Im Jahre 1737 erfuhr das Bürgerwehrwesen unserer Stadt eine Umgestaltung.
Aus der Bürgerschaft heraus bildete sich ein Grenadierkorps
(zwei Kompagnien) mit militärischer Kleidung.
Dieses wandte sich an den König Friedrich August mit der Bitte, ihm zur „Egalisirung“ fünfzig Gewehre aus dem Königlichen Zeughause“
(Dieses Zeughaus stand in der Nähe des Schlosses. Es ist nicht zu ver-wechseln mit der Rüstkammer, die im Rathause sich befand.) zu geben.
Unter dem 30. Juni 1737 entsprach dieser der Bitte und befahl, das Korps mit 50 Flinten, Bajonetten und Riemen zu versehen. Gleichzeitig – unter dem 3. März 1737 – richtete die Bürgerschaft an den König die Bitte, ihr zwei Fahnen für ihre öffentlichen Aufzüge zu schenken.
Das betreffende Schriftstück befindet sich in der Reskript-Sammlung des Kriegs-Archivs zu Dresden.
Eine beglaubigte Abschrift enthalten die Akten unserer Schützengesellschaft.
Es lautet wie folgt:
Allerdurchlauchtigster, Großmächtigster König und Churfürst, Allergnädigster Herr!
Ew. Königl, Majst. und Churfürst. Durchl. geruhen allergnädigst Deroselben in Submissester Devotion fürtragen zu lassen, wie daß Ew. Königl. Majst. und Churfürstl. Durchl. glorwürdigste Vorfahren, und insonderheit Dero Älter Herr Vater Johann George der II. Christmildesten Gedächtnisses Ihre treueste Bürgerschaft der Churstadt und Vestung zu Wittenberg, sowohl denen an, als unangesessenen oder Pfahl-Bürgern zu ihren Sollennen öffentlichen Aufzügen, dergleichen dieselbe nicht allein jährlich einmahl vor das hiesige Thor, sondern auch so oft die allergnädigste Landes-Herrschaft bey Einhohlung der Huldigung oder sonst sich daselbst befinden, zu thun haben, 2 Fahnen vor mehr denn 60 Jahren gnädigst verehret.
Da nun aber selbige durch die langwierige Zeit gäntzlich unbrauchbar geworden, als gelanget an Ew. Königl. Majst. und Churfürstl. Durchl. unser allerunterthänigstes Bitten, Dieselben wollen aus Landes-Väterlicher Clemenz, Huld und Gnade Dero treuesten Bürgerschaft der Churstadt und Vestung zu Wittenberg zu oberwehnten Behufs anderweit mit 2 Fahnen zu versehen allergnädigst geruhen.
Wie nun diese Fahnen besondere Zeichen unschätzbahrer Landes-Väterlicher Huld und Milde seyn, auch wir und unsere späteste Nachkommen daran ein immerwehrendes Andenken Ew. Königl. Majst. und Churfürstl. Durchl. höchst gloriösen Regierung mit unaussprechlicher Dankbarkeit haben werden; also wird deren Gebrauch einzig und allein zu einer noch größeren Aufmunterung mehr erwehnter Bürgerschaft treu devotesten Gemüther gereichen, und wir beharren in pflichtschuldigsten Gehorsam
Ew. Königl. Majst. und Churfürstl. Durchl.
Unser allergnädigsten Königs Churfürstens und Herrens
Allerunterthänigst gehorsamst und Pflichtschuldigst:
Justus Augustus Fleischhauer
Johann Heinrich Albinus
Zugegenwärtige Landes-Versammlung-Deputirte
der Stadt Wittenberg.
Darauf erging vom Könige an das Geheime Kriegsrats-Collegium Dresden unter dem 30. Oktober 1737 folgender Befehl:
Von Gottes Gnaden Friedrich August, König in Pohlen,
(kein Schriftfehler) Herzog zu Sachsen, Jülich, Cleve, Berg, Engern und Westphalen, Churfürst.
Feste Räthe, liebe getreue.
Ihr ersehet aus denen zwey Original Anschlüssen mit mehrerem, was sowohl die Bürgerschaft der Stadt Wittenberg, alß auch die Bürgerschaft und Schützengesellschaft zu Meißen wegen Verabfolgung derer zu ihren öffentlichen Aufzügen benöthigten Fahnen gehorsamst vorgestellet und gebethen.
Da Wir nun diesen ihren Suchen in Gnaden stattgegeben;
Alß begehren Wir hiermit gnädigst, ihr wollet, daß der Stadt Wittenberg zwey, und der Bürgerschaft und Schützen-Gesellschaft zu Meißen Eine von denen im Haupt-Zeughause vorhandenen vorräthigen Fahnen ohne Entgeld verabfolget werden, gehörige Verfügung treffen.
Daran geschiehet Unser Wille und Meynung.
Und Wir verbleiben auch mit Gnaden gewogen.
Datum, Hubertusburg den 30ten October 1737.
Augustus Rex.
(Von dem in der Reskript-Sammlung des Kriegsarchivs zu Dresden vorhandenen Originale befindet sich gleichfalls eine beglaubigte Abschrift bei den Akten unserer Schützengesellschaft.)
Die erste dieser beiden altsächsischen Militärfahnen besteht aus rotem Grundtuch mit dem Namenszug A. R. und der polnischen Krone, umgeben von zwei Palmenzweigen.
Die zweite Fahne besteht aus grünem Grundtuch mit dem polnischen Wappen und der polnischen Königskrone in weißem Felde.
In den Ecken befinden sich platzende Granaten.
Die Rückseite zeigt einen weißen Ritter zu Pferde mit gezogenem Schwert und einem Schilde, auf dem sich ein gelbes Doppelkreuz befindet.
Auf Bitten der Königlichen Arsenal-Sammlung zu Dresden beschloß die Schützengesellschaft in ihrer Generalversammlung vom 16. Januar 1908, beide Fahnen der Dresdener Arsenal-Sammlung unter ausdrücklicher Wahrung des Eigentumsrechts zur Aufbewahrung zu überweisen, was auch am 21. März 1908 geschehen ist.
Nach Konstituierung des Grenadierkorps erließ der Rat der Stadt Wittenberg unter dem 21. Juli 1740 eine neue „Zug- und Wachtordnung“.
Nachdem in den drei ersten Paragraphen jeder Bürger zur Erfüllung seiner Pflichten gegen die Offiziere und Vorgesetzten ermahnt wird, heißt es § 4:
„Da Se. Majestät der König Friedrich August II. auf Ansuchen der Bürgerschaft sich bewogen fühlte, den 6. November 1737 aus dem Zeughause zu ihren öffentlichen Aufzügen zwei Fahnen zu schenken, sowie auch dem neuerrichteten Grenadier-Corps Flinten, so bleibt die Bürgerschaft wie bisher in zwey Theile oder Compagnien eingeteilt und ist jeder Compagnie zu prima plana verordnet
– 1 Capitän,
– 2 Lieutenants,
– 1 Fähnrich,
– 1 Feldwebel,
– 2 Sergeanten,
– 6 Corporale und
– 3 Tambours,
jedoch soll dem ganzen Corps als einem Bataillon ein Mitglied des Raths-Collegie als Oberhauptmann vorstehen.“
Die Grenadiere zogen damals täglich auf Wache. Aus den Rapporten von 1750 und 1756 geht hervor, daß an manchen Tagen 1 Leutnant, 6 Sergeanten, 1 Tambour und 60 Grenadiere die Wache hatten.
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