Die Rittergüter

Der Ursprung unserer Rittergüter reicht in die Zeit der kriegerischen Wiedergewinnung des Sorbenlandes zurück.
Ihre Grundlage bilden die zahlreichen über das ganze Land verteilten Lehen, welche den Rittern und anderen Freien zur Belohnung der geleisteten Kriegsdienste gegeben wurden.
Im 10. bis 11. Jahrhundert betrugen diese Lehen durchschnittlich drei „Königshufen“.
Diese wurden aber späterhin durch weitere Erwerbungen erheblich vermehrt, namentlich seitdem im 12. Jahrhundert die großen Besitzgruppen zerfielen, oder aufgeteilt wurden.
Schon seit dieser Zeit erscheinen die Ritter als Herren und Besitzer ganzer Dörfer.
Mit ihrem Besitze war die Verpflichtung zu Kriegsdiensten verbunden; dafür blieb dieser aber auch von allen Steuern und anderen Lasten befreit.
Seinem militärischen Charakter entsprechend war jeder Rittersitz mit Befestigungen versehen, die sich auch nach der vollendeten Unterwerfung der Wenden in den zahlreichen Fehden der späteren Zeit als notwendig erwiesen.
Jene Befestigungen bestanden teils in größeren Burganlagen, teils begnügte man sich mit ummauerten und befestigten Höfen.

Die Burgen unterscheiden sich in Hochburgen, das sind Festen auf steilen Bergen, und in Wasserburgen, d. h. Befestigungen in den Niederungen, welche durch breite Wassergräben geschützt waren. Jede dieser Burganlagen wurde von einem Wall mit tiefem Graben umzogen.
Bei den Hochburgen trat an die Stelle dieser äußeren Befestigung der steile Bergabhang.
Der Weg zur Burg führte über die Zugbrücke, welche den Graben überdeckte und im Burgtore mündete, das von einem hohen, festen Turme, dem Bergfried, bewacht wurde.
Durch das Tor gelangte man zunächst in den äußeren Burghof, der von starken Mauern eingeschlossen war.
Bei größeren Burganlagen war dieser Hof so geräumig, daß man die Ritterspiele (Turniere) darin abhalten konnte.
Ein zweites befestigtes Tor führte in den inneren Burghof.
Dieser wurde von den eigentlichen Gebäuden der Burg begrenzt, unter denen der Pallas, die Kapelle und das Verließ besonderes Interesse beanspruchen.
Das Hauptgebäude war der Pallas.
In ihm befand sich der Rittersaal, den die Waffen, Siegeszeichen und späterhin auch die Ahnenbilder der Ritter zierten.
An den Rittersaal schloß sich die Rüstkammer mit den Waffen.
Im ersten Stockwerk des Pallas befanden sich gewöhnlich die Kemnaten, das waren die Wohnräume für die Frauen und Kinder, und das Familienzimmer, in welchem der Ritter sich mit den Seinen zu vertrauter Zwiesprache zu versammeln pflegte.

Zu dem Rittersitze gehörte gewöhnlich ein unter Leitung des Ritters stehender Wirtschaftshof.
Während der wohlhabende Adel des Südens und Westens unbekümmert um des Lebens Notdurft sich den Waffentaten und Vergnügungen hingeben konnte, waren die Ritter der den Wenden abgerungenen Gebiete genötigt, an der Bewirtschaftung des Eigenbesitzes persönlich tätig zu sein.
Der Ackerbau mit den wenig geeigneten sorbischen Arbeitern und ihren unzureichenden Geräten lieferte nur geringe Erträge und bedurfte daher um so mehr das wachsame Auge und die leitende Hand des Herrn.
Die glänzenden Bilder, welche die Sänger des 12. und 13. Jahrhunderts von dem Leben und Treiben der Burgbewohner entwerfen, können von der verhältnismäßig armen Ritterschaft unserer Gebiete nur in seltenen Fällen gelten.

