Im Jahre 1845 wurden erste Deichverbände gegründet

Ein Naturschauspiel an der Elbe war für viele Bürger nach dem Jahreswechsel (1986) Ziel eines Nachmittags­spaziergangs.
Wie vor 5 Jahren, lie­ßen reichhaltige Niederschläge, ver­bunden mit Tauwetter in den höhe­ren Lagen, unseren Elbfluß schnell ansteigen. Mit 5,48 m wurde am 6. Januar der höchste Pegelstand vor­erst im Wittenberg gemessen. Das ist natürlich für fast alle Bürger unse­res Kreisgebietes keine Besonder­heit, sieht man von der Verkehrs­einschränkung, eben durch dieses Hochwasser, an der Bude 100 ab.
Bis zur Mitte des vergangenen Jahrhunderts war das allerdings grundlegend anders, denn das Hoch­wasser der Elbe richtete 1845 auch, in unserer Umgebung riesige Schä­den, wie in z.B. Wartenburg, an. In­folge der Flutwelle 1845 kam es ent­lang der Elbe zur Gründung von Deichverbänden. Diese Deichverbände standen unter Leitung der Bürgermeister der hochwasserge­fährdeten Ortschaften, die entlang der Elbe angesiedelt waren.
Diese Deichverbände vertraten je­doch nur territoriale Interessen, nahtlose Übergänge von Dämmen waren noch eine Seltenheit. Der Sachau-Priesitzer Deichverband wurde erst 1873 gegründet und sah seine Aufgabe im Schutz der Grund­stücke, die in beiden Orten mögli­chen Überschwemmungen ausge­setzt waren.
Unterhalb von Pretzsch bis zur preußisch-anhaltinischen Grenze zeichnete der Wittenberger Deichverband verantwortlich.
Er ist 1850 gegründet worden und war in folgende 8 Aufsichtsbezirke einge­teilt:
– 1. Pretzsch-Merschwitz,
– 2. Merschwitz-Bösewig,
– 3. Bösewig-Wartenburg
– 4. Wartenburg‑Melzwig,
– 5. Melzwig-Boos,
– 6. Boos-Pratau,
– 7. Pratau-Seegrehna und
– 8. Seegrehna -anhaltinische Grenze.
Der Deich hatte eine Gesamtlänge von 40 km und schützte insgesamt eine Fläche von 14.238 ha bis hin zu den Ausläufern der Dübener Heide.
Unter Nutzung bereits bestehender Schutzanlagen mussten insgesamt 690.150 Mark aufgebracht werden. 540.000 Mark dieser Bausumme be­schafften sich die Gemeinden durch Ausgabe von Schuldscheinen, wäh­rend der Staat den Rest in Höhe von
150.150 Mark bereitstellte.
Die Bauzeit des gesamten Dammes dauerte von 1851 bis 1862.
Die Dammkrone war immerhin 6 Fuß (1,88 m) breit, während die Höhe zwischen 19 und 22 Fuß (5,96 bzw. 6,90 in) über dem Wittenberger Pe­gelnullpunkt (63,437 m ü. NN bis 1936, danach 62,437 m ü. NN) ausge­baut war.
Zur Verteidigung dieser Elbdeiche gab es besondere Verord­nungen. Bei Erreichen eines Was­serstandes von 13 Fuß am Witten­berger Pegel war der gesamte Damm ganztägig zu bewachen.
Ak­tenkundig nachzuweisende Kontroll­gänge waren alle 2 Stunden durch­zuführen.
Ab 15 Fuß Wasserstand wurde die Wache durch einen zu­sätzlichen Dammknecht ergänzt, der im Auftrag des Dammmeisters weisungsberechtigt war.
Jeder Wachmann hatte zum Dienst einen Spaten, eine Mistgabel und ein Beil mitzubringen. Dienst wurde grund­sätzlich 12 Stunden geleistet, jeweils 7 Uhr morgens und abends erfolgte ein Wechsel.
Im Falle einer Gefahr war der Deichaufsichtsbeamte be­rechtigt, die Mannschaften auch nach den geleisteten 12 Stunden wei­ter einzusetzen.

Der § 5 der „Deichvertheidigungs-Ordnung“ vom 12. Juli 1854 regelte das Verhalten der Wach­mannschaften:
„Die Wach- und Vertheidigungs-Mannschaft ist verpflichtet, den Herren Aufsichts­beamten, dem Dammknechte und ihrem Führer Folge und Gehorsam zu leisten. Ebenso ist sie dem Deichinspector oder Dammmeister, bei de­ren etwaiger Anwesenheit zumnGeh­orsam verpflichtet. Widersetzlich­keit, Ungehorsam und Fahrlässig­keit, so wie der Versuch, sich dem Wachdienst zu entziehen, werden nach dem § 22 des Deichstatuts mit Geld- oder Gefängnisstrafe geahn­det.“
Bis auf wenige Erweiterungen oder Korrekturen ist dieser Damm noch mit dem heutigen identisch.
Der ersten Bewährungsprobe hielt er stand, als am 5. Februar 1862 mit 6,28 m ein Wasserstand auftrat, der seitdem nie wieder war.

Karl Jüngel

Quellen: – Wittenberger Kreisblatt Nr. 48/1854,
„Die Stromgebiete des Deutschen Reiches“, Berlin 1900
– Freiheit vom 09.01.1987

zurück – Karl Jüngel