regierung Friedrichs des Weisen einen bedeutenden Aufschwung. Wittenberg war nach längerer Unterbrechung wieder Fürstensitz geworden, doch bewahrte die Stadt gleichwohl ihre Selbständigkeit in vollem Umfange.
Das kurfürstliche Hofgericht bestand zwar, so oft der Fürst hier anwesend war, aber nur zum Scheine.
Die Stadtgerichte blieben der Bürgerschaft, wie sie ihr einmal abgetreten waren, und wir erkennen z.B. aus einer Urkunde vom Jahre 1513 deutlich, dass darunter Erbgericht sowohl als Obergericht begriffen ist.
Von den Bürgermeistern, welche in dieser Zeit die Stadt regierten, seien genannt:
– Andreas Zülsdorf,
– Ambrosius Gertitz,
– Hans Krappe (der Schwiegervater Melanchthons),
– Thilo Dehne,
– Christian Bayer,
– Johann Hohndorf,
– Anton Kellner,
– Lukas Cranach (der Maler).
Von Johann Hohndorf, der neben seinen Amtsgenossen Bayer und Cranach zu Luthers Freunden gehörte und bei der Taufe des ersten Sohnes des Reformators Gevatter stand, besitzen wir ein getreues Konterfei auf dem Altarbilde in unserer Stadtkirche und zwar auf dem Flügel, der Beichte und Absolution darstellt.
Es ist der vor Bugenhagen knieende und von ihm losgesprochene Mann. Von ihm wird eine sonderbare Geschichte erzählt, deren Wahrheit aber nicht nachzuprüfen ist:
Der Tübinger Astrologe Stöfler hatte auf den 23. Februar 1524 eine allgemeine Sündflut vorhergesagt.
Die Sorge um den drohenden Weltuntergang war auch in Wittenberg groß. Der eine baute sich nach Noahs Vorbild eine Arche, ein anderer flüchtete auf einen Berg. Hohndorf aber begab sich auf den wohlverwahrten Dachboden seines Hauses und ließ sich ein Viertel Gebräude Bier dahin bringen, um – wie er sagte „beim guten Trunk zu leiden“. Das Wittenberger Bier, der „Guckuck“, wie es genannt wurde, besaß damals einen guten Ruf und wurde zur Zeit in 172 berechtigten Häusern der Stadt gebraut.
Als aber die Tonne leer war, und die gefürchtete Sündflut noch immer nicht kommen wollte, da verließ Hohndorf sein hohes Asyl und übernahm mutig wieder seine Amtsgeschäfte.
Unter seiner Regierung wurde auch der notwendig gewordene Rathausneubau ausgeführt.
Der Grund zu diesem jetzt noch stehenden Rathause wurde 1522 gelegt.
Vollendet wurde es etwa bis 1540.
Die Stadt zählte um das Jahr 1513 innerhalb der Mauern 356 Häuser, von denen – wie schon bemerkt – 172 die Braugerechtigkeit besaßen.
Außerhalb der Mauern vor dem Schloßtore, in der Neustadt, zählte man damals 60 Häuser.
Durch die Stadt strömte, wie heute noch, der rische Bach, und dieser war, wie der Zahnische Bach (faule Bach), vom Kurfürsten 1507 mit Forellen besetzt worden.
Daher war den Bürgern, die sonst überall bis eine Meile von der Stadt frei fischen durften, die Fischerei in diesen beiden Bächen verboten.
Diese Freifischerei gab den Anlass zu manchem Streit mit den benachbarten Ortschaften.
Als die Elbe nach einer größeren Überschwemmung sich ein neues Bett gesucht, und der Fleischerwerder dadurch vom Bürgerlug getrennt worden war, musste die Bürgerschaft mit den Gemeinden Pratau, Dabrun und dem Gute Boos in einem besonderen Vertrage eine neue Grenzregulierung vornehmen.
Der Flurbesitz der Stadt vermehrte sich während des behandelten Zeitraumes um den breiten Anger und die Pfaffenweide (Pfaffenheide).
Letztere war ein Geschenk des Kurfürsten, das jedoch unter der Bedingung gegeben war, daß er er davon soviel Ziegelerde nehmen durfte, als er zum Bau des Schlosses und der Schlosskirche benötigte.
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