Mit der Einwanderung der deutschen Kolonisten bahnten sich andere Verhältnisse an.
Der Ritter trat einen Teil seiner Ländereien an die Bauern ab, von denen er dafür Zins und andere Abgaben bezog.
Diese Ansiedler gründeten dann neben dem im alten Sorbenorte befindlichen Rittersitze ein neues deutsches Bauerndorf, welches entweder den Namen der benachbarten alten Sorbensiedelung beibehielt, oder eine von diesem verschiedene deutsche Bezeichnung bekam.
So erklärt es sich, daß rein deutsche Gründungen slawische Namen tragen, wie denn auch kerndeutsche Rittergeschlechter von ihrer Besitzung den wendischen Namen annahmen und bis heute behielten.
Daraus erklären sich aber auch die Doppelnamen für Ortschaften, die jetzt ein Ganzes bilden; z. B.
– Langendorf-Muttlau,
– Kößlitz-Wiedebach usw.
Ein nicht geringer Teil von Rittergütern wurde auch nach Beendigung der eigentlichen Kolonisation gebildet.
Die Gründung geschah dann meist in der Weise, daß der Ritter ein Schulzenlehen erwarb, welches er dann in ein Ritterlehen umzuwandeln wußte.
So erwarb beispielsweise der Ritter Christoph von Scheiding im Jahre 1537 mehrere Sattelhöfe zu Dammendorf im Saalkreise und bildete daraus ein Rittergut.
Durch Kauf wußten die Ritter von den geldbedürftigen Landesherren die grundherrliche Gewalt über die bäuerlichen Insassen des Rittergutsbezirks zu erhalten, wenn ihnen diese nicht schon als landesherrliche Gunstbezeugung, oder als Belohnung für geleistete Ritterdienste verliehen wurde.
Auch die Veräußerung von landesherrlichen Ämtern und die durch Reformation veranlaßte Aufteilung geistlicher Güter förderte die Bildung von Rittergütern ganz wesentlich.
Gleichzeitig gingen auch meist alle Gerechtsame, Leistungen und das Gericht auf das neugebildete Rittergut über.
So verkaufte Erzbischof Albrecht von Magdeburg Schloß Alsleben nebst sechzehn Dörfern samt Ober-und Untergericht an den Ritter von Krosigk.
Als Papst Clemens V. unter Mitwirkung des Magdeburger Erzbischofs Burchards III. den Templerorden auch in Deutschland aufhob, entstanden aus den aufgeteilten Besitzungen dieser Gemeinschaft eine ganze Reihe von Rittergütern, wie z. B. das Rittergut Mücheln im Saalkreise.

In den ältesten Zeiten der Rittergüter wurde die Bewirtschaftung ihres Landbesitzes durch das Hofgesinde und die leibeigenen Sorben verrichtet.
Als dann die bäuerliche Kolonisation einsetzte, mußten die deutschen Bauern als Entgelt für den ihnen vom Ritter als Grundherrn verliehenen Hufenbesitz bestimmte Hand- und Spanndienste für das Rittergut übernehmen.
An die Stelle der minderwertigen sorbischen Hörigen trat meist freies Lohngesinde.

Aber die allgemeine wirtschaftliche Entwicklung des 15. Jahrhunderts, sowie der Hofgang der Ritter und das Beispiel des aufstrebenden Bürgertums steigerten die Bedürfnisse des Adels derart, daß eine ausgedehntere, mehr auf Gelderwerb gerichtete Wirtschaftsführung notwendig wurde.
Infolgedessen trat bald ein Mangel an Arbeitskräften ein.
Die Ansehung von Häuslern (Handfrönern, Gärtnern) reichte nicht mehr aus, diesem Mangel abzuhelfen, da namentlich auch die sich entwickelnde Industrie viele Kräfte an sich zog.

So griffen denn die Rittergüter zu stärkeren Mitteln, um sich ausreichende und billige Arbeiter zu sichern.
Das Lohngesinde suchte man durch Einführung von allerlei lästigen Bestimmungen, besonders durch die Verordnung des Gesindezwanges, an den gutsherrlichen Hof zu binden, während man gleichzeitig die Bauern zu immer ausgedehnteren und drückenderen Diensten zu verpflichten trachtete.
In welchem Umfange und mit welchen Mitteln die mit den grundherrlichen Rechten begabten Ritter dies erreichten, ist bereits früher gezeigt worden.

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