Vor 100 Jahren wurde letzte Schiffmühle beseitigt

Weder die Technik noch die Betrachtung der Wirt­schaftlichkeit von Schiffmühlen sol­len in diesem Bericht dargestellt werden, vielmehr geht es um die zielgerichtete Beseitigung dieser Mühlenart in unserem unmittelba­ren Elbbereich durch den preu­ßischen Staat in der zweiten Hälfte des vergangenen Jahrhunderts.
Dem Wittenberger Kreisblatt vom 12. August 1887 ist folgende Notiz zu entnehmen:
„Am 1. Oktober wird auch die Mühle, welche seit Beginn des erwähnten Brückenbaus einen anderen Standpunkt einnehmen mußte, von der Elbe verschwinden. Mit ihr verabschiedet sich ein histo­risches Stück Wittenberg.“
Histo­risch war die Beseitigung  der letzten Schiffmühle des Pratauer Müllermeisters Hubrig allein des­halb, weil über Jahrhunderte Schiffmühlen vor den Toren unserer Stadt lagen und sie wesentlich zur Sicherung der Ernährungsgrundlage unserer Vorfahren beitrugen. Außer­dem erlangte die besagte Mühle stra­tegische Verdienste während der Be­lagerung der Wittenberger Festung 1813. Entgegen manchen Darstel­lungen, dem Müller Hubrig wäre für diese Tat durch König Friedrich Wilhelm III. ein besonderes Privileg verliehen worden, wird diese Vergünstigung nirgends bestätigt. Wie alle anderen Schiffmüller, hatte der Müller Hubrig einen jährlichen Pachtzins in Höhe von einem Taler und 15 Silbergroschen an den Fiscus zu zahlen, oder die Pacht wurde in Naturalien entrichtet.
Der o. g. Zei­tungsnotiz ist aber auch zu entneh­men, dass genau vor 100 Jahren eine Rekonstruktion unserer Elbbrücke erfolgte.
Im Interesse der auf­strebenden Schifffahrt wurden zwei Strompfeiler aus dem Flussbett ent­fernt und die Schifffahrts – öffnungen auf die jetzigen Breiten erweitert.
Diese Gelegenheit nutzte der preu­ßische Staat, um dem letzten Schiffmüller vor den Toren Wittenbergs die Existenzgrundlage aufzukündi­gen.
Bereits 1810 wurde ein erstes Re­gulativ und 1838 das erste
„Gesetz über den Betrieb der Schiffmühlen“ erlassen.
Man wollte damit die im­mer häufiger werdenden Streitig­keiten zwischen den Schiffsleuten und den Schiffmüllern eindämmen.
Als Mitte des vergangenen Jahr­hunderts die Dampfkraft ihren Siegeszug in der Elbschifffahrt antrat, wurde dieses Gesetz am 11. März 1850 sogar erweitert und eine Neuan­lage von Schiffmühlen gänzlich un­tersagt.
Jeder Müller war nun ver­pflichtet, die verliehene Polizei­nummer seiner Mühle in einen or­dentlichen und gut lesbaren Zu­stand zu setzen. Der zugewiesene Standort durfte nicht verlassen wer­den. Dank dieser Nummerierung kann noch heute der Schiffmühlen –  bestand und deren Beseitigung recht exakt nachgewiesen werden. Auf der preußischen Elbstrecke von Kreinitz bis Griebo bestanden zu dieser Zeit noch insgesamt 53 Schiffmühlen.
Auf das Kreisgebiet Wit­tenberg entfielen mit der
– Nr. 49 die Schiffmühle von Mauken und Pretzsch,
– Nr. 50 die von Klöden,
– Nr. 52 die Schiffmühle des Wartenburger Müllers Kunize (sie, gehörte auch zeitweilig dem Schiffmüller Gäbelt aus Prühlitz, jetzt Mühlan­ger) und mit der
– Nr. 53 die Mühle des Müllers Hubrig.
Die staatliche Schiffmühle Nr. 51 hatte ihren Standort bei Klöden, wurde aber schon 1866 beseitigt.
Bevor die Nummerierung durchgesetzt wurde, be­stand kurzzeitig eine Schiffmühle in Elster und Kleinwittenberg.
Die Ab­lösung der Schiffmühlen erfolgte zwischen 1880 und 1890 nach einer sogenannten Rangfolgetabelle, mit der die Behinderung der Schiffahrt durch diese Mühlen eingeschätzt wurde.

Karl Jüngel

Quellen: Freiheit vom 18.08.1987

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