Besondere Feste

Auch durch besondere Veranstaltungen suchten die Landesfürsten und der Rat der Stadt den Eifer der Schützen für die Waffenübungen anzuspornen.
So veranstaltete der Rat auf Anregung des Kurfürsten Friedrich August im Jahre 1575 ein großes Freischießen, wozu die Schützen ein umfangreiches Einladungsschreiben an sämtliche Schützengilden des Kurfürstentums sandten.
Wir lassen den Wortlaut desselben folgen, da es ein helles Streiflicht auf die damaligen Verhältnisse wirft:

„Unsere ganz willige Dienste zuvor. Ehrenfeste Hochgelahrte Achtbare günstige Herren.
Besondere gute Freunde.
Euer erbar Weisheit und Gunsten wollen wir nicht bergen, nachdem uff eines Erbaren und Wolweisen Raths, unsere günstige und gepietende Herren allhier, mit günstiger Zulassung umb Kurtzweil und guter übung auch auffrichtung freundlicher erlicher und Nachbarlicher zusammenkunfft und Erhaltung erbarer freundschafft, erbarer ergetzlichkeit willen, wir bedacht, vorgenommen und willens auff schierst künfftigen Sonntag vor Bartholomii, welcher den 2. Monatstag Augusti dieses lauffenden 75. Jahres sein wird, ein frey gemein Nachbarlich Schießen mit der Armbrost zum Spanvogel zu halten.
Und soll desselben Rumpffs gemelder Vogel, nemlichen ein Ochse vor 18 Gülden 6 Groschen Churfürstlicher Sechsischer Landeswerung mit einem Überzug oder Decken frey zu voraus gegeben werden, welcher demjenigen, so die Spillen reumen wird, gefolget werden soll.
Die Kleinod und andern Gewinne aber sollen die Schützen besetzen, auch kein abgeschoßner Span, denn welcher des hierzu verordneten übergültigen gröschlingswerth gelten oder geschrieben werden.
Und sollen die Gewinn durchaus von jeden Gülden nach abzalung derselben außerhalb des Hauptgewinns einen Groschen Lösegeld geben.
Und so sichs zutrüge, daß der Vogel, ehe die Gewinne sowol wie die Späne alle gewonnen, würde abgeschoßen, soll doch der, so den Vogel abscheußet, mehr nicht denn den Hauptgewinn haben und die andern Gewinne den Schützen bleiben.
Würde auch der Vogel des Dienstags um 12 hora nicht abgeschoßen, sollen die Herren Schützen mit sonderem rathe denselben herunterlassen, besehen, damit demnach gemelder Vogel des folgenden Mittags, auff daß sich des verzugs niemand zu beschweren, abgeschoßen.
So auch die Spindel oder Stange unvorhergesehener Dinge wegen brechen möchte, uff solchen Fall soll derselbe Vogel niemands folgen.
Hierauf gelanget an Euer E. W. und gunsten unser dienstliches bitten ir wollet Eure Armbrostschützen, welchen wir solches zuvor melden und hierzu günstlichen zu befördern bitten, obbestimpten Sonntag bei uns zu Wittenberg einkommen und den bemelden Sonntag um 12 hora zu mittags in unserm Schützenhause vor dem Elbthor des orts ausziehen, ferner bescheids zu gewarten, erscheinen, solch vorgenommene Nachbarliche kurtzweil und ergehung umb 1 Uhr in Freuden anfahen und volenden helffen und auch hierinne gutwillig erzeigen.
Da auch beneben euch ehliche vom Adel oder auch sonsten weren, die sich solcher kurzweil gebrauchen, bitten wir jene solchs anzuzeigen und die mit anhero zu bringen, sollen umb ihre gebürliche Einlage zugelassen werden.
Solches seind wir vermögens nach willig und freundlich zu dienen jederzeit geflissen.
Datum Wittenberg, Donnerstag nach Jacobi
Anno MDLXXV.

Die Armbrostschützen zu Wittenberg.

Verordnete Gewinne zum Spanvogel:
– 1.) Ein Ochse vor 18 Gülden 6 Groschen mit einer Decken frey zuvorn zum rumpffe.
– 2.) Ein Ochse vor 12 Gülden zum Kopff.
– 3.) Ein silbern Becher vor 9 Gülden zum linken Flügel.
– 4.) Ein silbern Becher vor 10 Gülden zum rechten Flügel.
– 5.) Ein silbern Becher vor 8 Gülden zum Schwang.
Ferner soll der Vogel 38 Späne haben mit folgenden Gewinnen:
– 1.) Ein Rheinisch Gulden.
– 2.) Gewinn von Silber zween Gülden.
– 3.) Gewinn von Silber drittehalb Gülden.
– 4.) Ein Becher vor drei Gülden.
– 5.) Ein Becher vor viertehalb Gülden.
– 6.) Ein Becher vor vier Gülden. 
– 7.) Ein Becher vor fünff Gülden.
– 8.) Ein Becher vor sechs Gülden.
– 9.) Ein Becher vor sieben Gülden.
Die letzten zween Späne soll ein jeder haben vor acht Gülden.

