Dobien 1875

1875.08.09. Wittenberger Tageblatt

Am Montag verunglückte die Frau des Müllers in der Grüntalmühle dadurch, daß sie mit ihren Kleidern dem Getriebe zu nahe kam und von demselben erfaßt wurde. Schrecklich verstümmelt und selbstredend todt wurde die bedauernswerthe Frau vorgefunden und herausgezogen.

1875.09.29. Wittenberger Tageblatt

Arbeiter, die sich für Berg-Tiefbau qualificieren, finden dauernde und lohnende Beschäftigung. Kohlengrube und Dampfziegelei „Germania“ Dobien bei Wittenberg /Elbe Braunkohle in bester Qualität, trocken, auch Stück- und Knorpelhaltig, zu Haushaltungen und industriellen Feuerungsanlagen gleich bewährt, für den Preis pro Hectoliter Stückkohle  45 Pf., Knorpelkohle  35 Pf., Förderkohle 28  Pf., klare Kohle 15 Pf., ab Grube zu haben und kann jeder Anforderung Genüge geleistet werden. Aufträge resp. Lieferungen werden prompt erledigt

1875.09.29. Wittenberger Tageblatt
Kohlengrube und Dampfziegelei suchen Arbeitskräfte
1875.08.23. Wittenberger Tageblatt

Der von Teuchel nach Dobien führende Communicationsweg
bei Grube Germania ist wegen der Unsicherheit in Folge leicht eintretenden Bruches für den öffentlichen Verkehr gesperrt.
Das betheiligte Publikum wird daher hiermit angewiesen,
dafür den bei jener Stelle entlang laufenden Privatweg der
Grube Germania zu benutzen.
Amt zu Piesteritz, den 23.08.1875

Der Amtsvorsteher. Liepe.

1875.08.09.  Wittenberger Tageblatt

Am Montag verunglückte die Frau des Müllers in der
Grünthalmühle dadurch, daß Sie mit ihren Kleidern dem
Getriebe zu nahe kam und von demselben erfaßt wurde.
Schrecklich verstümmelt und selbstredend todt wurde die bedauernswerthe Frau vorgefunden und herausgezogen.

1875.06.29. Wittenberger Tageblatt
…das Essen war schon immer teuer
1875.04.16.  Wittenberger Tageblatt

Bekanntmachung

Der Ziegeleibesitzer Franz Mussil beabsichtigt auf seiner unweit
des Dorfes Dobien an der Wittenberg – Dobiener Straße gelegenen Ziegelei einen neuen Ziegelbrennofen zu erbauen.

Bekanntmachung:
…ein neuer Ziegelbrennofen wird erbaut

Indem wir dies in Gemäßheit des § 17 der Gemeindeordnung
vom 21. Juni 1869 zur öffentlichen Kenntnis bringen,
fordern wir hierdurch auf, etwaige Einwendungen gegen die Anlage binnen 14 Tagen präclusivischer Frist bei uns anzubringen und bemerken, daß nach Ablauf derselben Einwendungen in dem Verfahren nichts mehr gemacht werden können.
Situationsplan und Zeichnung liegen in unserm Bureau zur
Einsicht aus.
Wittenberg , den 15. April 1875
Der Kreis-Ausschuß des Kreises Wittenberg

von Koseriß, Königlicher Landrath