Um Lust und Liebe zur Schützensache zu wecken und zu erhalten, und um den Schützen für die ihnen durch die Verteidigung der Stadt erwachsenden Mühen und Kosten eine Entschädigung zu gewähren, wurden der Schützengesellschaft schon frühzeitig von Privatpersonen, vom Rate der Stadt und von den Landesherren zahlreiche Geschenke – die sogenannten Vorteile – und mehrfache Legate überwiesen, von denen noch heute ein größerer Teil vorhanden ist.
Der älteste urkundlich nachweisbare Vorteil stammt aus dem Jahre 1430, es ist dies die Altar-Stiftung,
(Im Jahre 1412 stiftete die Brüderschaft der Schützen in der Marienkirche (Pfarrkirche) ihrem Schutzpatron einen Altar.
Diese Stiftung wurde unter dem 31. Mai 1412 vom Kurfürsten Rudolf III. bestätigt. Da die hierüber ausgefertigte Urkunde bis jetzt die älteste ist, in welcher die Wittenberger Brüderschaft der Schützen genannt wird, so muß der 31. Mai 1412 als Stiftungstag der Wittenberger Schützengesellschaft gelten.)
dann folgt ein Vorteil aus dem Jahre 1510.
Es sind dies „24 Groschen von unserm günstigen Herrn empfangen aufs Schießen Michaelis“.
Nach vorhandenen Rechnungen im städtischen Archiv reichte der Rat den Schützen folgende Vorteile:
1512:
– 5 Gr. Sonnabend nach Cantate den Büchsenschützen.
– 5 Gr. am Sonntag Exaudi den Armbrustschützen.
– 5 Gr. Montags in Pfingsten den Büchsenschützen.
– 5 Gr. Sonntag Trinitatis den Armbrustschützen.
– 5 Gr. den Armbrustschügen auf drei Wochen.
– 40 Gr. den Büchsenschützen, bis sie wieder uffgehöret haben zu schießen, nämlich 8 Sonntage, jeden Sonntag 5 Gr.
– 1 Gulden 56 Gr. den Schützen verehret, als sie den Schießhof zu Leipzig besuchet.
– 21 Gr. für 6 Stübchen rheinischen Wein, den Schützen in ihrer Herberge (zu Leipzig) verehret.
– 10 Gr. 5 Pfg. für ein Stübchen Most, den Schützen in ihrer Herberge verehret.
– 5 Gr. für 30 Kannen Bier, vor dem Schießwall den Schützen verehret.
– 10 Gr. 8 Pfg. für 4 Stübchen Most den Schützen vor dem Walle verehret.
– 9 Gr. 3 Pf. für 3 Stüber rheinischen Wein, die Kanne vor 14 Pf. geschenket, den Schützen verehret.
1520:
– 1 Gulden 55 Gr. uff 23 Sonntage den Schützen verehret, angefangen Sonntag Jubilate.
1530:
– verehrte Ambrosius Reuter den Büchsenschützen Hosentuch.
– Im Jahre 1592 wies der Administrator des Kurfürstentums,
Herzog Friedrich Wilhelm, den kurfürstlichen Amtsschösser in Wittenberg an, daß von den bisher an die Schützen gegebenen 9 Schock 18 Groschen die Büchsenschützen nur noch 10 Gulden, die Armbrustschützen aber gar nichts mehr erhalten sollten.
Daraufhin wandten sich die Schützen an den Herzog mit der Bitte, ihnen die bisher gezahlte Summe von 9 Schock und 18 Groschen doch wieder zukommen zu lassen, „dieweyl durch die Entziehung ihrer viel von der Bürgerschafft abgeschrecket würden.“
Unter dem 21. November 1594 erteilte denn auch der Herzog seinem Amtsschösser Caspar in Wittenberg den Befehl, der Schützengesellschaft
„zur Erhaltung dieser Übung des Büchsenschießens hinfürdero biß uff Wideruffen jährlichen zwanzigk Gülden folgen zu laßen.“
1607 bewilligt der Rat den Jungschützen jährlich 4 Taler.