Ein zweites Freischießen zu Ehren des Kurfürsten August wurde im Jahre 1605 abgehalten.
Die Hauptgewinne bei diesem waren ein Becher für 8 Gulden, ein Becher für 7 Gulden, ein Becher für 5½ Gulden und mehrere andere von geringerem Werte.
Im Jahre 1606 kamen die Fahnen zu dem Königsvogel auf, auf denen gemalt war, was ein jeder abgeschossen hatte.
Die Königsfahne wurde „auf die Lade gezahlt“.
Die übrigen Fahnen mußte jeder, der die Kleinodien gewann, an sich lösen.
Nach einer Rechnung aus diesem Jahre wurde gezahlt:
– a) für eine große Hauptfahne mit einem Güldenbecher, daneben das Stadtwappen, 1 Gulden;
– b) für zwei Fahnen vor Confect, Brettteller und Citronen, Pommeranzen, dazu das Wappen 1 Thlr.;
– c) für vier Fahnen mit Wappen, dazu 4 silberne Becher
1 Thlr. 15 Gr.;
– d) für neun Fahnen mit Wappen 3 Thlr.;
– e) für vier kleine Fahnen mit Wappen 1 Thlr.;
– f) für eine Fahne mit Wappen und einem kleinen Bachus 12 Gr..
Wegen der charakteristischen Form lassen wir hier den Wortlaut der üblichen Einladung zu dem jährlichen Vogelschießen am Anfange des 18. Jahrhunderts folgen: (Sch. R. I.)
„Nachdem das von Ihro Königl. Majestät in Pohlen und Churfürstl. Durchlaucht zu Sachßen pp., unßern allergnädigsten Herrn, vor langer Zeit allergnädigst angeordnete und hiesiges Orts jährlich gewöhnlich zu begehende Solenne Vogel-Schüßen mit E. Hochedlen und Hochwürdigen Raths Erlaubnüß und deßen niedergesetzten Schützen-Gerichts Entschließung uff dies Jahr abermahls Montags nach Margaretha, so den 17. dieses Monaths Juli einfält, von dermahliger Löbl. Schützen-Gesellschaft zu halten beliebet und beschloßen worden; alß wird solches durch diesen gewöhnlichen Anschlag männiglichen Kund gethan, und nomine Senatus auch der Schützen-Gesellschaft, werden diejenigen, welche dergleichen Ritterlichen Exercitio, memblich den Vogel mit dem Stahl von der Stange zu fällen, beyzuwohnen, Beliebung tragen, dazu respective und dergestalt invitiret, daß sie obangesetzten Tages um 10 Uhr in des jährigen Schützen-Königs, Herrn Gottfried Stürtzkopffs uff der Coßwiger Gaßen Behausung sich einzufinden und nach vorher beschehener Erkundigung und Untersuchung, wie sich ein jeder mit theilhafftiger Genießung Bürgerlicher Privilegien werde legitimiren und presentiren können, von dar umb 11 Uhr den Zug nach der Vogel-Stange, und zwar mit Ufführung gedachten vormjährigen Schützen-Königs ohnschwer anzutreten und zu beehren, daselbst so dann nach abgestatteter und registrirter gewöhnlicher Geld-Einlage, auch erfolgter ordentlicher Proclamation derer benahmten Schützenzeichen, einen gesegneten und vergnügten Anfang zu erwartten, Hoch- und Vielgeneigt geruhen wollen.“

Wittenberg, den 9. Juli 1724.

Der Zeit verordnete Schützen-Haupt-Leuthe
Laurentius Kettner.
Paul Krause.

Als Kurfürst August am 24. Mai 1728 der Stadt Wittenberg einen Besuch abstattet, benutzen die Schützen diese Gelegenheit, um ihm in einem überreichten Begrüßungsgedicht – „Carmen gratulatorium“ – ihren Dank für die vielfachen Beweise seiner Huld auszusprechen. Das Gedicht, als dessen Verfasser der Magister Stephani genannt wird, wurde in 200 Exemplaren in der Offizin der Witwe Gerdesii gedruckt, und zwar 100 Exemplare auf „fein groß Schreib-Pappier und 1 Royal-Bogen“ (letzterer für den Kurfürsten bestimmt).
Über die Kosten sind genau spezifizierte Angaben vorhanden, aus denen wir folgende hervorheben:
– 1 Thlr. dem Poeten Herrn M. Stephani.
– 2 Thlr. 12 Gr. Druckerlohn der Frau Gerdesii.
–   –    “         8 Gr. dem Censor Herrn D. Crellio.
– 1 Thlr.     8 Gr. vor den Damast, worinnen das Carmen an Kgl. Majestät eingebunden.
–   –     “          12 Gr. dem Buchbinder Herrn Webern usw.
Im ganzen betragen die Ausgaben die Summe von 8 Tlr. 9 Gr. 6 Pf.

