1696 wurden Schutzparagraphen für Sohneider erlassen, in
ihnen heißt es:
„… die Kaufleute und Crahmer, die verfertigte Waaren als
Schlaff-Röcke, Brust-Tücher, Camisohle, Strümpfe undt der gleichen von denen Meistern des Schneider Gewerbes nicht aber von Fuschern… wie dann solches denen Juden gleichfalls beschaffen sollten.“
(Juden hatten nur das Privileg für den Altkleiderhandel).
1737 mußten die Schneidermeister erklären, ob sie mit
„Mannes- oder Frauenpersonen allein oder zusammen arbeiten wollten“.
Ein Gesellenstück war:
-„ein tüchtig Mannes Kleid, als Rook, Hosen und Weste…,
-inngleich ein Frauenkleidt als Schnur Leib, Manton (Umschlag aus Anatolien) oder Oberkleidt allezeit nach der mode,
-ein Paar Pagen Hosen nach jetziger Manier,
-Bekleidung eines „Trauer-Pferdtes„
Priedrich Wilhelm I. um 1870
-Schneider sollen vom flachen Land in die Städte ziehen
oder sich der „Schneyderei gäntzlich enthalten“
-„Lehrer und Küster“ dürffen auf dem Lande schneidern,
aber ohne „Gesellen und Jungen“.
1895 Bekleidungsindustrie des Deutschen Reiches:
458.621 Arbeitskräfte, darunter
169.265 angelernte weibliche
1830 importierte England
32.313.000 Pfund Wolle allein aus Deutschland für 26.787.000 Mark. Deutschland war auf Grund der eigenen unterentwickelten Industrie
z. T. ein Rohstoffexportland und nicht exportfähig.
aus: Wittenberger Bürgergeschichten
Dr. Wolfgang Senst †