Bogen- und Büchsenschützen

Die im städtischen Archiv befindlichen Rechnungen der Bruderschaft der Schützen, welche im Jahre 1450 beginnen und mit mehrfacher Unterbrechung bis 1518 laufen, ferner die sich anschließende Rechnung des Rats über die der Schützengesellschaft gegebenen Geschenke, und vor allem die in den Schützenregistern sich findenden Rechnungen und Nachrichten geben uns einen Einblick in die damaligen Verhältnisse und die Tätigkeit der Wittenberger Schützengesellschaft.
Danach zählte diese im 15. Jahrhundert gegen 200 Mitglieder aus den achtbarsten Kreisen der Bürgerschaft.
Entsprechend ihrer Bewaffnung gliederten sich die Schützen nach Einführung der Feuerrohre in Bogen-und Büchsenschützen.
Jede der beiden Abteilungen erwählte als Vorsteher einen Schützenmeister, der jährlich neu bestätigt resp. neugewählt wurde. Vom Jahre 1572 ab führt dieser den Namen Hauptmann.
Das Schützenregister bemerkt darüber:
„Zu merken, daß die Schützen-Meister umb dieße Zeit ihre Nahmen verlohren und Hauptleute sindt genannt worden.“
Zu den Aufgaben der Hauptleute gehörte es, über Einnahmen und Ausgaben der Gesellschaft Buch zu führen und darüber alljährlich Rechnung zu legen.
Während diese Rechnungslegung bis zum Jahre 1569 zu verschiedenen Terminen erfolgte, wird sie vom genannten Zeitpunkte ab auf den Tag des Schützenpatrons Fabian Sebastian (20. Januar) festgelegt.
„Es haben auch die herren schützen beschloßen, und bewillegt, daß vorthin alle jar Rechnung gehalten werden sol auff den Tag Fabian und Sebastian.
Und welcher darzu nicht erscheint, sol zur straffe geben 3 Gr. und alle Rechnung mit anhören der puchßen und Armbrust schützen.“
Diese Rechnungslegung erleidet in den Kriegs- und Pestjahren häufig Unterbrechung,
„dieweil in den vorgehenden Jahren (1634 bis 1637) wegen unseres lieben Gottes ruthen darmit er uns durch Krieg und Pest heimgesuchet, keine Zusammenkunfft gehalten.“ 
Für ihre Mühewaltung bezogen die Hauptleute eine Besoldung, die meist in gewissen Vorrechten und Befreiung von bürgerlichen Abgaben bestand.
Hierzu bemerkt das Schützenregister vom Jahre 1579:
„Es sollen forthin die Hauptleute an ihrer Besoldung sich genügen lassen und die Nutzung des (Schieß) Grabens den Schützen zum Besten kommen laßen.“
Recht oft übersteigen freilich die Ausgaben die Einnahmen, so dass die Schützenhauptleute sich genötigt sahen, aus eigener Tasche Vorschuß zu leisten, den sie dann wiederholt der Schützengesellschaft schenkten.
„Es hat der Herr Hauptmann Michael Horn solchen Rest der Gesellschaft gutwillig verehret und geschenket, darumb ihm hoher und freundlicher Dank gesaget würdt.“
Wiederholt wird den Hauptleuten die Zufriedenheit mit ihrer Geschäftsführung durch den Quittungsvermerk ausgedrückt,
„daß die Herren Schützen mit ihnen gar wol content und zufrieden gewesen sind.“
Nicht selten kam es zwischen den Bogen- und Büchsenschützen zu Mißhelligkeiten, und zwar hauptsächlich um der „Vortheile“ willen, von denen an anderer Stelle die Rede sein soll, was aus folgender Aufzeichnung hervorgeht:
„Weil auch bißhero wegen der Vorthels zwischen den Buchsen- und Bogen-Schützen ehlicher Streit sich ereignet, das solche Vorthel ein Jahr umb das andere uff den Büchsen und Bogen beschoßen werden sollt.
Also haben sich die herren Schützen verglichen, daß diese Vorthel jedes Jahr getheilet und halb den Büchsen und halb den Bogen (Schützen) zu beschießen bei bestimbter Zeit gegeben werden soll.“
Mit fortschreitender Waffentechnik war die unterschiedliche Bewaffnung der Schützen allmählich verschwunden, und beide Abteilungen bildeten ein Ganzes.

nächstes Kapitel