Des Menschen Lebenslauf

– Geburt, Taufe, das erste Lebensjahr –

Wie der Landmann um die keimende Saat sorgt und sich bemüht, diese zu hegen und zu pflegen, so umgibt auch der Mensch das keimende Leben mit seiner Sorge.
Darum darf eine Frau, die ihr Kind er wartet, zur Nachtzeit nicht ausgehen, damit dem Kinde kein Schaden geschieht.
Auch darf sie keinen Kreuzweg überschreiten, weil dort die Hexen lauern, die das Kind behexen könnten.
Verboten ist ihr auch, unter einem Seile oder der Wäscheleine hindurchzugehen, weil sonst das Kind sich in der Nabelschnur verwickelt.
Vor allem muß sie sich vor dem „Versehen“ (Erschrecken) hüten, damit das Kind keinen dauernden Schaden erleidet.
Auf diese Ursache führt man die Muttermale zurück.

Die Leibwäsche und erste Kleidung des Neugeborenen wird bei dem Knaben mit blauen und bei dem Mädchen mit rosafarbenen Bändern und Schleifen verziert.
Im allgemeinen wünscht man sich als Erstgeborenes einen Knaben als Stammhalter.
Der Freude über die Geburt des Kindes wird von den Eltern in mannigfacher Weise Ausdruck gegeben.
Früher mehr noch als heute herrschte die schöne Sitte, für den Neugeborenen einen Baum zu pflanzen.
Wenn die Hebamme das Kind zum ersten Male badet, wirft ihr der Vater ein größeres Geldstück als Belohnung in das Badewasser.
Für die Geschwister des Neugeborenen bringt der Klapperstorch eine Zuckertüte mit.

Besonders das erste Lebensjahr des Kindes ist von einem Zaun von Vorschriften umgeben, die beachtet werden müssen, soll der kleine Erdenbürger nicht Schaden erleiden.
Man darf sein Aussehen nicht loben, sonst „beschreit“ man das Kind, so daß es erkrankt oder gar stirbt.
Dem kann man vorbeugen, indem man bei solchem unwillkommenen Lob mit dem Finger dreimal unter die Tischplatte klopft und dabei spricht: „unberufen“.
Ein großer Vorzug ist es, am Sonntag geboren zu sein, denn Sonntagskinder sind Glückskinder, die Dinge erkennen, welche gewöhnlichen Menschenkindern verborgen sind.
Hat aber ein Kind zwei Haarzwirbel auf dem Kopfe, so bedeutet das für dieses Unglück oder gar frühen Tod.
Findet der Säugling keinen Schlaf und schreit anhaltend, so kann man ihm Schlaf verschaffen, wenn man ihm Dillkörner oder die bekannten „Schlafäpfel“ von der wilden Rose unter das Kopfkissen legt.
Junge Kinder müssen im ersten Lebensjahre vor Regen geschützt werden, sonst bekommen sie Sommersprossen.
Auch dürfen ihnen weder Haare noch die Fingernägel beschnitten werden, sonst „schneidet man ihnen den Verstand ab“.
Allenfalls darf man letztere abbeißen.
Das Kind darf nicht zum Fenster hinausgegeben werden, noch darf es durch das Fenster klettern, weil sonst ein Dieb aus ihm wird.
Auch darf man es nicht in den Spiegel sehen lassen, sonst wird es hochmütig und putzsüchtig.
In den ersten sechs Wochen nach der Geburt des Kindes darf die Mutter nicht nach Eintritt der Dunkelheit das Haus verlassen, auch ist es ihr verboten, während dieser Zeit ein fremdes Haus oder Gehöft zu betreten, was diesem Unglück bringen würde.
Ebenso darf sie über kein Wasser gehen, weil sonst das Kind ertrinken müßte.
Nach diesen „Sechswochen“ tut die Wöchnerin ihren Kirchgang zur Einsegnung.

Bis zur Taufe bleibt das Kind ein kleiner Heide.
Durch diese wird es vielen Gefahren entrückt, und der Teufel hat keine Macht mehr darüber.
Die Paten legen dem Täufling Patenbriefe in das Steckkissen und in diese verschiedene Geldsorten als „Klapperpfennige“, damit es diesem später nicht an Geld mangelt.
Vor allem müssen Pfennige darunter sein, damit das Kind lernt, den Pfennig zu ehren.
Die Sitte der Patenbriefe läßt sich bis ins 18. Jahrhundert zurückverfolgen.
Sie tragen in der Mitte meist ein Bild, das die Taufhandlung in der Kirche darstellt, darüber die Taube als Sinnbild des heiligen Geistes, ferner als Umrahmung Bibelsprüche und fromme Verse und darunter die Unterschrift des Paten mit Angabe des Tauftages.
In der Regel wurde der Patenbrief von den Ecken her zusammengefaltet und mit Siegellack verschlossen.

Im 19. Jahrhundert ist dann die Entwickelung in die Breite gegangen. Die Patenbriefe wurden immer beliebter, ihre Ausstattung wird mannigfaltiger, die äußere Aufmachung größer; doch läßt sich nicht behaupten, daß dabei die künstlerische Qualität gewonnen hätte. Vielfach trifft man auf sentimentale, süßliche Darstellungen, und schließlich entartete die Sitte geradezu zum Kitsch.
Vom Ende des Jahrhunderts an wurden die Patenbriefe in kleine Pappkästchen gelegt.
Man sieht deutlich: die Sitte wird noch fortgesetzt, aber sie droht mehr und mehr ihren eigentlichen ursprünglichen Sinn zu verlieren. An die Stelle der Bibelsprüche treten immer mehr dürftige Reimereien.