Davon sollen 2 Taler an die Büchsenschützen kommen und den bisherigen 18 Talern zu Hosentüchern zugelegt werden.
Die übrigen 2 Taler sollen den Armbrustschützen werden, damit diese künftig jährlich über 14 Taler für Hosentücher verfügen können.
Im Jahre 1611 richten die Schützen an den Kurfürsten Johann Georg die Bitte, ihnen zehn Morgen Wiese im Friedeholze und der Straube zu bewilligen, damit sie aus deren Verpachtung die Mittel zum Schießen nehmen könnten.
Gleichzeitig erbitten sie für ihren Schützenkönig die Befreiung von der Land- und Tranksteuer und vom Geleit und Zoll zu Wasser und zu Lande.
In einem Schreiben vom 25. Februar 1612 an den kurfürstlichen Schosser Andreas Virwalden lehnt aber der Kurfürst dieses Gesuch ab mit dem Bemerken, daß es bei dem bisher gegebenen Hosentuch verbleiben müsse.
Unter dem 12. Juni 1654 gibt aber der Kurfürst den Schützen einen neuen Beweis seiner Gnade.
In einem an den Unter-Steuereinnehmer im Kurkreis gerichteten Befehle ordnet er an:
„Demnach die Schützengesellschaft zu Wittenbergk noch bißhero continuirten langwürigen Kriegswesen ihr exercitium wiederumb anzustellen bedacht, so haben wir ihnen nicht alleine zur erbauung einer neuen Vogelstange das bedürffende Holz ohne entgeldt bewilligt, sondern sie auch von iezo an jährlich mit einem steuerfreyen Gebräude Bier, welches derjenige, so den Vogel abschießen wird, zu einer Ergötzlichkeit zu genießen haben soll, begnadiget.“
„Damit das Exercitium forthin desto treuer und williger getrieben werden möge,“ verordnet Kurfürst Johann Georg der Andere unter dem 29. August 1676, daß der Schützenkönig das ganze Jahr hindurch Befreiung von der Biersteuer genießen soll.
Die erbetene Befreiung von der Landsteuer aber lehnt er wiederum ab.
Am 29. Dezember 1697 bestätigt Friedrich August, König von Polen und Kurfürst zu Sachsen, den Schützen die 21 Hosentücher und wiederholt diese Bestätigung unter dem 8. Oktober 1700, als der neue Kreisamtmann Bedenken trug, die entsprechende Zahlung zu leisten.
Der Rat der Stadt hat den Schützen wiederholt Zuwendungen gemacht, u. a. wies er diesen eine Wiese im Durchstich beim kleinen Lug zu.
Im Jahre 1614 aber traf der Rat ein Abkommen, wonach der ganze Durchstich „sampt desselbigen Anlage und Zuwachs“ an die Ratspersonen, die 40 Mann Viertelsmeister und 4 Gewerken als Besoldung kam, „weyl dieselben ohne Ergötzlichkeit füglichen dem Rath-Stuhl nicht dienen können.“
Unter diesen Wiesen befand sich auch die ehemals den Schützen gestiftete Wiese.
Die Schützengesellschaft gab die Wiese an den Magistrat zurück, worauf von der Kämmerei jährlich 18 Gulden als Vorteil verordnet wurden.
Im Jahre 1616 wurden indessen aus der Kämmereikasse statt der 18 Gulden nur 16 gezahlt, und im Jahre 1617 entzog der Rat auch noch diese Summe.
In einem Bittschreiben vom Jahre 1619 ersuchen die Schützen den Rat dringend, ihnen die entzogenen Gelder wieder auszahlen zu lassen, indem sie darauf hinweisen, daß ihnen durch den Schießgraben am Walle große Ausgaben entstanden seien.
