Die Rüstkammer

Am 4. April 1755 wurde wieder eine Liste der wehrfähigen Bürgerschaft aufgestellt, worin diese ebenso eingeteilt wurde wie im Jahre 1740.
Bei dieser Gelegenheit wurde auch eine Revision des Inventars in der Rüstkammer des Rathauses vorgenommen und dieses wie folgt verzeichnet:

I. Harnische

– 19 Stück komplette Mannsharnische sowie Arm- und Beinpanzer
– 21 Brust-Kürasse.

II. Gewehre

– 1 Falkonet-Kanone auf einer Lafette mit Rädern.
– 1 Feldschlange auf einer Lafette ohne Räder.
– 7 Stück eiserne Kanonenkugeln.
– 5 alte Fahnen; die ersten zwey sind diejenigen, welche der Churfürst Johann Georg II. der Bürgerschaft im Jahre 1702 geschenkt hat, auf derselben steht des Kurfürsten Symbolium: V. D. M. I. A. E. (verbum domini manet in aeternum = des Herrn Wort bleibt in Ewigkeit), und zwei Schwerter, sowie zwey Felder weiß und schwarz, rund mit carmoisinrotein Taffet mit dem Rautenkranze, quer durch geht das sächsische Wappen mit dem Churhut; die dritte ist eine ganz alte Fahne, worauf stehet:
GLOR…. und unten BIMUK, das andere ist zerrissen, es sind aber 10 gelbe und schwarze Streifen gewesen.

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