Zu aller Zeit wurden die Patenbriefe in den Familien in Ehren gehalten. Von einem Geschlecht zum anderen vererbten sich diese Erinnerungsstücke, die unbestritten einen hohen persönlichen Wert besitzen. In manchen Familien werden noch zahlreiche Patenbriefe aus der Zeit vor hundert Jahren und länger aufbewahrt, und es ist dringend zu wünschen, daß das gegenwärtige und alle nachkommenden Geschlechter diese wichtigen Kulturdokumente sorgfältig hüten.

Von den Patenbriefen zu unterscheiden sind die Gevatterbriefe, durch welche „die liebwerte und ehrbare Jungfer N. N.“ oder „der hochachtbare ehrenwerte Herr N. N.“ von den Eltern des Täuflings in feierlicher Form oftmals mit viel Aufwand an Worten gebeten werden, das Amt des Taufzeugen zu übernehmen und dazu zur angegebenen Stunde sich in der Kirche einzufinden.

In das Taufbecken legen die Paten Geld als Geschenk für den Küster. Der Täufling wird von ihnen ebenfalls beschenkt; vielfach geschieht das aber erst am ersten Geburtstag des Kindes, der besonders festlich begangen wird.
Auch bei der Konfirmation und bei der Hochzeit des Patenkindes haben die Paten die Verpflichtung, dieses zu beschenken.
Nicht selten erhält der Täufling den Namen von Paten.
Während der Taufhandlung muß jeder Pate den Täufling kurze Zeit auf den Arm nehmen.
Damit soll angedeutet werden, daß er das Kind tragen und schützen will.
Beim Segen des Geistlichen legen die Paten dem Kinde ebenfalls die Hände segnend auf das Haupt.
Um zu verhüten, daß dieses stirbt, zumal wenn schon vor ihm Geschwister gestorben sind, gibt man Knaben in der Taufe den Namen Erdmann und Mädchen den Namen Erdmuthe.
Dem liegt der Volksglaube zugrunde, daß alles Leben und alle Kraft aus der Erde kommt.
Nach der Taufhandlung muß der jüngste Pate mit dem Täufling so schnell als möglich aus der Kirche gehen, damit dieser gut laufen lernt.
Es ist eigenartig, daß der Vater des Kindes beim Taufakt fast überall eine recht nebensächliche Rolle spielt – gleichviel, ob es sich um ein Mädchen oder einen Knaben, um weibliche oder männliche Paten handelt. In den meisten Gegenden geht der Vater nicht mit zur Taufe in die Kirche – nicht immer aus Bequemlichkeit oder weil er sich „geniert“.
In einigen Orten muß er daheim das Feuer unterhalten und den Kaffee kochen.
In Helbra bei Eisleben, auch in der Gegend von Gardelegen, muß er während der Taufe des Kindes daheim schwer arbeiten, sonst wird dieses ein Faulenzer und Taugenichts.
Aus dem gleichen Grunde muß er im Geiseltal (Provinz Sachsen) Holz hacken.
In Elsterwerda muß er während des Taufaktes tüchtig essen, damit der Täufling groß und stark wird.
In Osterwohle bei Salzwedel zählt der Vater währenddem sein Geld, weil dann das Kind recht reich wird.
In Langensalza darf der Vater der Taufe von ferne zuschauen, während die Mutter zu Hause bleiben muß, dagegen müssen in Blumberg bei Elsterwerda beide Eltern daheim bleiben, weil ihre Gegenwart den baldigen Tod des Kindes herbeiführen würde.
Seitens der Kirche wird seit langem dahin gearbeitet, die Gegenwart von Vater und Mutter bei der Taufhandlung zu erreichen, was jedoch bisher nur schwer gelingen wollte.

Die dem ersten Lebensjahre des Kindes folgenden Jahre sind weniger reich an Geboten und Verboten; immerhin aber steht am Lebensweg des jungen Erdenbürgers noch manche Warnungstafel aufgerichtet, die nicht übersehen werden darf. Wer bei dem Kinde den ersten Zahn findet, erhält von den Eltern ein Geldgeschenk. Um es vor Zahnschmerzen zu bewahren, mischt man ihm Lindenknospen unter den Brei. Hat das Kind sich heftig erschroden, so muß es sein Wasser auf einen Besen lassen, dann schadet ihm der Schred nichts. Um ihm das Zahnen zu erleichtern, hängt man ihm ein „Zahnband“ oder sonst ein Amulett um den Hals.

– Schulzeit und Jugendjahre –

Der erste Schritt zur Schule wird dem kleinen A B C-Schützen durch eine große bunte Zuckertüte versüßt als Symbol einer angenehmen, fröhlichen Schulzeit.
Das Kind darf nicht mit einem Besen geschlagen werden, sonst „vertrocknet es“.
Vor der Konfirmation gehen die Konfirmanden zu ihren Paten und Verwandten, um „abzubitten“, d.h. um Verzeihung für etwaige Unarten und Verfehlungen zu erbitten.
Dieser Bittgang verfolgt wohl den Zweck, sich in Erinnerung hinsichtlich des Konfirmationsgeschenks zu bringen.
In neuerer Zeit beginnt die schöne Sitte der „Goldenen Konfirmation“ sich immer mehr einzubürgern.
Dabei vereinigen sich die vor 50 Jahren Konfirmierten im Heimatort zur kirchlichen Feier und frohem Beisammensein.

