Im Bewußtsein des erworbenen patriotischen Verdienstes ersuchten die Hauptleute der Schützen und Grenadier-Kompagnie den Rat, dem König die Bitte zu unterbreiten, dieser möge geruhen, ihnen für den in der Erfüllung ihrer Wehrpflicht bewiesenen Eifer eine öffentliche Auszeichnung zu verleihen.
Der Rat kam diesem Wunsche bereitwillig nach und erhielt darauf unter dem 18. April 1810 nachstehende Königliche Kabinettsorder:
„Von Gottes Gnaden Friedrich August, König von Sachsen
Veste liebe getreue!
Wir haben Uns auf die von euch eingereichte Anzeige vom 5. März des Jahres bewogen befunden, der Bürgerschaft und Schützencompagnie zu Wittenberg annoch ein öffentliches Merkmal Unserer Zufriedenheit über den von ihnen und besonders von den Schützencompagnien im vorigen Jahre bei Annäherung eines feindlichen Militär-Trupps zur Vertheidigung der Stadt und Abwendung der Gefahr für Unsere damals daselbst befindlich gewesenen Cassen geleisteten thätigen Beistand und dabei dargelegten patriotischen Sinn, auch gegen Uns bewiesene Treue und Anhänglichkeit dadurch zu geben, daß Wir außer einer Fahne für die Schützencompagnie, weshalb Wir Uns annoch das Weitere vorbehalten, dem Schützenhauptmann, ingleichen dem Viertelmeister und Grenadierhauptmann die hier beigefügten Medaillen ertheilen, auch, daß selbige von ihnen öffentlich getragen werden mögen, geschehen lassen wollen.“
Nach Kenntnisnahme dieses Bescheids beschloß der Kreishauptmann im Einverständnis mit dem Rate der Stadt, daß vor Veröffentlichung dieses königlichen Gnadenbeweises dem Könige nochmals Bericht über das besondere Verhältnis der Schützengesellschaft zu erstatten sei.
Dieser Bericht lautete:
„Die ganze bewaffnete Bürgerschaft der Stadt Wittenberg besteht aus drei Compagnien, und zwar einer Schützen-Compagnie und zwei Grenadier-Compagnien.
In dem gnädigen Rescripte vom 18. April des Jahres ist der Ausdruck, „Schützen-Compagnie“ durchgängig der Bürgerschaft entgegengesetzt, und glauben wir also annehmen zu dürfen, daß unter Schützen die bewaffnete Bürgerschaft verstanden werde.
Publicieren wir das Allerhöchste Rescript so wörtlich, so würde es nur von dem kleinsten Theile der bewaffneten Bürgerschaft handeln, wodurch die beiden anderen Compagnien, die Grenadiere, besonders da sie sich bei der Schill’schen Affaire ausgezeichnet betragen haben, sich sehr gekränkt fühlen, und nur eine „Jalousie“ (Eifersucht) unter beiden Theilen entstehen würde.“
Bereits unter dem 22. Mai 1810 erging hierauf an den Kreishauptmann folgendes Reskript:
„Auf das von euch unter dem 17. des Monats an Mich ergangene Schreiben stehe Ich nicht an, zu erwidern, daß da gleich am Eingange des Rescripts vom 18. April erwähnt wird, daß Ihre Königl. Majestät der Bürgerschaft und Schützen-Compagnie zu Wittenberg ein öffentliches Merkmal der Zufriedenheit zu geben beschlossen haben, da ferner außer dem Schützenhauptmann auch der Grenadier-Hauptmann eine goldene Medaille erhielt, es wohl kaum Zweifel unterworfen ist, daß unter der Schützen-Compagnie die gesamte bewaffnete Bürgerschaft verstanden werden soll.“
Daraufhin wurden am 21. Juni 1810 den beiden damaligen Hauptleuten – dem Schützenhauptmann Gerbermeister Ch. A. Naumann und dem Grenadierhauptmann Viertelsmeister Oeser – in Gegenwart des Kreishauptmanns, des gesamten Rats, der Viertelsmeister, der Schützen und Grenadiere die Medaillen als Zeichen der landesväterlichen Huld und als Ehrung der gesamten bewaffneten Bürgerschaft feierlich übergeben.
Die beiden gehenkelten goldenen Medaillen hatten Guldengröße und zeigten auf der Vorderseite das Brustbild des Königs von Sachsen mit der Umschrift:
„Fridericus Augustus D. G. Rex Sax. Dux Varsov“,
auf der Rückseite aber eine sitzende weibliche Figur, die Tugend darstellend, mit der Überschrift:
„Bene merentibus.“
Am 1. Dezember 1828 starb der Schützenhauptmann Naumann, und am 17. September 1835 folgte ihm der Grenadierhauptmann I. A. Oeser in die Ewigkeit.
Dadurch kam die Bürgerschaft in die Gefahr, jene Ehrenzeichen durch Erbschaft oder Verkauf zu verlieren.
Die Ehrenmedaille Oesers befand sich bereits in zweiter Hand und stand in Gefahr, eingeschmolzen zu werden.
Vor diesem Schicksal wurde sie noch rechtzeitig durch 15 opferbereite, patriotische Bürger gerettet, an deren Spitze der Kaufmann F. G. Arnold stand.
Am 8. August 1845 forderte letzterer in einem Zirkular die Bürger Wittenbergs auf, sich zum Ankauf der Medaille mit ihm zu vereinigen.
Das rühmliche Unternehmen wurde von den weiter unten aufgeführten Bürgern unterstützt und die Medaille für den Preis von 30 Talern angekauft.
Die Bürger hießen:
– Andre, Justiz-Commissarius
– Frdr. G. Arnold, Kaufmann u. Destillateur
– F. A. Bulius, Posamentier
– Eduard Bambach, Kaufmann
– August Förster, Chirurgius, Stadtverordneter u.
