Der aufmerksame Leser des „Wittenberger Rundblick“ (Nr. 48/1961) wird sich erinnern, daß der „Wunderdoktor“ aus Reinharz mit dicken Strichen Kreise um die fraglichen Wunden zog. Noch heute lebt der einstmals magische Kreis in unserem Alltag fort, wenn auch niemand ernstlich darüber nachdenkt.
Es gibt einen Tanzkreis, das Kreisspiel, den Lebenskreis und vieles andere mehr. Übertragen auf den Kranz, den Fingerring, den Armring, die Eheringe wird uns klar, daß hier der Kreis eine Bindung oder Gleichsamkeit darstellt.
Im alten Rechtsbrauch war die Gerichtsstätte umhegt, also eingekreist, sie wurde umritten oder umgangen. Die Umkreisung bannte die Geister, schützte die Eingekreisten nach außen.
Die Stadtarmen von Wittenberg und die unehrenhaften Gewerbe konnten in einen bestimmten Personenkreis nicht mit einbezogen werden. So wurde der Kreis zum gesellschaftlichen Ausdruck, zum Symbol des Klassencharakters.
Auch die Wittenberger Zimmerleute unterschieden einheimische und fremde Handwerksgesellen, beschränkten den Wirkungskreis der Fremden. Allesamt trugen aber und sie tun es auch heute noch – ihre alte Handwerkstracht, die nur von den Zünftigen unterschieden
werden kann. Das Zimmerhandwerk im. alten Wittenberg hatte wie überall eine bevorzugte Stellung inne. Deshalb ist es erklärlich, daß sie nicht so ohne weiteres gewillt waren, ihren guten Ruf durch die unehrenhafte Tätigkeit, wie sie durch die Errichtung eines Schafotts gegeben war, fahren zu lassen. Der Grund dafür war folgender:
In dritter Ehe hatte er Wittenberger kurfürstliche Post- und Geleitkommisar Johann George Zimmermann Susanne geheiratet, um seinen vier Kindern wieder eine Mutter zu geben.
Diese Frau vergiftete im Laufe des ersten Jahres ihrer Ehe alle Kinder mit Arsen. So kam es zum Leipziger Schöppenstuhl-Urteil, das der sächsische Kurfürst unterm 5. Januar 1728 bestätigte.
Am 18 Oktober 1728 war es endlich so weit, daß mit dem Bau des Schafotts begonnen werden konnte.
Nach altem Zimmermannsbrauch und weil ein Galgen oder solch ein Schafott mit „magischem Kraftstoff“ (orendistisch) geladen sei, kam es nach langen Verhandlungen dazu, daß am frühen morgen am Marstal (Ende der Marstallstraße) der Stadtrichter Dr. Vogler, der Vizestadtrichter, ein Ratsherr und ein Aktuar zusammen mit dem Zimmergewerk eintrafen.
Dort wurde von den Zimmerern mittels eines etwa drei Ellen langen Maßstabes „ein halber Kreyß mit einer Schnur umbzogen und geschloßen, und haben die Herren Stadtgerichte und die Zimmerleute darinnen gestanden“.
Nun gab der Zimmermeister Schilling dem Stadtrichter die Axt und – nachdem er noch ein Schurzfell umgebunden bekam – schlug dieser dreimal gegen den Fichtenstamm, das taten auch die anderen Genannten. Abschließend gab der Stadtrichter die Axt dann wieder dem Zimmermeister zurück.
Hierin erkennen wir eine Fülle von Rechtsaltertümern, von volkskundlichen Sitten und Gebräuchen und nicht zuletzt finden wir wieder einen guten Teil des Aberglaubens wieder.
Als am 26. Oktober 1728 die Räderung der Frau Susanne Zimmermann vor dem Gerichtsportal des Rathauses in Wittenberg (vergl. die vier Steine) stattfand, hatte die alte Festungsstadt ihre Sensation. Tausende von Menschen kamen freiwillig oder zwangsweise nach hier, Fenster und Dächer waren dicht besetzt. Abergläubisch betrachtete man nach der Hinrichtung das Schafott. Man wollte einen Span, ein Stück Stoff oder etwas Blut von diesem Kraftstoff erhaschen, dieser „unheimliche“ Gegenstand hielt die bösen Geister fern.
Es ist bekannt, daß Scharfrichter mit diesen Dingen schwunghaften Handel trieben. Die Hand der Giftmischerin ist im Heimatmuseum zu sehen.
Heinrich Kühne
Quellen: Wittenberger Rundblick Wochenzeitung vom 16.12.1961