Als in Deutschland noch die allgemeine Wehrpflicht bestand, pflegten die zur Musterung sich stellenden jungen Burschen, „die Steller“, nach geschehener Musterung Hüte oder Brust mit bunten Bändern und künstlichen Blumen zu schmücken, auf denen ein kleines Schild mit der Bezeichnung der Waffengattung, zu der sie ausgehoben waren, prangte.
Den Abschluß des Tages bildete manchmal ein „Rekrutenball“.
Nach Wiedereinführung der allgemeinen Wehrpflicht durch unsern Führer und Reichskanzler lebt diese Sitte wieder auf.
Mit vierzehn Jahren beginnt für das Mädchen das Backfischalter, das mit siebzehn Jahren endet.

Mit vierzehn Jahr und sieben Wochen
ist der Backfisch ausgekrochen.
Mit siebzehn Jahr und Wochen drei
ist die Backfischzeit vorbei.

Bei Beginn des Backfischalters erhält das Mädchen von ihren Freundinnen oder Eltern einen silbernen Fisch geschenkt, den es bis
zum Schluß der Backfischzeit an einem silbernen Kettchen um den Hals trägt.

„Die Jahre fliehen pfeilgeschwind.“
Der Knabe, der sich zuerst stolz vom Mädchen gerissen hat, folgt bald „errötend ihren Spuren“.
Und wenn es der Rechte ist, dann sieht sie seine Annäherung nicht ungern.
Heimlich zupst sie die Blütenblätter der Sternblume oder des Gänseblümchens ab, indem sie zählt:
„Er liebt mich – er liebt mich nicht“,
um dann oft mit etwas Willkür die beseligende Gewißheit des ersteren festzustellen.
Manche schleicht wohl auch zur Kartenlegerin, um sich von ihr aus den Karten Auskunft über den Zukünftigen geben zu lassen.
Und wenn auch die Zeit der Liebestränke vorbei ist, so werden hier und da doch noch allerlei Mittel angewendet, um sich der Liebe und Treue des Geliebten oder der Geliebten zu versichern.
So muß man bei der Begegnung mit der geliebten Person einen Strauß von Johanniskraut (Hypericum) auf der bloßen Brust tragen, um deren Zuneigung dauernd zu gewinnen.
An Liebesglück verheißenden Zeichen sind dem Volk allerlei bekannt; so deutet ein Spinngewebe im Zimmer den nahen Freier an, und drei Lichter, die ungewollt gleichzeitig in der Stube brennen, weisen auf eine heimliche Braut im Hause hin.
Ein Mädchen aber, welches Myrte zieht, verzichtet damit auf Eheglüd, denn:
„Ein Mädchen, welches Myrte baut, wird niemals Braut.“
Auch darf es die Butter nicht zuerst anschneiden, sonst muß es noch sieben Jahre auf die Hochzeit warten.
Indessen sagt man an anderen Orten:
„Wer die Butter schneidet an, bekommt den allerbesten Mann.“

– Verlöbnis und Hochzeit –

Sind beide „sich einig geworden“, hat die entscheidende Aussprache stattgefunden, und die beiderseitigen Eltern sind einverstanden, so wird die Verlobung gefeiert, die den Freunden und Bekannten durch gedruckte Karten, der Öffentlichkeit aber durch eine Zeitungsanzeige mitgeteilt wird.
Von ersteren werden der Braut Verlobungsgeschenke gebracht, unter denen Blumen eine hervorragende Rolle Spielen.
Die glückliche Braut gibt ihren Freundinnen einen Verlobungskaffee, bei dem die Verlobungstorte gereicht wird, in die eine Bohne gebacken wurde.
Diejenige, in deren Tortenstück die Bohne sich findet, gilt als die nächste Braut.

Wo sich Herz zum Herzen findet, bedarf es bei der Werbung keines Vermittlers, wenn aber Geld und Gut den Ausschlag gibt, oder wenn der Liebhaber zu schüchtern ist, persönlich die Werbung vorzubringen, da wird der Freiwerber zu der Erwählten gesandt, der sich einen „Kuppelpelz“ verdient.
Er rückt die Vorzüge seines Auftraggebers ins hellste Licht und ordnet mit den Eltern des Mädchens die Mitgift und die sonstigen Angelegenheiten. Frauen betraut man nicht mit mit dieser Aufgabe, weil die von ihnen gestifteten Ehen unglücklich werden.

Die Hochzeit muß bei zunehmendem Monde gefeiert werden, dann nimmt auch Geld und Gut des jungen Paares zu.
Da der Freitag als ein Unglückstag gilt, so darf die Hochzeit keinesfalls an diesem Tage gefeiert werden.
Am Vorabend des Hochzeitstages findet der Polterabend statt. Dabei „poltern“ Freunde und Bekannte sowie die Kinder des Ortes, indem sie allerhand schadhaftes Küchengeschirr vor dem Hause, der Braut oder auch des Bräutigams mit möglichst viel Geräusch zerschellen, um so die Poltergeister (Zankgeister) aus dem Hause zu vertreiben.
Jeder, der poltert, erhält ein Stück „Poltertuchen“.
In der Elbaue pflegen daher die Kinder beim Poltern zu singen:

Om’n kimmt der Rooch raus.
Gåt (gebt) e Schtickchen Kuchen raus,
schwarzen oder weißen,
mer können schon derbeißen,
dinnen oder dicken,
mer schtecken in de Ficken!

Die Eltern lassen die jüngere Tochter nicht gern vor der älteren heiraten, „weil das Grumt nicht vor dem Heu wachsen soll“.
Wenn das Mädchen den Apfel so geschickt schälen kann, daß die Schale nicht durchreißt, dann darf es heiraten.
Wirft es, die Apfelschale über den Kopf, so läßt sich aus der Form, welche diese beim Niederfallen bildet, der Anfangsbuchstabe vom Namen des Zukünftigen deuten.

