– nur Lehrlinge aus christlicher Ehe und
– mit deutscher Zunge
– („moneta Wittenbergensis) – nur Pfennigproduktion
Handwerkerordnung:
– Gewandschneider
– Fleischhauer (Fleischer), (die Juden hatten eigene Schächer)
– Schuhmacher/ Gerber
– Bäcker
Sie bildeten das „Viergewerk“ und stellen den Rat der Stadt.
(zur Stadtverteidigung)
– Bildung einer Gilde aus allen Zünften, Lehrlinge
leisteten Hilfedienste,
Übungsplatz: die Vogelwiese mit „Vogelstange“
– alle durchreisenden Kaufleute müssen ihre Waren zum
Verkauf anbieten
vor dem Schloßtor (ab 1815 Baumgarten mit den Namen – Kleinwittenberg)
– die Fleischhauer, Bäcker und Schuhmacher erhalten ihren Zunftbrief
Die Hirten bilden eine Innung
– (eine Abteilung „auff dem fleming“, die zweite „auff der aue“
eine eigene Innung
(reinwollenes Gewebe wird gefärbt, verfilzt, gerauht,
geschert, gebürstet, gedämpft, geprest).
(Eisenvitriol aus der Schmiedeberger Gegend färbt
braun und Waid blau)
in der Collegienstraße und Dabrun Lehrlinge aus
(Hersteller von Borten, Quasten, Litzen, Tressen,
Rosetten, Schnüren usw.) werden später Kurzwarenhändler
und betreiben Posamenterien
(nach Erfindung des Drahtsiehens),
– sie führt ein „Treibbuch“ Aufruf zum Boykott, wenn ein wandernder Geselle Schulden hinterließ oder sich von seinen Quartierleuten nicht verabschiedet hatte.
Es wurde verlangt,
„… daß kein ehrlicher Geselle noch Lehrling mit und neben
ihn arbeiten sollte, er käme denn zuvor zurück, bezahlte
seine Schulden und stellte sich seiner dortigen Gewerkschaft
zur Bestrafung.“
1.000 Schneider- Schuster- Beutlernadeln, mehrere Bunde Stecknadeln mit gelben Köpfen und Spitzen, Haarnadeln, Schusterpfriem, Angelhaken, Pfeifenräumer, Spinnhaken, Fingerhüte, Haken und Ösen, Gürtelschlösser aus Messing, Beschläge von Truhen und Schränken aus Messing
Schon 1530 mußte der Lehrbursche mit dem „kleynen hoernigkeit“ alle Viertelstunde vom Turm „abblasen“.
Die Stadtpfeifer waren auch Turmwächter.
(Gesellen und Lehrburschen) sind die Wittenberger Leichenträger
und Tuchmacher
der Tischler, Zimmerer, Maurer, Steinmetze, Schuhmacher, Typographen (Buchdrucker), später auch für Krämer,
Nadler, Seifensieder. Das waren die ersten Anfänge
der Innungskrankenkasse
bei Zahlung von 20 guten Groschen.
„Wittenberger Gewerbeordnung“.
seines Bereiches u.a. in Gräfenhainichen, Belzig, Kemberg, Gommern und Niemegk, obwohl der Kurkreis aufgelöst war
jedermann kann ein Handwerk oder Unternehmen betreiben.
Es entstehen unseriöse Betriebe; Lehrlinge werden in großer Zahl in Betrieben ohne Meister ausgebildet.
Geschäfte (Kaufleute) betreiben Werkstätten
um waren aus Messing und Bronze mit größeren Werkstätten
auf handwerklicher Basis, aber manufakturähnlich zu betreiben. Sie hatten zwischen 14 und 31 Lehrlinge. Sie blieben nicht konkurrensfähig. Um 1900 gab es nur noch die Fa. Winzer.
Aufgaben:
– Bildung von Verbänden zur Förderung gemeinsamer
Interessen der Handwerker,
– Qualitätsprüfung, Sicherung des Gebrauchswertes der Erzeugnisse und Leistungen,
– Wahrnehmung gewerbepolizeilicher Befugnisse,
– Sicherung der „Bannmeile“ – Ausschaltung der Konkurrenz
im Umkreis von 7.500 m,
– Erlaß von Vorschriften für die Tätigkeit der Meister,
– Bestimmung von Befugnissen, Rechten und Pflichten der Meister bei der Lehrausbildung,
– Erlaß von Vorschriften über die Gesellenzeit,
die Wanderzeit und die Meisterprüfung
– Sicherung und Anleitung der Tätigkeit der Zwangsinnungen,
– Schutz vor der Großindustrie und dem Handel
– Schutz vor der „Eintreibung“ der Handwerker als unselbständige Handwerker durch die Industrie,
– Gesamtinteressenvertretung des Handwerks,
– Bedarfsermittlung für Produkte, von Arbeitskräften und
den beruflichen Nachwuchs.
Dr. Wolfgang Senst †
aus: Wittenberger Bürgergeschichten