Historische Notizen zum Landschaftsnamen „Fläming“

In dem deutschsprachigem „Grossen vollständigen Universal-Lexicon, aller Wissenschaften und Kuenste, welche bißhero durch menschlichen Verstand und Witz erfunden und verbessert worden“, welches in 64 Bänden mit vier Ergänzungsbänden in den Jahren 1732 bis 1754 in Leipzig und Halle an der Saale von dem Verleger und Buchhändler Johann Heinrich Zedler (1705-1763) im Druck herausgegeben wurde, ist der Landschaft des Flämings ein kurzer Artikel gewidmet worden.
Im neunten Band dieses enzyklopädischen Hauptwerkes der frühen Aufklärung, welcher im Jahre 1735 in Druck erschien, wird die Geschichte und die Landschaft des Flämings kurz erklärt und nach damaligen Forschungsstand kurz umrissen.
Dieser historische literarische Beitrag besitzt heute schon einen gewissen Quellenwert und beinhaltet nachfolgenden Text: „Flaeming, Flemming,ehemahla Flaemingov, Flaemingaw, Flandrensium oder Flandrensis, Flandriencis, Flandrinensis Pagus, ein Strich Landes bey Magdeburg ueber der Elbe, welcher 9 Doerffer unter sich begreiffet.
Vor Zeiten hat sich derselbe durch das gantze Zerbstische Antheil an der Elbe hin bis an die Stadt Jueterbock, und also ueber 12 Meilen weit, erstrecket; wie denn noch heut zu Tage gedachter Zerbster Antheil so wohl als eine gewisse fruchtbare Gegend zwischen Jueterbock und dem Saechsischen Chur-Creyße bis an das Staedtlein Zahne auf dem Flemming oder Flaeming genennet wird. Man haelt davor, daß sich in der Mitte des 12. Seculi (Jahrhundert H.-J.S.) aus Flandern und andern Niederlaendischen Provintzien gewisse Teutsche Voelcker, so von Carolo M(agno (lat. Name für) Karl der Große, regierte von 754-614, davon als römischer Kaiser von 800 bis 814 – H.-J.S.) dahin vertrieben gewesen, in dieser Gegend niedergelassen nachdem Albertus Ursus (Albrecht der Bär, regierte von 1124-1170, H.-J.S.), Marggraf zu Brandenburg, die Wenden daraus vertrieben. Es haetten aber diese Voelcker ihr besonderes Recht, so man das Flaemische nennet, behalten, welches nachdem auch andere Provintzien angenommen; absonderlich im Landmessen da man das Hufen-Maß darnach eingerichtet, ingleichen in Erb-Fällen, vermöge dessen die von Eheleuten zusammen gebrachten oder erworbenen Gueter so gemein gewesen, daß die Creditores ohne Unterscheid sich daran bezahlt machen können; und wenn eines von denen Eltern mit Todabgegangen, die eine Helffte deren Gueter denen Kindern, oder in deren Ermangelung denen naechsten Anverwandten des Verstorbenen; die andere Helffte aber dem hinterbliebenen Ehegatten zugefallen.
Es soll dieses Flaemische Recht noch ietzo in Thüringen, in den Schwartzburgischen an 3 Orten observiret, und von denenjenigen, so Flaemische Gueter besitzen, sonderbare Anniversarien gehalten werden.“

In einem weiteren Text zum Flämischen Landrecht überliefert Johann Heinrich Zedler die Namen dieser ehemals fürstlich-schwarzburischen Dörfer in Thüringen. Dies waren die Orte Heringen, Görsbach und Berge.
Die neuere Forschung deutet den Landschaftsbegriff Fläming als das von flämischen Kolonisten besiedeltes Land in mittelalterlicher Zeit. In dem von Johann Samuel Heinsius im Jahre 1745 in Leipzig herausgegebenen vierten Band des
„Historisch-Politisch-Geographischen Atlas der gantzen Welt oder grosses vollständiges Geographisch-Critisches Lexicon…“
steht auf Spalte 1629:
„Flaeminger, oder die Flamlaender,… so nennen einige die Einwohner von Flandern.“
Tatsächlich hat sich im historischen deutschen Namensgut der Herkunftname, Flemming, welches einen Menschen oder Mann der aus der Küstenlandschaft Flamen stammte oder zugereist war, überliefert. So benennt die für den Zeitraum von 1502 bis 1602 vorliegende Wittenberger Universitätsmatrikel den Besuch von Studenten mit dem Familiennamen „Flemming“ aus den Heimat- oder Geburtsorten dieser Studenten, welches die Orte und Städte Barby, Herzberg, Kirchhain (Niederlausitz), Cottbus, Magdeburg, Strehla oder Strahlen, Blankensee bei Jüterbog und Zerbst waren. So kam beispielsweise am 5. Mai 1590 der Student „Christianus Fleming Servestanus“ von Zerbst zum Studium nach Wittenberg und wurde in die Matrikel eingeschrieben.

Es ist in unserem Land der Landschartsname Fläming bodenständig und der historische Familienname, Flemming bewahrt die Herkunft oder die ursprüngliche Heimat einer Familie, welche auswanderte und sich an anderen auswärtigen Orten ansiedelte.

Hans-Joachim Seidel
(H.-J.S.)