Beim Backen des Hochzeitskuchens darf die Braut nicht helfen.
Dem Brautpaare, dem ein Makel anhaftet, bestreut man den Weg vom Hochzeitshaus zur Kirche heimlich mit Häcksel statt mit Blumen und Grün. Myrtenkranz und Schleier sind das Vorrecht der reinen, unbescholtenen Braut.
Vor dem Kirchgang legt man der Braut Geld in den Schuh, dann fehlt es ihr in der Ehe niemals daran.
Wenn es der Braut auf dem Weg zur Kirche in den Kranz regnet, so bedeutet das Glück, während Schnee im Brautkranz Unglück kündet.
Im Drömling trugen früher die Brautjungfern dem Brautpaar auf dem Kirchwege Lichter auf Tannenbäumchen voran, womit dem Wunsche Ausdruck gegeben werden sollte, daß der Lebensweg des jungen Paares hell und vom Glück begünstigt sein möge.
Auch trug das Brautpaar bei der Trauung Getreidekörner in den Schuhen, was die Fruchtbarkeit ihrer Äcker beförderte.
Beim Ringwechsel darf das Brautpaar einander nicht loslassen, auch darf es die Ringe nicht fallen lassen; beides würde Unglück bringen. Beim Gang zur Kirche muß der Bräutigam darauf achten, daß die Braut auf keine Türschwelle tritt, sonst maßt sie sich die Herrschaft im Hause an.
Aus gleichem Grunde darf er nicht dulden, daß sie in der Hochzeitsnacht ihr Kleid auf seinen Rock hängt.
Auch darf sich die Braut auf dem Kirchwege nicht umsehen; sonst „sieht sie sich nach einem andern um“, d.h. nach einem zweiten Manne.
Wer von den Brautleuten vor dem Altare während des Ehegelübdes dem andern Teile auf den Fuß tritt oder die Hand obenauf hält, bekommt das Regiment in der Ehe.
Beim Rückweg aus der Kirche wird das Brautpaar mit einem Strick oder einer Stange aufgehalten und muß sich durch Auswerfen von Geldstücken lösen.
Während des Hochzeitsmahles versucht man, der Braut den Schuh auszuziehen. Gelingt es, so muß ihn der Bräutigam durch eine Geldspende wieder einlösen.
Gegen Ende des Hochzeitsschmauses wird ein Teller herumgereicht, auf dem sich ein verbrannter Kleiderfetzen befindet.
„Die Kochfrau hat sich das Kleid verbrannt und bittet um eine Gabe, um sich ein Neues kaufen zu können“, heißt es dabei, worauf jeder Hochzeitsgast ein Geldstück auf den Teller legt.
Den Höhepunkt des Hochzeitstanzes bildet das Abtanzen des Brautkranzes.
Brautjungfern und Brautführer bilden um das auf Stühlen sitzende Brautpaar einen Kreis, und unter dem Gesange
„Wir winden dir den Jungfernkranz“ werden ihm Myrtenkranz, Schleier und Myrtenstrauß abgenommen.
Die Braut erhält statt dessen ein Häubchen und der Bräutigam eine Zipfelmütze aufgesetzt. Beide müssen dann mit verbundenen Augen aus dem Kreise ein Paar suchen, welches den Platz des Brautpaares einnimmt, mit dessen Abzeichen – Myrten-Kranz, Schleier und Myrtenstrauß – geschmückt wird und als das nächste Brautpaar gilt. Nicht selten bewahrheitet es sich auch:
Eine Hochzeit zieht die andere nach.
Die Fülle der Hochzeitsscherze, die nach der Gegend verschieden und manchmal recht derber Natur sind, kann hier nicht aufgezählt werden.
Einer der beliebtesten besteht darin, den jungen Eheleuten heimlich die Betten auszuheben und so ein Durchbrechen der Matratze herbeizuführen.

Wenn die junge Frau aus dem Elternhause geht, so näht man ihr Brot und Salz in das Kleid, damit sie kein Heimweh bekommt.
Auch näht man in dieses oder auch schon in das Brautkleid Geldmünzen, dann fehlt es ihr in der Ehe nicht an Geld.
Wird die Ausstattung der Braut ins neue Heim gebracht, so trägt man zuerst Brot und Salz hinein, damit sie keinen Mangel leidet. Beim Eintritt in dieses muß sie ins Herdfeuer sehen, damit sie ihren Mann nicht verläßt, eine Sitte, die übrigens auch bei neuerworbenen Haustieren, besonders bei Geflügel, im Gebrauch ist.
Heiratet die Braut nach einem anderen Dorfe, so sitzt sie beim Einzug in dieses auf dem mit ihrem Ausstattungsgut beladenen Wagen.
Am Eingang des Dorfes wird sie durch ein über den Weg gespanntes Seil aufgehalten und muß sich durch herabgeworfene Geldstücke in die neue Gemeinde „einkaufen“. Das gleiche gilt auch für den jungen Ehemann, der nach einem anderen Dorfe heiratet.
Auch ist die junge Frau verpflichtet, im neuen Wohnort einen „Einzugskaffee“ zu geben.

– Hausbau –

Für das Wohlbefinden des Menschen ist die Wohnung von größter Wichtigkeit. Darum wird auch beim Hausbau mit großer Sorgfalt verfahren, und allerlei segenbringende Gebräuche begleiten ihn.
In das Fundament wird der Grundstein gelegt, auf den die wichtigsten der am Bau beteiligten Personen je drei Hammerschläge tun, die von einem Weihespruch begleitet werden.
Es mögen hier zwei Sprüche des Maurerpoliers folgen:

In den dunklen Schoß der Erde
legen wir den ersten Stein,
daß der Bau erhoben werde,
heut im Namen Gottes ein.
Mag der Bauherr nun
die drei Schläge tun,
die althergebrachte Sitte
vorschreibt auf des Steines Mitte.

