Abgaben der Dörfer im 19.Jahrhundert

1931.01. und ff. Wittenberger Zeitung

Beginnen wir nunmehr mit den einzelnen Abgaben, die die Einwohner der Dörfer – in ihrer Gesamtheit – zu leisten hatten.

Dobien
leistete an die Kapelle zum heiligen Leichnam in Wittenberg Natural- und Geldabgaben zu Martini; Pfaffenkorn, Spendekorn, Rauchhafer, Hufen- und Baugeld, Erbzinsen zu St. Fabian – Sebastian; Holzfuhrengeld und Hausopfergeld zu Ostern. Als Gegenleistung mußte für jeden Scheffel Pfaffenkorn ein Alter Staubbier zur Bewirtung gegeben werden. An die Pfarre zu Dabrun war fällig: ein Natural- und Frucht- Zehnt von zusammen 29 Scheffel Roggen. Das Korn mußte entweder am Montage nach dem 1. Adventsonntage oder am 1. Dezember abgeliefert werden. Die Roggenabgabe, die am 1. Dezember fällig wurde, mußte in Geld und zwar nach dem jedesmaligen Martini- Durchschnitts- Marktpreis, der in Wittenberg erzielt wurde, entrichtet werden. Als Gegenleistung wurde eine Kanne Branntwein (für 5 Sgr.) und eine Quantität Bier (ebenfalls für 5 Sgr.) zur Bewirtung gegeben. An den Schulmeister zu Dobien mußte von jedem Hüfner und Kossäten alljährlich gegeben werden:
1,5 Scheffel Korn, ein Brot und eine Bratwurst.

Apollensdorf
hatte zu liefern:
a) an die Kirche zu Apollensdorf: zu Martini eine Zinsabgabe; an die Probstei und das Diakonat zu Coswig jeden Dienstag nach dem 1. Advent 8 Scheffel Roggen;
b) an die Pfarre zu 2Apollensdorf: 1 Thl. 14 Sgr. Martinizinsen ( diese Abgabe wurde von einer Gemeindeversammlung anläßlich der Kirchrechnungsabnahme anno 1698 mit 2 Groschen für jeden Hauswirt bewilligt und seit dieser Zeit regelmäßig gezahlt); auf Grund der Matrikel vom Jahre 1577 und 1617 mußten bei dem Amtsantritt eines jeden Pfarrers zwei Kühe gestellt werden, diese Kühe wurden Eigentum des Pfarrers; der Pfarre stand sodann von sämtlichen Grundstücken auf Apollensdorfer Flur, sowie auf der wüsten Mark Gallun, Braunsdorfer und Nudersdorfer Anteils, ein Natural- Fruchtzehnt, welcher in dem 30. Teil aller erbauten Früchte, einerlei ob im reifen oder grünen Zustande, bestand . Ein Fleischzehnt, bestehend in dem 30. Stück aller aufgezogenen Lämmer und in einem Ferkel von jedem 3. Wurfe, war ebenfalls zu leisten. Die Zehntabgaben sind im Jahre 1829 letztmalig gegeben worden. An die Schule zu Apollensdorf hatten sämtliche Güter des Dorfes eine Naturalgetreideabgabe von jährlich ein bis zwei Scheffel – je nach Ergiebigkeit der Ernte – zu entrichten.

Braunsdorf
ist seit undenklichen Zeiten in Dobien eingepfarrt. Es hatte daher an die Pfarre zu Dobien zu liefern:
Fleischzehnt von jedem 30. Lamm und ein Ferkel von jedem dritten Wurf; zu Michaelis: Hüfnergeld, Häuslergeld und Gartenzins. Die Fleischzehntabgabe wurde im Jahre 1860 in eine Roggenrente von 47 Scheffeln jährlich umgewandelt. Auch ein Fruchtzehnt mußte mit einem Dreißigstel der gesamten geernteten Frucht, ausschließlich des zu Futterzwecken abgemähten Heidekorns, geliefert werden. Der Küster zu Dobien erhielt zu Michaelis: Roggen, Brot, Wurstgeld und Häuslergeld.

Reinsdorf
mußte an die Pfarre in Apollensdorf am Montage nach dem 1. Advent eine Roggenrente abführen. Die Pfarre in Dobien bekam ein Fleisch- und Fruchtzehnt (von den Feldfrüchten den dreißigsten Teil, von Heu und Grummet den zehnten Teil). Wegen des Fruchtzehnt mußte folgendes beachtet werden:
1. wenn bei der Abzählung eines Stückes Getreide einige Bunde übrig blieben, so wurden diese bei der Abzehntung des folgendes Stückes mitgerechnet; die übrig bleibenden Bunde waren nicht zehntfrei;
2. alles Getreide wurde rein aufgeharkt und ins Band gebracht, sog. „Säusterbe“ durften nicht vorhanden sein;
3. es stand nicht fest, an welchem Ende des Ackers mit dem Abzehnten angefangen wurde;
4. das Einfahren des Zehntes wurde von der Pfarre allein besorgt;
5. die Zehntpflichtigen hatten von den Zehntberechtigten keine Gegenleistung zu fordern.

Nudersdorf
mußte der Pfarre in Straach 0,5 Rthl. oder insgesamt 5 Silberpfennige Opfergeld von jeder Person, 1,5 Gr . Häuslergeld und 0,5 Wispel guten Roggen abgeben. Die Pfarre in Apollensdorf erhielt am Montag nach dem 1. Advent eine Roggenrente. Der Küster in Apollensdorf bekam zu Michaelis Roggen, Brot und Würste.

Mochau
hatte zusammen mit dem Rittergut Nudersdorf an die Pfarre in Straach eine Roggenabgabe nach dem ermittelten Marktpreis der Stadt Wittenberg an jedem 15. Dezember abzuliefern; zu Michaelis war Häuslergeld fällig. Die Schule und Küsterei in Grabo erhielt zu Michaelis ebenfalls Roggen und Häuslergeld.

Piesteritz
leistete an die Kapelle zum heiligen Leichnam in Wittenberg alljährlich zu Martini Pfaffenkorn, Rauchhafer, Hufengeld, Baugeld und Erbzinsen, zu Fabian Sebastian Spendekorn, zu Ostern Holzfuhrengeld und Hausopfergeld. Bei Ablieferung dieser Gefälle mußte für je einen Neuscheffel Pfaffenkorn ein Liter Staubbier als Gegenleistung gegeben werden. Die Pfarre in Dobien bekam alljährlich sieben Scheffel Roggen. Der Schullehrer in Dobien erhielt für die Abhaltung von vier Gottesdiensten im Jahre 12 Gr. Observanzgeld.

Berkau
hatte an die Kirche zu Straach abzuliefern:
Natural Fruchtzehnt auf der gesamten Berkauer Feldflur, der in dem 30. Teil aller gewonnenen Feldfrüchte und Futtergewächse bestand; Fleischzehnt, welcher in der Ablieferung des 30. Stückes aller gezogenen Lämmer und Gänse bestand. Für jeden Ferkelwurf mußten 1 Sgr. 3 Pfg., für jedes geborene Kalb 5 Pfg. und für jedes Füllen 1Sgr. 3 Pfg. besonders entrichtet werden; 3 Stück Hühner alljährlich zu Michaelis von den Hüfnern und der Schmiede. Diese Abgaben wurden im Jahre 1858 zum letzten Male geleistet. Außerdem war zu Michaelis alljährlich zu zahlen: Roggenrente, Gottesackergeld und Häuslergeld. Die Küsterei erhielt alljährlich ebenfalls zu Michaelis eine Roggenabgabe.

zum Seitenanfang