Von den älteren Legaten nennen wir folgende:
Am Johannistag 1621 setzt Kaspar Thürle in seinem Testamente 50 Gulden aus mit der Bestimmung, daß deren Zinsen im Betrage von 2, Gulden an seinem Geburtstage, dem 4. September, jährlich den „Musketieren“ zum Vorteil gereicht werden.
Am 24. November 1630 bestimmt der Ratskämmerer Wolf Hobelt in seinem Testamente der Schützengesellschaft 50 Taler, deren Zinsen im Betrag von 2½ Taler „zum Vorthel nach der Scheiben und an der Wand ein Jahr umb das andere“ gegeben werden sollen.
Bürgermeister Michael Horn und seine Hausfrau vermachen unter dem 3. August 1638 der Schützengesellschaft testamentarisch 50 Taler, indem sie gleichzeitig bestimmen, daß die jährlichen 21½Taler betragenden Zinsen acht Tage vor Michaelis das eine Jahr den Büchsenschützen und das andere Jahr den Bogen- oder Stahlschützen als Vorteil zukommen sollen.
Zur Zeit verfügt die Schützengesellschaft über nachstehende Vermächtnisse und Stiftungen.
Zu Unterstützungen:
– 1. Ein Sparkassen-Guthaben im Betrage von 541,88 Mk., gebildet durch Geldsammlungen von Mitgliedern der Schützengesellschaft und Stadtverordneten zur Beihilfe für eine Freistelle im Bürger-Hospital.
– 2. Seifert-Andenken.
Ein Sparkassen-Guthaben im Betrage von 94,13 Mk., gestiftet vom Tischlermeister G. Seifert im Jahre 1877 zur Unterstützung bedürftiger Gesellschaftsmitglieder.
Zu Schießprämien:
– 3. Altar-Stiftung.
Anno 1430 hat Herr Nikolaus Pluckaf der Schützen-Brüderschaft auf Allerheiligen 120 Rheinische Gülden zu einer Spende gegeben. Anno 1432 ist diese von Friedrich Sigismund und 1514 vom Rat der Stadt übernommen.
Seit 1609 wurde sie von der Kirchengemeinde verwaltet und zuletzt mit 10,30 ME. verzinst;
1899 ist sie durch Zahlung von 257,50 Mk. abgelöst.
– 4. Caspar Törrlen (Thürlen) Stiftung.
Durch Vermächtnis am 25. September 1625 dem Rat der Stadt 50 Taler zur Verwaltung gegeben, wovon jährlich 6,50 Mk. Zinsen gezahlt werden.
– 5. Wolf Hobold-Stiftung.
Durch Vermächtnis am 24. November 1630 dem Rat der Stadt 50 Taler zur Verwaltung gegeben, wovon z. Zt. jährlich 7,50 Mk. Zinsen zu zahlen sind.
– 6. Bürgermeister Michael Horn Stiftung.
Durch Vermächtnis vom 3. August 1638 dem Rat der Stadt 50 Taler zur Verwaltung gegeben, wovon jährlich 7,50 Mk. Zinsen zu zahlen sind.
– 7. Magistrats-Vorteile.
Vermächtnisse aus den Jahren 1502 und 1538, wo 7 Hosentücher gegeben wurden.
1614 sind für die Zurückgabe einer Schützenwiese im Durchstich 18 Gulden aus der Kämmereikasse den Schützen bestimmt worden. Diese werden heute mit 51,87 Mk. vom Magistrate gezahlt.
– 8. Regierungs-Vorteile.
21 Hosentücher aus dem 16. Jahrhundert stammend.
Im Jahre 1654 wurde die Stiftung von Kurfürst Johann Georg III. und am 29. Dezember 1697 durch König und Kurfürst Friedrich August erneuert.
Von der preußischen Krone wurde diese durch Handschreiben König Friedrich Wilhelms III. unter dem 14. April 1817 zur Weiterzahlung mit jährlich 52,50 Mk. bestätigt.
– 9. Regierungs-Vorteil für den Schützenkönig.
Kurfürst Johann Georg III. gewährte unter dem 11. Juni 1654 dem jeweiligen Schützenkönig ein steuerfrei Gebräude Bier.