Die wir hier im Kreis verbunden stehn
und den ersten Stein im Grunde sehn,
bitten wir nach unsres Handwerks Weise:
Gott beschütze Leitern und Gerüst,
daß, wenn einst der Bau vollendet ist,
keiner fehle, der hier steht im Kreise!

Die grausame Unsitte, in die Grundmauer ein lebendes Wesen einzumauern, gehört seit langem der Vergangenheit an.
Wenn der Dachstuhl ausgestellt ist, wird der Bau gerichtet und das Richtefest gefeiert. Dabei schmückt man das Sparrenwerk mit der Richtekrone – einem aus Tannengrün geflochtenen und mit bunten Bändern verzierten großen Kranze.
Vielfach tritt an seine Stelle ein mit Bändern geschmücktes Tannenbäumchen oder auch eine Birke.
Dieser Sitte liegt der Sinn zugrunde, daß das neue Haus vor allem Unglück be schützt und das Geschlecht derer, die darin wohnen, bis in die fernste Zukunft grünen möge.
Beim Richtefest hält der Zimmerpolier vom Dachstuhl herab eine kurze, meist gereimte Ansprache, die in ein Hoch auf den Bauherrn ausklingt, auf dessen Wohl er ein Glas leert.
Dieses schleudert er dann vom Bau zur Erde, wo es zerschellen muß, wenn dem Hause das Glück hold sein soll.
Vielfach wird hierbei der Richtespruch Ludwig Uhlands gesprochen:

Das neue Haus ist aufgericht’t,
gedeckt, gemauert ist es nicht,
noch können Regen und Sonnenschein
von oben und überall herein.
Drum rufen wir zum Meister der Welt,
er wolle von dem Himmelszelt
nur Heil und Segen gießen aus
hier über dieses offne Haus.
Zu oberst woll er gut Gedeihn
in die Kornböden uns verleihn,
in die Stube Fleiß und Frömmigkeit,
in die Küche Maß und Reinlichkeit,
in den Stall Gesundheit allermeist,
in dem Keller dem Wein einen guten Geist.
Die Fenster und Pforten woll er weihn,
daß nichts Unseligs komm herein,
und daß aus dieser neuen Tür
bald fromme Kindlein spring’n herfür.
Nun, Maurer, deckt und mauert aus!
Der Segen Gottes ist im Haus.

Den Abschluß des Richtefestes bildet gewöhnlich der Richteschmaus.
Früher herrschte namentlich in den Städten die Sitte, jedes Haus mit einer bestimmten Hausmarke zu versehen, um dieses in der Reihe der anderen besser aufzufinden (Rose, Stern, Hammer, Pflugschar, Krug). Vielfach deutete die Hausmarke die Beschäftigung des Hauseigentümers an und ging als Benennung auf diesen über.
In den niedersächsischen Orten namentlich, trifft man noch heute am Giebelbalken kreuzweis hervorragende geschnitzte Pferdeköpfe – eine Erinnerung an Wodan, dem das Roß geheiligt war.
Die nach außen gerichteten Pferdetöpfe werden auf wendische Einflüsse zurückgeführt, während die nach innen gerichteten den sächsischen Ursprung verkünden.
Auch die Bezeichnung von Gasthöfen mit dem Namen Roß – „Weißes Roß“, „Schwarzes Roß“, „Rotes Roß“ – geht auf den Wodanskult zurück, ebenso wie die von den christlichen Sendboten genährte Abneigung gegen den Genuß von Pferdefleisch.

– Tod und Begräbnis –

Das größte, ungelöste und deshalb um so unheimlichere Rätsel im Menschenleben ist der Tod.
Es kann darum nicht wundernehmen, daß sich so viele Gebräuche mit ihm beschäftigen.
Der Volksglaube kennt eine große Zahl von Zeichen, die sein Kommen vorausverkündigen.
So gilt der Ruf des Käuzchens, des „Totenvogels“, ebenso wie das Bohren des Holzwurms in Gebälk, Dielen und Möbeln, was man als das „Ticken der Totenuhr“ bezeichnet, als Anzeichen dafür, daß bald ein Hausgenosse stirbt.
Bleibt die Wanduhr stehen, so ist ein naher Verwandter gestorben. Der Sterbende glaubt, daß er von der Stimme dessen, der vor ihm gestorben ist, gerufen wird.

Sobald der Tod eingetreten ist, werden im Sterbezimmer die Fenster geöffnet, damit die Seele des Geschiedenen ins Freie kann.
Dagegen werden sie geschlossen, sobald die Leiche aus dem Hause gebracht ist, um der Seele die Rückkehr ins Haus zu wehren.
Aus dem gleichen Grunde schüttet man dem Leichenzuge Wasser nach, das von der Seele gescheut wird.
Man hält die Wanduhr an und verhängt den Wandspiegel oder kehrt seine Glasfläche gegen die Wand oder trägt ihn ganz aus der Stube, „damit das Gesicht des Toten nicht im Spiegel bleibt“.
Zuweilen legt man dem Verstorbenen ein Geldstück als „Reisegeld“ unter die Zunge.
Der Brauch erinnert an die in Alt Griechenland übliche Sitte, dem Toten eine Münze zwischen die Lippen zu stecken, damit er dem Charon, dem Fährmann der Unterwelt, der die Seele über den Unterweltsfluß, den Styx, setzte, das Fährgeld bezahlen könne.
(Vgl. Böcklins Bild: Die Insel der Seligen.)
Die Augen des Toten müssen fest geschlossen werden, es darf auch kein Spalt bleiben, damit er kein Familienglied nach sich zieht.
Sein Gesicht bedeckt man mit einem mit Essig getränkten Tuche, um „eine schöne Leiche“ zu erhalten.
Um den Sarg werden brennende Lichter gestellt, damit die bösen Geister abgeschreckt werden.
Man glaubt, daß von dem Toten allerlei geheimnisvolle Kräfte ausgehen, von denen man keine klare Vorstellung, besitzt, und die man deshalb als Geister bezeichnet.
Um die Furcht vor diesen zu besiegen, faßt man den Verstorbenen an der großen Zehe des rechten Fußes.

