Ein Naturschauspiel an der Elbe war für viele Bürger nach dem Jahreswechsel (1986) Ziel eines Nachmittagsspaziergangs.
Wie vor 5 Jahren, ließen reichhaltige Niederschläge, verbunden mit Tauwetter in den höheren Lagen, unseren Elbfluß schnell ansteigen. Mit 5,48 m wurde am 6. Januar der höchste Pegelstand vorerst im Wittenberg gemessen. Das ist natürlich für fast alle Bürger unseres Kreisgebietes keine Besonderheit, sieht man von der Verkehrseinschränkung, eben durch dieses Hochwasser, an der Bude 100 ab.
Bis zur Mitte des vergangenen Jahrhunderts war das allerdings grundlegend anders, denn das Hochwasser der Elbe richtete 1845 auch, in unserer Umgebung riesige Schäden, wie in z.B. Wartenburg, an. Infolge der Flutwelle 1845 kam es entlang der Elbe zur Gründung von Deichverbänden. Diese Deichverbände standen unter Leitung der Bürgermeister der hochwassergefährdeten Ortschaften, die entlang der Elbe angesiedelt waren.
Diese Deichverbände vertraten jedoch nur territoriale Interessen, nahtlose Übergänge von Dämmen waren noch eine Seltenheit. Der Sachau-Priesitzer Deichverband wurde erst 1873 gegründet und sah seine Aufgabe im Schutz der Grundstücke, die in beiden Orten möglichen Überschwemmungen ausgesetzt waren.
Unterhalb von Pretzsch bis zur preußisch-anhaltinischen Grenze zeichnete der Wittenberger Deichverband verantwortlich.
Er ist 1850 gegründet worden und war in folgende 8 Aufsichtsbezirke eingeteilt:
– 1. Pretzsch-Merschwitz,
– 2. Merschwitz-Bösewig,
– 3. Bösewig-Wartenburg
– 4. Wartenburg‑Melzwig,
– 5. Melzwig-Boos,
– 6. Boos-Pratau,
– 7. Pratau-Seegrehna und
– 8. Seegrehna -anhaltinische Grenze.
Der Deich hatte eine Gesamtlänge von 40 km und schützte insgesamt eine Fläche von 14.238 ha bis hin zu den Ausläufern der Dübener Heide.
Unter Nutzung bereits bestehender Schutzanlagen mussten insgesamt 690.150 Mark aufgebracht werden. 540.000 Mark dieser Bausumme beschafften sich die Gemeinden durch Ausgabe von Schuldscheinen, während der Staat den Rest in Höhe von
150.150 Mark bereitstellte.
Die Bauzeit des gesamten Dammes dauerte von 1851 bis 1862.
Die Dammkrone war immerhin 6 Fuß (1,88 m) breit, während die Höhe zwischen 19 und 22 Fuß (5,96 bzw. 6,90 in) über dem Wittenberger Pegelnullpunkt (63,437 m ü. NN bis 1936, danach 62,437 m ü. NN) ausgebaut war.
Zur Verteidigung dieser Elbdeiche gab es besondere Verordnungen. Bei Erreichen eines Wasserstandes von 13 Fuß am Wittenberger Pegel war der gesamte Damm ganztägig zu bewachen.
Aktenkundig nachzuweisende Kontrollgänge waren alle 2 Stunden durchzuführen.
Ab 15 Fuß Wasserstand wurde die Wache durch einen zusätzlichen Dammknecht ergänzt, der im Auftrag des Dammmeisters weisungsberechtigt war.
Jeder Wachmann hatte zum Dienst einen Spaten, eine Mistgabel und ein Beil mitzubringen. Dienst wurde grundsätzlich 12 Stunden geleistet, jeweils 7 Uhr morgens und abends erfolgte ein Wechsel.
Im Falle einer Gefahr war der Deichaufsichtsbeamte berechtigt, die Mannschaften auch nach den geleisteten 12 Stunden weiter einzusetzen.
Der § 5 der „Deichvertheidigungs-Ordnung“ vom 12. Juli 1854 regelte das Verhalten der Wachmannschaften:
„Die Wach- und Vertheidigungs-Mannschaft ist verpflichtet, den Herren Aufsichtsbeamten, dem Dammknechte und ihrem Führer Folge und Gehorsam zu leisten. Ebenso ist sie dem Deichinspector oder Dammmeister, bei deren etwaiger Anwesenheit zumnGehorsam verpflichtet. Widersetzlichkeit, Ungehorsam und Fahrlässigkeit, so wie der Versuch, sich dem Wachdienst zu entziehen, werden nach dem § 22 des Deichstatuts mit Geld- oder Gefängnisstrafe geahndet.“
Bis auf wenige Erweiterungen oder Korrekturen ist dieser Damm noch mit dem heutigen identisch.
Der ersten Bewährungsprobe hielt er stand, als am 5. Februar 1862 mit 6,28 m ein Wasserstand auftrat, der seitdem nie wieder war.
Karl Jüngel
Quellen: – Wittenberger Kreisblatt Nr. 48/1854,
„Die Stromgebiete des Deutschen Reiches“, Berlin 1900
– Freiheit vom 09.01.1987
