Weder die Technik noch die Betrachtung der Wirtschaftlichkeit von Schiffmühlen sollen in diesem Bericht dargestellt werden, vielmehr geht es um die zielgerichtete Beseitigung dieser Mühlenart in unserem unmittelbaren Elbbereich durch den preußischen Staat in der zweiten Hälfte des vergangenen Jahrhunderts.
Dem Wittenberger Kreisblatt vom 12. August 1887 ist folgende Notiz zu entnehmen:
„Am 1. Oktober wird auch die Mühle, welche seit Beginn des erwähnten Brückenbaus einen anderen Standpunkt einnehmen mußte, von der Elbe verschwinden. Mit ihr verabschiedet sich ein historisches Stück Wittenberg.“
Historisch war die Beseitigung der letzten Schiffmühle des Pratauer Müllermeisters Hubrig allein deshalb, weil über Jahrhunderte Schiffmühlen vor den Toren unserer Stadt lagen und sie wesentlich zur Sicherung der Ernährungsgrundlage unserer Vorfahren beitrugen. Außerdem erlangte die besagte Mühle strategische Verdienste während der Belagerung der Wittenberger Festung 1813. Entgegen manchen Darstellungen, dem Müller Hubrig wäre für diese Tat durch König Friedrich Wilhelm III. ein besonderes Privileg verliehen worden, wird diese Vergünstigung nirgends bestätigt. Wie alle anderen Schiffmüller, hatte der Müller Hubrig einen jährlichen Pachtzins in Höhe von einem Taler und 15 Silbergroschen an den Fiscus zu zahlen, oder die Pacht wurde in Naturalien entrichtet.
Der o. g. Zeitungsnotiz ist aber auch zu entnehmen, dass genau vor 100 Jahren eine Rekonstruktion unserer Elbbrücke erfolgte.
Im Interesse der aufstrebenden Schifffahrt wurden zwei Strompfeiler aus dem Flussbett entfernt und die Schifffahrts – öffnungen auf die jetzigen Breiten erweitert.
Diese Gelegenheit nutzte der preußische Staat, um dem letzten Schiffmüller vor den Toren Wittenbergs die Existenzgrundlage aufzukündigen.
Bereits 1810 wurde ein erstes Regulativ und 1838 das erste
„Gesetz über den Betrieb der Schiffmühlen“ erlassen.
Man wollte damit die immer häufiger werdenden Streitigkeiten zwischen den Schiffsleuten und den Schiffmüllern eindämmen.
Als Mitte des vergangenen Jahrhunderts die Dampfkraft ihren Siegeszug in der Elbschifffahrt antrat, wurde dieses Gesetz am 11. März 1850 sogar erweitert und eine Neuanlage von Schiffmühlen gänzlich untersagt.
Jeder Müller war nun verpflichtet, die verliehene Polizeinummer seiner Mühle in einen ordentlichen und gut lesbaren Zustand zu setzen. Der zugewiesene Standort durfte nicht verlassen werden. Dank dieser Nummerierung kann noch heute der Schiffmühlen – bestand und deren Beseitigung recht exakt nachgewiesen werden. Auf der preußischen Elbstrecke von Kreinitz bis Griebo bestanden zu dieser Zeit noch insgesamt 53 Schiffmühlen.
Auf das Kreisgebiet Wittenberg entfielen mit der
– Nr. 49 die Schiffmühle von Mauken und Pretzsch,
– Nr. 50 die von Klöden,
– Nr. 52 die Schiffmühle des Wartenburger Müllers Kunize (sie, gehörte auch zeitweilig dem Schiffmüller Gäbelt aus Prühlitz, jetzt Mühlanger) und mit der
– Nr. 53 die Mühle des Müllers Hubrig.
Die staatliche Schiffmühle Nr. 51 hatte ihren Standort bei Klöden, wurde aber schon 1866 beseitigt.
Bevor die Nummerierung durchgesetzt wurde, bestand kurzzeitig eine Schiffmühle in Elster und Kleinwittenberg.
Die Ablösung der Schiffmühlen erfolgte zwischen 1880 und 1890 nach einer sogenannten Rangfolgetabelle, mit der die Behinderung der Schiffahrt durch diese Mühlen eingeschätzt wurde.
Karl Jüngel
Quellen: Freiheit vom 18.08.1987