Viele der Totenbräuche dienen zum Schutz der Lebenden.
So darf der Leichnam kein Band, keinen Schlips tragen, denn kommt dieses ihm etwa durch Zugluft in den Mund, „so folgt bald einer nach“.
Das gleiche wird befürchtet, wenn das ausgeschaufelte Grab einbricht, was natürlich bei sandigem Erdreich leicht geschehen kann.
Wird der Sarg mit der Leiche aus dem Zimmer getragen, so muß das mit den Füßen voraus geschehen, sonst kehrt der Verstorbene ins Haus zurück oder ein Familienglied muß ihm bald nachfolgen.
Die Stühle, auf denen der Sarg stand, müssen umgekippt werden, sonst bleibt ein Grauel zurück“.
Erst nach Beendigung des Begräbnisses darf man sie wieder aufrichten.
Der Tod des Hausherrn wird den Tieren im Stalle angesagt, wobei man diese aufjagt.
Ebenso rüttelt man an den Bienenstöcken, indem man spricht:
„Euer Herr ist gestorben.“
Dem Geistlichen und dem Kantor reicht man bei Beginn der häuslichen Trauerfeier Zitronen und den Trägern Rosmarinstengel. Offenbar sollen diese als Schutzmittel gegen Ansteckung gelten. Wenn der Verstorbene „mit der Schule“ begraben wird, dann erhalten die kleinen Leichensänger ein in Papier gewickeltes Geldgeschenk;
der Knabe, welcher dem Leichenzuge das Kruzifix voranträgt, bekommt das Doppelte.
Wird der Tote mit Musik beerdigt, so spielt diese auf dem Rückweg vom Friedhofe frohe Marschweisen, wohl als Zeichen dafür, daß den Lebenden ihr Recht bleibt.
Den gleichen Sinn hat wohl auch der sich anschließende „Leichenschmaus“.
Die der trauernden Familie Fernerstehenden werden im Gasthofe mit Bier bewirtet.
(„Das Fell wird versoffen“, wie es wenig zart bezeichnet wird.)

Allgemein gebräuchlich ist die Sitte, Verstorbenen drei Hände voll Erde in die offene Gruft auf den Sarg zu werfen, um ihnen auf diese Weise einen letzten Abschiedsgruß zu widmen.
Der Brauch stammt wahrscheinlich schon aus vorchristlicher Zeit und hat vielleicht den Sinn, daß der Leichnam schützend mit Erde bedeckt werden soll.
In neuerer Zeit sind an die Stelle der Erde vielfach Blumen oder frisches Grün getreten, wohl aus dem Grunde, weil Blumen und Grün eine freundlichere Sprache reden und sich für einen letzten Gruß an liebe Verstorbene besser zu eignen scheinen, als kalte schmutzige Erde.
Welcher von beiden Bräuchen dem christlichen Empfinden mehr entspricht, ist eine offene Frage.
Die Richtung des Grabes von Westen nach Osten, daß der Tote der aufgehenden Sonne zugekehrt ist, entspricht kirchlicher Lehre.

Beim Beläuten des Verstorbenen achtet man darauf, welche von den Kirchenglocken den letzten Schlag tut.
Ist es die große Glocke, so ist der nächste Tote in der Gemeinde ein Erwachsener, ist es die kleine Glocke, dann ist es ein Kind.
Kommt dem Leichenzug in der Straße, in welcher der Verstorbene wohnte, ein Wagen entgegen, so stirbt in dieser bald wieder jemand. Am Grabe müssen die Hinterbliebenen laut weinen, sonst empfinden sie keine aufrichtige Trauer.
Andererseits aber gilt auch wieder:
Allzulanges Weinen und Klagen um den Toten stört dessen Grabesruhe
(Vgl. das Märchen „Das Tränenkrüglein“ von Ludwig Bechstein.)
Die Trauerkleidung ist fast allgemein von schwarzer Farbe.
Um nahe Verwandte trauert man ein Jahr, während bei weniger Nahen sechs Wochen genügen.
Ehe man die „Ganztrauer“ ablegt, trägt man einige Zeit „Halbtrauer“ – eine Mischung von schwarz und weiß in der Kleidung.
Dabei bestehen für manche Gegenden Abänderungen.
In Hessen z.B. tragen die Mädchen bei tiefer Trauer eine weiße Mütze statt der üblichen roten und ein blaues Halstuch statt des grünen.
Rote und grüne Farben sind während der Trauerzeit in der Kleidung verpönt.
An manchen Orten herrscht der Brauch, Gedenkblätter drucken zu lassen und zu verteilen, die eine kurze Lebensbeschreibung des Verstorbenen, oft auch sein Bild enthalten und mit einigen gefühlvollen Versen zu schließen pflegen.
Auch der Brauch, ein Lichtbild des Geschiedenen in das Grabdenkmal einzulassen, ist vielfach üblich, wird aber in den Friedhofsordnungen mancher Orte als geschmacklos untersagt.
In Süddeutschland trifft man vielfach die „Totenbretter“ an.
Die Leiche wird gleich nach dem eingetretenen Tode auf ein Brett gelegt, auf dem sie bis zum Einsargen verbleibt.
Nach dem Begräbnis wird das Brett meist bemalt, mit dem Namen, dem Geburts- und Todestage des Verstorbenen, oft auch mit einem Vers versehen und an der Friedhofsmauer oder an Wegen, Kapellen und Bäumen aufgestellt. Nicht selten enthält es auch die Mahnung an die Vorübergehenden, des Toten zu gedenken und für sein Seelenheil zu beten.
Bekannt ist auch die Sitte, für solche, die durch einen Unglücksfall ihr Leben einbüßten, ein Kreuz, ein sogenanntes „Marterl“, an der Unglücksstätte zu errichten.
In protestantischen Gegenden begnügt man sich mit einem einfachen Gedenkstein.

