Die Sühne der Susanna Hoyerin

Der Zweifel des Herrn Wurda…

Hand der Giftmischerin Zimmermann MZ_20240127

aus: Mittedeutsche Zeitung vom 28.01.2024

1928.10.13. Unser Heimatland

Es soll hier berichtet werden von unheilvollen Geschehnissen aus den Jahren 1727/28, die die ruhigen Bürger einer wohllöblichen Stadt Wittenberg in große Aufregung versetzten. Unter vielerlei unglücklichen Anzeichen hatte das Jahr 1727 begonnen. Ende Januar stieg die Wärme so hoch, daß die Sträucher und Bäume zu sprießen anfingen und wurden durch plötzliche eintretende Kälte samt und sonders vernichtet. Auf der Straße nach Kemberg soll ein greulicher Blutfrosch ein Mädchen angehüpft haben, welches darnach verstarb. Ein großes Gewitter war gewesen, welches viel Schaden angerichtet hatte.
Acht Tage vor Fastnachten aber hatte wieder große Kälte eingesetzt, gerade an dem Tage, als der

Johann Georg Zimmermann
aus: Archiv des HV WB

Kön. Pohln. und Churf. Sächß. Post- und Geleiths-Kommissarius Johann Georg Zimmermann, die schöne und reiche Susanne Hoyerin als sein zweites Eheweib in sein verwaistes Haus führte. Drei Kinder hatte ihm die erste Gemahlin zurückgelassen. Auch die Hoyerin hatte schon zwei Männer besessen, die ihr beide nach kurzem Ehestand gestorben waren. Zur 3. Stunde am Nachmittag läuteten die Glocken der Pfarrkirche, und der ehrwürdige Geistliche Ephraim Hartung bereitete sein Gewand zur heiligen Handlung der Trauung. Ihm gingen die Stunden der letzten Tage durch den Kopf, da er mit der Hoyerin zusammen gewesen war. Sie hatte ihn gebeten, ihre Vergangenheit in der Traurede möglichst wenig zu erwähnen, und er verstand ihr Verlangen, das Glück des Tages nicht durch trübe Erinnerungen zu schmälern. Schon ohnedies schien das Verhängnis der letzten Jahre eine damonische Schwermut über ihre Schönheit gelegt zu haben. Wenn er bedachte, daß beide Männer der Hoyerin, der Handelsmann Hegemann in Leipzig und der Rittmeister Berger in Pegau, an denselben Leiden gestorben waren, schüttelte er bedenklich den Kopf. Doch nein die Honerin war keine Hexe, das Verhängnis konnte nur ein böser Zufall sein. Er wollte zu Gott flehen, daß der böse Geist dem neuen Ehebunde fern bleiben möge.
Die Orgel tönte, und die Hoyerin schritt zum Altar mit ihrem Gatten, doch das Sonnenlicht, das noch eben durch die Fenster das Christusbild golden beleuchtet hatte, war von einer grauen Wolke verschlungen worden, und es wurde düster, als der Pfarrer die beiden Menschen fürs Leben zusammengab.
Während die Glocken den Ausgang ber Traugemeinde verkündeten, stand die alte Hausmagd Katharina an der Tür des Brauthauses mit ihrem Vertrauten, dem Altgesellen Konrad Putzner, und schnitt mit heilsamen Sprüchlein kleine Kreuzlein in die linke Ecke der Hausschwelle. „Tu auch eins auf die rechte Seite“, mahnte sie Konrad, vielleicht ist’s auch den Kindern nötig.“ – „Nein, nein“, wandte der Alte ein, „geteilter Zauber ist nichts wert, ich meine, unser lieber Herr braucht den ganzen Schutz.“