Hauptmann der Grenadier-Compagnie
– Carl Giese, Kaufmann
– Louis Giese, Kaufmann
– E. Beyer, Getreidehändler
– Gregor, Brauherr und zur Zeit Scheibenkönig
– C. N. Lantzsch, Gastwirt der Stadt London
– I. Mittmann, Braueigner
– M. F. Praedikow, Tuchfabrikant
– A. von Schröter, Buchhändler
– I. F. Trabitz, Fleischermeister
– Moritz Bulius, Kaufmann.
Auf Arnolds Vorschlag hin wurde das Ehrenzeichen in der zu diesem Zwecke für den Preis von 10 Talern eigens angefertigten neuen Fahnenspitze befestigt und am 16. September 1845 der Grenadier-Kompagnie übergeben
„zur Erinnerung für königliche Belohnung der Treue und zur Aufmunterung, es mit gleichem Sinn zu betätigen gegen unsern geliebten König Friedrich Wilhelm IV.“.
Leider ist wohl beiden Kleinoden in der folgenden Zeit nicht die nötige Aufmerksamkeit gewidmet worden, denn sowohl die in der Fahnenspitze angebrachte Medaille, als auch die in dem Besitze der Naumannschen Erben verbliebene Medaille sind spurlos verschwunden.
Alle in neuerer Zeit wieder aufgenommenen Versuche, ihren Verbleib zu erforschen, sind bis heute resultatlos verlaufen.
Im Hinblick auf das hundertjährige Jubiläum der Verleihung beider Ehrenmedaillen wandte sich der derzeitige Kommandeur unserer Schützengesellschaft, Herr Kaufmann und Stadtverordneter Paul Friedrich, im Jahre 1910 wiederholt an das Zivil-Kabinett Sr. Majestät des Königs von Sachsen mit der Bitte, der Schützengesellschaft zu Wittenberg diese Medaillen erneuern zu wollen.
Leider hat das Ministerium des Königlichen Hauses diese Bitte abgeschlagen mit der Begründung, daß jene Medaillen seiner Zeit als persönliche Auszeichnungen und nicht als Belohnung der Schützengesellschaft verliehen worden wären.
Diese habe ihre besondere Belohnung durch die Verleihung einer Fahne an die damalige Schützen- und Bürger- Kompagnie (Grenadier-Kompagnie) erhalten.
In Bezug auf diese Fahne bemerken wir folgendes:
Sie wurde am 14. Februar 1811 durch den Kreishauptmann an die gesamte bewaffnete Bürgerschaft übergeben und dann in feierlichem Zuge durch alle Straßen der Stadt nach dem Rathause in die Obhut des Rates gebracht.
Schon am 11. Februar hatten die Bürger-Hauptleute an den Rat die Bitte gerichtet, er möge durch eine Beisteuer aus der Kämmerei es ermöglichen, dass der Tag der Fahnenübergabe durch einen Ball beschlossen werde, an dem auch die ärmeren Bürger teilnehmen könnten.
Der Rat ließ indessen am folgenden Tage das Offizierkorps der bewaffneten Bürgerschaft nach dem Rathause kommen und lehnte den gestellten Antrag ab, machte aber den Vorschlag, zum Andenken an diesen Ehrentag der Bürgerschaft durch eine Sammlung eine Stiftung ins Leben zu rufen.
Damit erklärten sich alle einverstanden, und bereits am 20. Februar 1811 konnte dem Rate der Grundstock zu dieser Stiftung übergeben werden.
Dieser setzte sich folgendermaßen zusammen:
– 50 Taler – Gr. – Pf. von den Schütze
– 24 “ 15 “ 8 “ von den Grenadieren
– 33 “ – “ – “ aus den 4 Stadtvierteln
—————————–
107 Taler 15 Gr. 8 Pf.
Dazu kamen:
– 40 Taler – Gr. – Pf. von den Ratskollegium
– 52 “ 8 “ 4 “ von Ungenannten
– 100 “ – “ – “ aus der Kämmerei
——————————-
= 199 Taler 23 Gr. 12 Pf.
Vom Ratskollegium wurde beschlossen, daß die Zinsen der Stiftung, die den Namen „Fahnenstipendium“ erhielt und noch heute trägt, jedesmal am 14. Februar abwechselnd das eine Jahr einem hiesigen Bürgerssohne, „er erlerne ein Handwerk oder eine Kunst, oder er widme sich den Wissenschaften,“
und das andere Jahr einer Bürgerstochter, die sich verheiratet, ausgezahlt werde.
Im Jahre 1821 lieh sich die Schützengesellschaft das Stiftungskapital gegen Verpfändung des im Schießgraben belegenen Gebäudes und verzinste es mit jährlich 4½ Prozent.
Im Jahre 1876 zahlte sie die geliehene Summe wieder zurück.
Bei Gelegenheit der 100 jährigen Jubelfeier der Fahnenstiftung am 31. Juli 1911 wurde das Stiftungskapital von der Schützengesellschaft um 300 M. erhöht.
Die vom König von Sachsen geschenkte Fahne wurde beim Auszug zum Schützenfeste abwechselnd von den Schützen und den Grenadieren getragen.
Im Jahre 1817 schenkte König Friedrich Wilhelm III. von Preußen der bewaffneten Bürgerschaft an Stelle dieser sächsischen Fahne eine andere, ihr ähnliche mit dem preußischen Wappen und dem Namenszuge des Königs, die nunmehr abwechselnd von den Schützen und Grenadieren bei allen Auszügen vorgetragen wurde. Vom Jahre 1843 ab wurde aber den Schützen auf ihr Gesuch das Tragen jener sächsischen Fahne wieder gestattet.