Das Andenken der Verstorbenen wird von den Familiengliedern auch sonst auf mancherlei Weise festgehalten.
An ihrem Geburtstage schmückt man ihr Bild im Zimmer mit Blumen und legt einen frischen Kranz auf ihr Grab, das man während des ganzen Jahres liebevoll pflegt.
Ein gleiches geschieht am Todestage wie am Totensonntage, der allgemein dem Gedächtnis der Verstorbenen gewidmet ist, während am Heldengedenktage (Sonntag Reminiszere) im besonderen der im Weltkrieg gefallenen zwei Millionen deutscher Helden gedacht wird.

– Glockenläuten –

Was unten tief dem Erdensohne
das wechselnde Verhängnis bringt,
das schlägt an die metallne Krone,
die es erbaulich weiterklingt.

Mit diesen Worten kennzeichnet Schiller im „Lied von der Glocke“ deren Bedeutung im menschlichen Leben, dessen wichtigste Geschehnisse vom Glockenklang begleitet werden.
Der Gebrauch der Glocke ist je nach dem Zweck verschieden.
Mit wenigen Ausnahmen besitzt jede Kirche drei Glocken.
Zur Taufe des Kindes wird mit einer Glocke geläutet und zwar nur einmal.
Einmal aber mit sämtlichen Glocken läutet man, wenn der Hochzeitszug sich zur Kirche bewegt.
Der Verstorbene wird am Tage nach seinem Tode mit einer Glocke „beläutet“.
Beim Begräbnis selbst wird einmal mit einer Glocke vorgeläutet, und sobald der Leichenzug sich in Bewegung setzt, erfolgt das Hauptläuten mit sämtlichen Glocken.
In den Städten besteht je nach Art des Begräbnisses für das Begräbnisgeläut eine besondere Ordnung.

Beim sonntäglichen Gottesdienst wird zweimal mit je einer Glocke in Abständen von einer halben Stunde vorgeläutet, worauf das Einläuten mit allen drei Glocken erfolgt.
Sonn- und Festtage werden am Vorabend mit sämtlichen Glocken eingeläutet.
Auch die Christnacht und der Anbruch des neuen Jahres werden mit Glockengeläut begrüßt.

Die kleinste Glocke dient als Betglocke, die am Morgen, Mittag und Abend die Bewohner zum Gebet mahnen soll.
Die „Armesünderglocke“ begleitet den zum Tode Verurteilten auf seinem letzten Gange.

Bei ausgebrochenem Feuer wird mit der Feuerglocke „gestürmt“, und auch bei anderen drohenden Gefahren Wassersnot, Aufruhr, Kriegsnot läßt die Sturmglocke ihren Hilferuf erschallen.
Bekannt ist auch das in manchen Gegenden übliche „Wetterläuten“, bei einem Gewitter, dem ebenso wie dem „Wetterschießen“ der Glaube innewohnt, daß die damit erzeugten Schallwellen die Gewitterwolken zerteilen.

In vielen Orten werden den Einwohnern die Bekanntmachungen der Ortsbehörde durch „Ausklingeln“ mitgeteilt, wobei der die Bekanntmachung übermittelnde Gemeindediener eine Handglocke schwingt.
In manchen Dörfern geschehen diese Mitteilungen durch das Umgehen des Gemeindehammers. Es ist ein großer, breiter Holzhammer, auf welchen der Bürgermeister die Bekanntmachungen heftet.
Er übergibt ihn dem nächsten Nachbar, der die Verpflichtung hat, ihn an den Nächstwohnenden weiterzugeben.
Beim Rundgang des Hammers wird damit an das Hoftor oder an die Haustür geschlagen, um dessen Ankunft anzuzeigen.
Bei Versteigerungen verkündet deren Leiter durch einen Hammerschlag, daß dem Letztbietenden der Zuschlag erteilt ist. Daher rührt der Ausdruck „unter den Hammer bringen“ für Zwangsversteigerungen.

Man muß schon recht weit in der Geschichte zurückgehen, um die frühesten Glockenspuren mit einiger Gewißheit festzustellen.
Das älteste bekannte Vorbild unserer heutigen Kirchenglocke bildet eine 9 cm hohe Bronzeglocke, die man bei den Ausgrabungen bei Ninive fand, und die etwa um 850 v. Chr. verfertigt wurde.
Diese kleine babylonische Glocke, die an einem aus Bronzedrähten bestehenden Gestell hängt, wurde offenbar bei feierlichen Aufzügen vorangetragen.
Daß auch die Römer frühzeitig schon Glocken gebrauchten, beweist eine bei den Ausgrabungen auf der Saalburg aufgefundene kleine Glocke aus Bronze, die durch einen mit Schraubenwindungen versehenen Zapfen im Gestell befestigt war.