Als kluge und praktische Leute benutzten die Schützen die Gelegenheit, den Kurfürsten bei Überreichung des Carmens auf die immerhin bescheidene landesfürstliche Unterstützung der Schützengesellschaft in Höhe von 20 Gulden jährlich hinzuweisen und ihn zu bitten, den Schützen zu einem alljährlich zu veranstaltenden besondern Scheiben-Königsschießen den dazu nötigen Hauptgewinn zu stiften.
Auf den Rat des Kgl. Kurfürstl. Oberkämmerers Graf von Friesen wiederholte die Schützengesellschaft diese Bitte in einer besonderen Eingabe vom 10. Juni 1728.
Die Begründung derselben ist nicht ohne Interesse.
Es heißt darin u. a.:

„Da diese Stadt als eine Churstadt und Vestung mit unter die großen Städte in Chursachßen gezehlet wird, und wir darum bekanntermaßen derselben zum Besten so viel Zug und Wachen thun bei Feindeszeiten und andern gefährlichen läufften, insonderheit bei Musterungen und Abwechselung der Garnison, selbige ablößen, die Thore besehen und mit zu vollziehen, auch überhaupt in stetiger Bereitschafft und Exercitio mit unsern Gewehr stehen müßen, von welchen allen aber die Bürger in andern und Kleinern Städtten befreyet sind, und wir gleichwohl gar keine Ergötzlichkeit, außer besagten 20 Gulden, welche jedoch nur unser 20, jeder an 1 Gulde-  mithin nicht einmahl alle bekommen und zu genießen haben, welcher 1 Gulden kaum zu dem nöthigen Pulver und Bley hinlänglich ist, ganz zu geschweigen, daß wir durch den vor einigen Jahren vorgenommenen ganz unentbehrlichen Bau und Reparatur unserer Schießgebäude uns in eine Schuld von ein paar Hundert Thalern gesetzet, zu deren Wiederbezahlung wir bis dato keine genugsame Mittel noch Wege wißen.
Alß gelanget an Ew. Kgl. Majestät und Churfürstl. Gnaden unser allerunterthänigst gehorsambstes und höchstsflehentliches Bitten, dieselbe wolle bey obangeführten wahrhafften Umbständen aus landesväterlicher Huld und Gnade uns gleich andern und kleineren Städten uns statt einer Zulage ebenermaßen mit einem jährlichen Scheiben-König-Schützen erfreuen und zu dem dazu nöthigen Haupt-Gewinst ein Selbstbeliebiges Quantum, auch woher solches zu nehmen, allergnädigt determiniren.
Gleichwie nun dieses zu Ew. Kgl. Majestät und hiesiger Churstadt Gloire und Besten gewährt, also werden sowohl wir als unsere Nachkommen die uns hierunter widerfahrende hohe Königl. Gnade jederzeit zu rühmen und dafür, wie ehedem allemahl, mit stets währender allerunterthänigster Treue, Dankbarkeit in submißester Devotion und Treue bis in den Tod zu verbleiben niemahls ermangeln, als

Ew. Kgl. Majestät

Allerunterthänigste, gehorsambste und Pflichtschuldigste
Büchsen-Schützen-Gesellschaft zu Wittenberg.“

Wiederholt beteiligten sich die Wittenberger Schützen an auswärtigen Schießen, von denen sie meist mit ansehnlichen Gewinnen zurückkehrten.
So besuchten sie im Jahre 1512 den Schießhof in Leipzig, wozu ihnen der Rat der Stadt – wie bereits früher bemerkt -eine Beihilfe von 1 Gulden 56 Gr. gewährte und ihnen außerdem einige Stübchen Wein in ihrer Herberge reichen ließ.
Auch an dem Stahlschießen in Regensburg im Jahre 1586 beteiligten sie sich, wobei Nicolaus Wilk und Hans Freßdorf als Preis je eine weiße Fahne errangen.
Bei dem im Jahre 1601 in Halle veranstalteten „Land- und Spahnvogelschießen“, zu dem 156 Städte eingeladen waren, erbeuteten die Wittenberger Schützen und zwar Hans vom Berge den Rumpf mit dem darauf gesetzten Gewinn von 60 Talern.
Ebenso beteiligten sie sich wiederholt mit Erfolg an dem Schießen der Dresdener Büchsenschützengesellschaft.

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