Die Einteilung des Landes in Marken, Gaue und Burgwarte

1. Marken und Gaue

Zur besseren Verteidigung und geordneten Verwaltung wurde das eroberte Sorbenland in Marken, und diese wieder in Gaue eingeteilt. Im Jahre 968 werden die drei Marken Zeitz, Merseburg und Meißen genannt.
Die Mark Zeitz gliederte sich in die Gaue
Orla, zu beiden Seiten der oberen Saale,
Dobna, im heutigen Vogtlande,
Zwickowe, auf beiden Seiten der Zwickauer Mulde,
Strupenice, die Gegend um Bürgel,
Weitaha, an der Rippach,
Geraha, um Gera,
Puonzowa, um Zeitz und Krossen,
– Tucherini, um Teuchern und
Plisni, zu beiden Seiten des oberen Pleißeflusses.

Die Mark Meißen umfaßte die Gaue
Dalaminzia und
Nisani.
Der erstere reichte etwa von der Chemnitz, über Elbe und Röder hinweg bis zur Mündung der Pulsnitz in die schwarze Elster, während der letztere südöstlich davon, zu beiden Seiten der Elbe bis an die Grenze Böhmens, sich erstreckte.

In der Mark Merseburg finden wir die beiden Gaue
Chutuzi und
Susali.
Der Gau Chutuzi umfaßte das Land von der Mündung der Rippach in die Saale bis zum Zusammenfluß der Zwickauer und Freiberger Mulde. Susali erstreckte sich nordöstlich davon, zu beiden Seiten der mittleren Mulde bis in die Gegend von Düben.

Außerhalb der drei Marken lagen die Gaue
Neletizi,
Serimunt und
Rizizi,
die schon früher der deutschen Herrschaft unterworfen waren.
Den Gau Neletizi begrenzte der Unterlauf der weißen Elster, die Saale und Mulde bis zur Fuhne.
Nördlich des Fuhnebaches, zwischen dem Unterlaufe der Saale und Mulde bis zur Elbe, lag der Gau Serimunt, an den sich elbaufwärts bis zum Daleminziergau Nizizi anschloß.
Nach Norden, am rechten Ufer der Elbe, setzte sich an den Serimunt der Gau Ciervisti (Zerbst) an, während der nördliche Teil des heutigen Saalkreises von dem Untergau Nudzizi eingenommen wurde.

2. Die Burgwarte

Sämtliche Gaue setzten sich aus kleineren Gebietsteilen, den Burgwarten, zusammen, die ihrem Umfange nach etwa den Hundertschaften des alten Reiches entsprachen.
Ihren Mittelpunkt hatten sie in dem Burgorte, welcher dem Burgwartbezirke auch seinen Namen gab.
Ein solcher Burgort bestand aus der Burg selbst und den zugehörigen Gebäuden, an welche sich weiterhin die Häuser der Ansiedler anschlossen.
Die Burgorte waren der Stüzpunkt für das Deutschtum.
Von ihnen aus nahm die endgültige Unterwerfung und Kolonisierung des Slawenlandes ihren Weg.

Beim Baue der Burg, ihrer Befestigung und Instandhaltung, hatten die bäuerlichen Insassen des betreffenden Burgwarts entsprechende Hand- und Spanndienste zu leisten (Burgwerk). Außerdem mußten sie zur Verpflegung der Besatzung und zum Vorrate für Kriegsfälle einen Teil der Ernteerträge dahin abliefern. Bei drohender Gefahr wurden die waffentüchtigen Einwohner des Burgwarts zur Bewachung und Verteidigung der Burg berufen.
Die ständige Bewachung lag den Burgmannen ob, die hierfür mit dem „Burglehen“, einem Hause mit einigen Hufen Acker, bedacht wurden.
An der Spitze des Burgwarts stand der Burggraf, der für Ordnung und Sicherheit sorgte und den Räubereien, sowie allen Bedrückungen der Burgwartinsassen zu wehren hatte.
Als Einkommen wurde ihm der Ertrag des mit der Burg verbundenen Wirtschaftshofes oder Burgvorwerkes zugewiesen, dessen Bewirtschaftung dem Burggesinde und sorbischen Hörigen, späterhin den bäuerlichen Insassen des Burgwarts zufiel.

Der ursprünglich militärische Charakter der Burgwarte trat nach Unterwerfung des Sorbenlandes vor der rechtlichen, administrativen und wirtschaftlichen Bedeutung zurück, wie sie sich in den Bezeichnungen Gerichtsbezirk, Vogtei, Amt, Pflege widerspiegelt.
Der Burggraf wurde zum Richter, Vogt, Amtmann und Schloßhaupt-mann, während das Burgvorwerk als Amtsvorwerk, Kammergut und Domäne erscheint.
Seit diese Güter – meist auf Kosten des Bauernstandes – zu Großbetrieben erweitert wurden, bildeten ihre Erträge den wichtigsten Teil der landesherrlichen Einkünfte.
Dem Vogte wurde eine fest begrenzte Summe in Geld oder Wirtschaftserzeugnissen als Gehalt überwiesen.

Der Bedeutung des Burgortes als Hauptplatz des Burgwarts entsprechend, wurde dieser mit den mannigfachsten Rechten und Vergünstigungen ausgestattet.
In ihm erhob sich die Mutterkirche des Bezirks, und im Anschlusse an die dort stattfindenden kirchlichen Feiern entstanden die ersten Märkte.
Schon im Jahre 965 verlieh Kaiser Otto I. der Kirche zu Magdeburg das Recht, einen Jahrmarkt und freien Handel anzulegen.
Nicht selten war damit das „Stapelrecht“ verbunden, kraft dessen in einem größeren Umkreise des damit ausgestatteten Ortes kein neuer Markt errichtet werden durfte.
Alle Waren aus jenem Bezirke mußten zunächst nach dem Stapelorte gebracht und dort eine bestimmte Zeit – meist drei Tage feilgehalten werden, ehe sie weitergeführt werden durften.
Für die Stadt Leipzig erstreckte sich beispielsweise das Stapelrecht auf dem Lande auf einen Umkreis von fünfzehn Meilen.
Lag der Stapelort an einem Flusse, so wurde das Stapelrecht auch auf die vorüberfahrenden Schiffe ausgedehnt.
Dem Burgorte wurde ferner vielfach auch das Recht verliehen, Münzen zu schlagen, Wege und Flußzoll zu erheben.
In ihm wurden auch die Gerichtstage abgehalten.

Aus diesen zahlreichen Vergünstigungen erklärt sich das schnelle Anwachsen der Burgorte.
Auf sie geht auch in den meisten Fällen der Ursprung unserer Städte zurück.

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