Aber die Kathrin schien doch nur halb recht gehabt zu haben, das Verhängnis schien mit der Hoyerin auch in das neue Heim gekommen zu sein. Vierzehn Tage später, am 3. März, starb nach kurzer Krankheit das älteste der Zimmermannschen Kinder, Balthasar. Kurz vor der Himmelfahrt fing die sechzehnjährige Tochter Walpurg an zu kränkeln und starb am Himmelfahrtstage. Der Vater war untröstlich, meinte, der Medikus D. Neukrantz habe sich in der Medizin vergriffen. Sein Eheweib unterstützte ihn in dieser Anklage. Ganz verstört aber wurde der Post-Kommissarius, als auch der zweite Sohn unter denselben Erscheinungen zum Liegen kam und am 25. Juli seinen Geist aufgab. Er warf dem Medikus offen ins Gesicht, daß er nichts verstehe, sodaß dieser Sezierung der Leiche forderte, damit man dem eigentlichen Grund der Krankheit auf die Spur komme. Da aber erhob die Stiefmutter laut klagend ihre Stimme, man solle der kleinen Seele ihre Ruhe lassen, sie würde sterben, wenn man das geliebte Kind so zurichten würde. Auch der Vater wies das Ansinnen des Herrn Meditus zurück, und der Knabe wurde begraben.
Wie ein Donnerschlag aber fiel es in die Stadt, als man hörte, daß auch das letzte Kind des Herrn Post- Kommissarius, der neunjährige Karl Ludwig, trank geworden sei. Man vernahm schon ab und zu das Wort, die Zimmermannin sei eine Hexe. Am Morgen des 11. Auguft wurde der D. Neukrantz wiederum zu dem kranken Kind gerufen, das große Schmerzen auszustehen hatte, und unter seinen Händen starb der kleine, vorher so blühende Knabe. Es folgte eine lange Besprechung des Herrn Medikus mit dem fast gebrochenen Vater, und jener mit seinem herbeigerufenen Kollegen D. Paul Ketty zur Sektion. Susanne schrie und bat, man möge ihr den Schmerz ersparen; das Kind würde ihr mit offenem Leibe im Traum erscheinen. Doch diesmal blieb es bei der beschlossenen Sache Man legte zuerst auf den Leib der kleinen Leiche einen zinnernen Teller, welcher sofort schwarz anlief. Nach stattgehabter Sektion eröffnete D. Neukrantz dem Vater, daß der Knabe an einer Vergiftung gestorben sei, und er verabschiedete sich mit den Worten:
„Ich trage keine Schuld; wer hier schuldig ist, mögt ihr selbst erkennen“.
Das Geschehene wurde mit Windeseile in der ganzen Stadt bekannt. Verwünschungen wurden laut, die die Zimmermannin offen als Mörderin bezeichneten. Auf dem Marktplatz versammelten sich die sonst so ruhigen Bürger Wittenbergs und forderten vom Rat Untersuchung der Sache. So sah man am nächsten Tage den Herrn Stadtrichter Vogler mit mehreren Begleitern das Unglückshaus betreten. Das Verhör der Dienstleute brachte zutage, daß nur die Zimmermannin selbst den kranken Kindern Arznei gereicht habe. So wurden mit Genehmigung des Ehemannes deren Sachen visitiert, und man fand im Wäscheschrank verschiedene Gefäße mit Pulverchen. Nach der Art dieser Dinge gefragt, antwortete die Zimmermannin, das eine sei Buder, das andere gestoßener Gummi, wollte auch einige Pulver kosten, was man aber nicht zuließ, da man vermutete, sie würde Selbstmord verüben, wie denn auch hernach durch Versuch an einer Henne von D. Neukrantz die Giftigkeit der Pulver nachgewiesen wurde. Als der Stadtrichter wegging, ließ er zur Versicherung ihrer Person eine Bürgerwache zurück mit der Instruktion, daß man die Zimmermannin nicht aus dem Hause gehen lassen solle.