Diese Vergünstigung ist von den regierenden Fürsten bis heute gewährt und mit jährlich 54 Mk. gezahlt.
– 10. Notar Rettbergs Stiftung.
Der Notar C. F. Rettberg hat durch Vermächtnis vom 28. März 1747 der Schützengesellschaft 80 Taler zu 2 Vorteilen überwiesen.
Die Stiftung ist gegenwärtig mit 276,60 Mk. bewertet.
– 11. Hamels Vorteil.
Der Kupferschmiedemeister und Schützenfähnrich Johann Christoph Hamel vermachte der Schützengesellschaft unter dem 13. April 1830 die Summe von 500 Talern.
– 12. Fuhrmanns Vorteil.
Der Seifensiedermeister und Schützenhauptmann Gottlieb Fuhrmann stiftete der Schützengesellschaft durch Vermächtnis vom 10. Juni 1833 und vom 13. Juli 1848 den Betrag von 400 Talern.
– 13. Zanders Vorteil.
Der Nadlermeister und Schützenleutnant August Zander schenkte den Schützen unter dem 14. Juli 1868 die Summe von 200 Talern.
– 14. Lysius‘ Vorteil.
Von dem Brauereibesitzer und Schützenhauptmann Carl Lysius wurde der Schützengesellschaft am 17. Januar 1894 die Summe von 600 Mk. gestiftet.
– 15. Voigts Vorteil.
Der Restaurateur und Schützenhauptmann Wilhelm Voigt vermachte der Schützengesellschaft unter dem 1. April 1905 den Betrag von 400 Mk.
– 16. Gebr. Hamanns Vorteil.
Die Gebrüder Emil und Gustav Hamann überwiesen der Schützengesellschaft am 8. November 1908 eine Summe von 400 Mk.
– 17. Seiferts Vorteil.
Der Tischlermeister Gustav Seifert setzte der 1. Schützenkompagnie lt. Testament-Auszug vom 7. März 1908 250 Mk. aus.
Durch Kompagnie Beschluß vom 25. Juni 1909 ist die Stiftung, der Gesellschaft zur Verwaltung und Nutzung übergeben worden.
– 18. Poccars Vorteil.
Laut Testament-Auszug vom 30. August 1907 hat der Rentier Karl Poccar zur Ehrung seines Vaters Karl Christian Poccar der Schützengesellschaft 400 Mt. gegeben.
19. Heydrichs Vorteil.
Zur Förderung der Schützensache am 22. Februar 1911 von Fabrikbesitzer Theodor Heydrich 1.000 Mt. gestiftet.
Die Zinsen werden alljährlich am 27. Juli ausgeschossen, wobei 4 Silberlöffel 72/74 g schwer als Prämien gegeben werden.
20. S. Habsch‘ Vorteil.
Kaufmann Willibald Habsch errichtet am 10. Juni 1911 zu Ehren seines Vaters eine Stiftung von 400 Mk. indem er schreibt:
Ich errichte die Stiftung um das Interesse, die Anhänglichkeit und die Verehrung zu beweisen, welche mein Vater für unsere altehrwürdige Gesellschaft hatte.
21. Stadtältester H. Lauter sen.
Stadtältester und Ehrenmitglied H. Lauter sen. verfügte am 28. Dezember 1911 zu einem Vorteil 400 Mk.
Die Zinsen sollen alljährlich zu seinem Andenken zu Prämien verwandt werden.
22. Carl Scheinig, Rentier,
verfügte laut Urkunde vom 2. März 1912 200 Mk. und sollen die Zinsen alljährlich verschossen werden.
Der Wert sämtlicher Vermächtnisse und Stiftungen beziffert sich zurzeit auf rund 8.600 Mk.
Außerdem besitzt die Schützengesellschaft neben den Mobilien und dem Grundstück auf der Kuhlache ein in Wertpapieren und einer Hypothek angelegtes Barvermögen in Höhe von 18.000 Mk.
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