Wenn ein Grundherr deutsche Bauern ansiedeln wollte, so trat er entweder persönlich oder durch einen Unternehmer mit den Eingewanderten in Verbindung.
Das zum Anbau bestimmte Land, meist Flächen von 30 bis 60 Hufen, wurde unter die Kolonisten gleichmäßig verteilt.
Eine Hufe, wie sie jedes Familienoberhaupt angewiesen erhielt, faßte so viel Land, als man an einem Tage mit einem Gespann Pferde bestellen konnte; späterhin bezeichnet das Wort Hufe ein Feldmaß von etwa 30 Morgen.
Die Felder waren entweder nach dem so genannten Gewannsystem geordnet, (Gewann = Teile mit gleichem Fruchtanbau) oder sie durchliefen in langen parallelen Streifen die Flur.
Durch die Mitte zog sich vom Dorfe aus ein breiter Weg, von welchem sich die Parallelstreifen nach beiden Seiten hin abzweigten. Die Gehöfte lagen zu beiden Seiten des Weges; unmittelbar daran schloß sich das zugehörige Land.
Diese Anordnung zeigen namentlich die von den Niederländern besiedelten Dorffluren.
Wald, Wiese und Weide wurde gemeinschaftlicher Besitz der Hufeninhaber oder auch mehrerer Gemeinden.
So gehörte der „Siebengemeindewald“ bei Stollberg bereits 1341 den sieben Dörfern
– Berga,
– Thürungen,
– Görsbach,
– Bösenrode,
– Rosperswende,
– Uftrungen und
– Schwenda.
Der Anführer der Kolonisten, oder der Unternehmer, welcher die Ansiedelung vermittelte und die darüber gepflogenen Verhandlungen leitete, bekam seine Hufe ab gabenfrei als erbliches Lehen zugewiesen.
Er erhielt außerdem als Schulze die niedere Gerichtsbarkeit im Dorfe und andere Vergünstigungen.
Eine oder mehrere Hufen wurden auch der Kirche des Kolonistendorfes zinsfrei übergeben.
Alles übrige Land erhielten die Ansiedler.
Kaufgeld wurde nicht erhoben; die Bauern verpflichteten sich nur zur Entrichtung eines mäßigen Grundzinses in Form von Naturalien oder Geld.
Von den später so drückenden Hand- und Spanndiensten ist in den Verträgen dieser Zeit nichts enthalten.
Die Kolonisten erhielten ihr Land zu erblichem Besitz und waren persönlich vollkommen frei.
Erst in späterer Zeit verschlechterte sich ihre Lage in steigendem Maße.
Entweder bekamen die deutschen Bauern gleichzeitig auch das alte Wendendorf zugewiesen, oder nur einen größeren Teil von dessen Gemarkung.
Im letzteren Falle bildete sich dann ein neues deutsches Bauerndorf in der Nähe der alten slawischen Ansiedelung, in welcher dann der Grundherr seinen Wohnsitz behielt.
Daraus erklären sich die zahlreichen sonst gleichnamigen Ortschaften mit den Zusäßen von
– Wenigen-,
– Klein-,
– Wendisch-,
– Alt-,
(z. B. Wenigensömmern, Kleinkorbetha, Wendischlinda, Altjeßnitz) als Kennzeichen des grundherrlichen Wohnsitzes, während die Beifügung von Groß- oder Deutsch-
(z. B. Großkorbetha, Deutschprezier)
Orte bezeichnet, die von den bäuerlichen Ansiedlern gegründet wurden.
Es wurde bereits bemerkt, daß die günstige Lage der Eingewanderten nicht von langer Dauer war.
Die Kolonisation hatte im Laufe der Zeit immer größeren Umfang angenommen.
Dadurch war einerseits das verfügbare Land zusammen geschmolzen, während andererseits mit dem Anwachsen der Bevölkerung ein Überschuß an Arbeitskräften eintrat.
Unter diesen Verhältnissen wurde es dem Grundherrn möglich, bei Neubesetzung von Land größere Vorteile für sich zu erlangen.
Die Hufen wurden mit hohen Abgaben und lästigen Frondiensten belegt und das Besitzrecht zuungunsten der Bauern verändert.
Die Folge davon war vielfach Verschuldung und Not, namentlich wenn die Ernte mißriet.
Aber auch bei gutem Ertrage waren die aufgebürdeten Lasten oft so drückend, so unerträglich, daß viele Bauern es vorzogen, die ihnen verleidete Scholle zu verlassen und sich anderwärts unter günstigeren Verhältnissen anzusiedeln.
Bereits im 14. Jahrhundert, aber mehr noch im 15., treffen wir zahlreiche „wüste Marken“ an verlassene Ortschaften und brachliegende Dorffluren.
Im kursächsischen Amte Wittenberg gab es z. B.
im Jahre 1474 neben 870 Hufen bebauten Acker 94 derartige „wüste Hufen“.
Jene wüsten Marken wurden dann vom Grundherrn entweder als Ganzes einer benachbarten Gemeinde gegeben, oder in Hufen geteilt und den Bauern der angrenzenden Gemarkung meist erblich gegen einen entsprechenden Zins verliehen.
Doch wurden die bezeichneten Marken oder Hufen nicht selten auch als „Laßgut“ ausgetan, d. h. es wurde zwischen dem Grundherrn und dem bäuerlichen Besitzer ein Pachtvertrag geschlossen, welcher von beiden Teilen jederzeit gekündigt werden konnte.
Zur Verschlimmerung der Lage des Bauernstandes trug auch nicht wenig der Umstand bei, daß viele Grundherren, statt daheim ihr Besitztum zu verwalten, an den Fürstensitzen Hofämter annahmen und ihre Bauern der Rücksichtslosigkeit und Willkür der Gutsverwalter und Amtleute überließen.
Die durch das Hofleben gesteigerten Bedürfnisse und Ansprüche der Grundherrschaft suchten jene Beamten durch eine stärkere Belastung des bäuerlichen Elements zu befriedigen, wobei sie gleichzeitig auch für sich selbst ein Erkleckliches herauszuschlagen trachteten.
Hierzu trat noch die oft willkürliche Handhabung der Rechtspflege, die den Bauer dem Grundherrn gegenüber so gut wie rechtlos machte.
Auch die rücksichtslose Ausnutzung gewisser grundherrlicher Rechte wurde zur wahren Plage.
Insbesondere gilt dies von der Ausübung der Jagd.
Von der im Sachsenspiegel gebotenen „Schonung der Saaten“ war nichts zu spüren.
Klagen über Wildschaden verhallten ungehört.
Hingegen wurde jeder von dem gemeinen Manne begangene Wildfrevel mit den höchsten Strafen an Hab und Gut geahndet, ja, nicht selten büßte der Übertreter sein Vergehen mit langer, schwerer Kerkerhaft, oder gar mit dem Verluste eines Auges oder einer Hand.
Die Folge dieser üblen Zustände war neben drückender Not eine sich steigernde Empörung der bäuerlichen Bevölkerung, welche in den vielfachen Bauernaufständen ihren erschreckenden Ausdruck fand.
Wenn in unserer Heimat die Erregung der Gemüter nicht die schlimmen Formen wie in Süddeutschland annahm, so liegt dieses daran, daß hier die Lage der bäuerlichen Bewohner doch nicht eine so verzweiflungsvolle war, wie dort.
Immerhin zeigt der thüringische Bauernausstand des Jahres 1525, daß auch in unsern Gebieten genug Zündstoff bereit lag.