Sie hatte des öfteren versucht, zu ihrem Ehegatten, der sich streng abschloß, hineinzugehen. War es nun, daß ihr jetzt die Entsetzlichkeit der Vorgänge aufging, plötzlich ließ sie ihm sagen, sie hätte ihm zu beichten, und ward vorgelassen. Sie gestand ihm unter Tränen, sie habe seine Kinder ums Leben gebracht. Auch sandte sie Boten an den Stadtrichter, er solle Gerichtspersonen abschicken, damit diese ihr Bekenntnis hörten. Dies geschah, und die Zimmermannin bekannte. Als man sie fragte, warum sie solches getan habe, erwiederte sie, sie habe anderweitige Erbschaften der Kinder durch deren Tod ihrem Manne zuwenden wollen.
Nun brachte man die Angeklagte auf das Rathaus in die Arreststube und setzte ihr zwei Wächter und eine Wärterin. Die Akten wurden an den Hochlöbl. Schöppenstuhl zu Leipzig gesandt, welcher entschied, daß „die Inquisitin Zimmermannin zur Feimstadt zu schleiffen und mit dem Rade vom Leben zum Tode zu bringen sen“. Der Tag des Gerichts wurde auf den 26. Oktober 1728 festgelegt, da vorher noch eine Untersuchung stattfinden mußte über die Beschuldigung, daß sie auch ihre ersten Ehegatten durch Gift getötet habe, wovon ihr aber nichts erwiesen werden konnte.
Bei Verkündung der Strafe brach die Angeklagte in lautes Klagen aus. Sie schickte darauf eine Bittschrift nach Dresden, welche aber abgewiesen wurde. Sie ließ den Landesherrn, als er zufällig in Wittenberg anwesend war, durch ihre Schwester anflehen, die Strafe des Rades in die des Schwertes umzuwandeln, es blieb bei dem ersten Urteil Da sann sie auf Flucht.
Am 12. Juli 1728 um die Mittagsstunde waren die beiden Wärter ein wenig eingenickt und die Wärterin fortgegangen zum Essenholen. So ging die Inquisitin leise aus der Arreststube, schloß diese von außen zu, zog Rock und Jacke der Wärterin an, band sich ein Tuch ums Gesicht und wanderte durch die Fischbänke und die Coswigter Gasse hinunter zu dem Hause ihrer Schwägerin und bat diese inständig, ihr zu helfen. Hier abgewiesen floh sie in des Herrn Geleits-Inspektors Opitz Haus, welcher aber sogleich nach der Wache schickte und die Inquisitin festnehmen ließ. – Die zurückkehrende Wärterin weckte durch ihr Klopfen die beiden Wächter. Der eine stieß den Ofen ein und kroch durch die Oeffnung heraus, konnte aber die verschlossene Tür nicht öffnen. Sie beide wurden später gebührend bestraft. Die Zimmermannin aber kam nun in die Marckmeisterey und wurde an Händen und Füßen geschlossen. Da sie nun einsah, daß das Sinnen auf Rettung zwecklos sei, begann sie sich reumütig auf ihr Ende zu bereiten, ja, hatte zuletzt durch Ueberlegung ihrer Taten einen solchen Ekel vor dem Leben, daß sie ihr Ende herbeisehnte. – Die Richtstätte wurde aus Holz auf dem Markt errichtet, da der Weg von dem Schloßtor zum Gerichte hin aufgerissen war, und die Masse des Volks und der gewaffneten Leute sich dort schlecht bewegen konnten. Noch einmal verlangte die Veurteilte ihren Gatten zu sehen und seine Verzeihung zu erbitten, welche ihr zuteil wurde. Am Vortage des Gerichts bat und empfing sie das heilige Abendmahl.
Der 26. Oktober brach an. Schon früh 5 Uhr wurden das Rathaus und die Schranken um das hochnotpeinliche Gericht besetzt. Um 9.48 Uhr begann die kleine Glocke der Pfarrkirche zu läuten, und sie läutete fort, bis um 9 Uhr die Rathausglocke einsetzte und den Auszug der Inquisitin beläutete. Unter dem Gesang vorangehender Schulknaben schritt diese, begleitet von zwei Geistlichen und dem Marktmeister Braunes, zwischen zwei Reihen Gewaffneter, die mit ihren langen Piken das drängende Volk abhalten, zum Gericht. Dort stand am schwarzen Tisch der Stadtrichter mit anderen Gerichtsleuten und Ratsverwandten. Als die Verurteilte angelangt war, befahl der Stadtrichter dem Marckmeister, das Hochnotpeinliche Halßgericht auszurufen. Danach klagte der Scharfrichter die Inqusitin ihrer Verbrechen an und bat den Stadtrichter, diese zu befragen, ob sie der Taten geständig sei. Nachdem nun der Gerichtsschreiber das Urteil verlesen hatte, fragte der Stadtrichter die Inquisin mit diesen Worten:
„Ich frage Dich, Susanna Zimmermann, ob Du der Tat geständig bist,“ worauf diese mit lautem Ja antwortete. Der Stadtrichter brach hierauf den weißen Stab und warf ihn neben sich zur Seite unter den Tisch. Nun fiel die Inquisitin nieder und bat die Gerichtspersonen um Verzeihung für die Mühen, die sie ihnen bereitet habe. Diese wurde ihr vom Stadtrichter zugesagt und das Halßgericht aufgehoben. Er übergab die Verurteilte dem Scharfrichter, der sie herabsteigen hieß und von seinen Knechten auf die Schleiffe binden ließ. Die Schleiffung führte über den Markt und hinter dem Rathaus wieder zum Markt zur Richtstätte. Die Inquisitin wurde von dem Schleifholz abgebunden und ging zu alles Volks Erstaunen mit freudigem Mute die Treppe des Gerüsts hinauf, daß es anzusehen war, als tanze und springe sie. Nach kurzer Zwiesprache mit dem Geistlichen wurde sie von diesem eingesegnet, stand dann auf, um ihre Schuhe und das weiße Sterbekleid abzutun, und legte sich dann willig nieder, um das Rad des Scharfrichters über sich ergehen zu lassen, als habe sie Sehnsucht, dem häßlichen irdischen Dasein zu entfliehen. — Kein Henkersknecht durfte ihren toten Leib berühren. Meister erfüllten schweren Herzens das Urteil, führten den Leichnam durch die Coßwigker Gasse zur Richtstätte vor dem Coßwigker Tor, wo er auf das Rad geflochten wurde.
Dies melden kurze Zeilen von der Hoyerin. Doch wieviel Seelenkämpfe dieses arm geborene Menschenkind, das von dem Schicksal und seinem inneren Dämon zu hohem Stand und Reichtum kam, bestanden hat, verschweigen die Blätter. Geiz und Ehrsucht waren die Triebfedern ihrer Handlungen.

Grab des Postmeisters Zimmermann

Grabstein Inschrift: 

Denkmahl

der Großmuth
und Wohlthätigkeit

Herrn Johann 
Georg Zimmermanns

Geleitspost und
Accisse Comisari xx
zu Wittenberg
welcher
seine Kinder die ebenfalls hier
begraben liegen
durch Gifft den 
ihnen eine xxxxxxxx
beygebracht hatte verlor,
sein sämtliches hinterlassenes
Vermögen aber zur Bildung
armer Kinder widmet.

Gestorben am 16.August 1734

Nachschrift: Der unglückliche Postmeister Zimmermann starb am 16. August 1734, nachdem er sein bedeutendes Vermögen der Stadt Wittenberg zur Erziehung armer Kinder vermacht hatte. Diesem Zwecke dient die „Zimmermannsche Stiftung“ noch heute. Sein Grabdenkmal befindet sich auf dem Friedhofe I links der Dresdener Straße. Nach ihm ist auch die Zimmermannstraße benannt.

Leonhard Schmidt, Halle a.S.

Hinweis: Die bei der Hinrichtung abgefallene Hand der Giftmischerin befindet sich in den städtischen Sammlungen der Lutherstadt Wittenberg.