Von größeren Glocken, die durch einen Strang bewegt werden, berichtet zuerst der Bischof Gregor von Tours aus dem Jahre 580 n. Chr.
Im städtischen Museum zu Köln a. Rhein wird wohl die älteste Kirchenglocke aufbewahrt, welche vordem in der dortigen Cäcilienkirche hing und aus der Zeit um 615 n. Chr. stammt.
Sie führt im Volksmunde den sonderbaren Namen „der Saufang“ und besteht aus drei zusammengefügten Eisenplatten.

Offenbar waren im 7. Jahrhundert n. Chr. die Glocken in den christlichen Kirchen bereits vielfach in Gebrauch, doch sind gegossene Glocken aus jenen Tagen nicht erhalten geblieben.
Der Grund dafür ist wohl darin zu suchen, daß – gleicherweise wie in Deutschland in der letzten Zeit des Weltkriegs – die Glocken in Kriegsnöten eingeschmolzen wurden, um ihr wertvolles Metall zu gewinnen.

Die älteste Kirchenglocke, deren Entstehungsjahr unzweifelhaft feststeht, befindet sich in Drohnsdorf in Anhalt.
Ihr Schriftband trägt die lateinische Inschrift:

„Im Jahre 1098 am Tage nach dem Fest des Erzengels Hl. Michael am 30. September zu Ehren der Jungfrau Maria der Gebärerin Gottes.“

Diese Glocke, die eine Höhe von 64 cm und einen Durchmesser von 60 cm besitzt, mutet in ihrer bienenkorbähnlichen Gestalt recht schwerfällig an.
Eine gefälligere Form zeigt die aus Diesdorf stammende Glocke, welche in Halle/Saale aufbewahrt wird und nach Technik und Inschrift um 1101 entstanden ist.

Eine gewisse Berühmtheit haben die Theophilus Glocken erlangt, die nach den Anweisungen von Theophilus gegossen wurden und sich durch eine ausfallend steile Form kennzeichnen.
Ihr besonderes Merkmal bildet die von rechts nach links verlaufende Inschrift (,,Spiegelschrift“).
Die älteste dieser Gattung befindet sich in der Kirche zu Iggensbach in Bayern.
Sie stammt aus dem Jahre 1144.

Infolge der noch wenig entwickelten Gußtechnik und wegen der hohen Herstellungskosten waren diese alten Glocken in bescheidenen Maßen gehalten.
Die größten gingen nicht über einen Durchmesser von 115 cm hinaus. Erst mit dem Aufkommen der neueren Gußtechnik wurde es möglich, größere Glocken herzustellen.
Die Vorgänge beim Glockenguß hat Friedrich von Schiller in seinem „Lied von der Glocke“ so anschaulich und schön dargestellt, daß sich ein Eingehen darauf erübrigt.

Eine der ältesten nach dem neuen Gußverfahren hergestellte Glocke hängt in der Peterskirche zu Aachen und stammt aus dem Jahre 1261.
Etwa 100 Jahre später goß der berühmte Glockengießer Walter Reber die große Glocke des Münsters in Freiburg i. d. Schweiz.
Die größte aller bisherigen Kirchenglocken, der sogenannte „Glockenkaiser“, wurde 1735 in Moskau gegossen und besaß ein Gewicht von 200 Tonnen.
Sie tat allerdings nur zwei Jahre ihren Dienst und stürzte 1737 vom Turme herab, wobei sie schweren Schaden erlitt.
Noch heute wird sie in Moskau als „gefallene Größe“ dem Fremden gezeigt.

Von den großen deutschen Glocken ist die berühmteste die „Kaiserglocke“ des Kölner Doms, die im Jahre 1874 aus dem Metall eroberter französischer Geschütze gegossen wurde und 543 Zentner wiegt.

Aber auch andere Völker können sich großer Glocken rühmen.
So hängt in Peking eine Glocke, welche mit ihrem Gewicht von 1100 Zentnern die Kölner Domglocke um mehr als das Doppelte übertrifft.
Die größte japanische Glocke in Kioto hat sogar ein Gewicht von 1260 Zentnern aufzuweisen.

Zu einer besonderen Berühmtheit gelangte die Glocke von Schaffhausen, deren Inschrift Schiller seinem „Lied von der Glocke“ als Motto voranstellte:
„Vivos voco – Mortuos plango – Fulgura frango“
(Die Lebenden rufe ich – Die Toten beklage ich – Die Blitze breche ich).
Der letzte Satz erinnert an den alten Volksglauben, daß durch die beim „Wetterläuten“ erzeugten Schallwellen die Gewitterwolken zerteilt werden könnten.

Zu den schönsten Glockengeläuten gehört das der Kaiser-Wilhelm- Gedächtniskirche in Berlin, dessen größte Glocke 264 Zentner wiegt, und das des Erfurter Domes mit der „Susanna Gloriosa“, welche 1497 gegossen wurde und 227 Zentner schwer ist, sowie das des Kölner Domes, dessen bereits erwähnte größte Glocke bei 543 Zentner Gewicht eine Höhe von 3,50 m und einen Durchmesser von 3,25 m besitzt und folgende bezeichnende Inschrift trägt:
„St. Peter bin ich genannt, schütze das deutsche Land, geboren aus deutschem Leid, ruf ich zur Einigkeit.“
Durch besonderen künstlerischen Schmuck zeichnen sich die Glocken des Meißner Domes aus, die von Peter Vischer in Nürnberg gegossen wurden und mit Bildern von Lucas Cranach geziert sind.

Nicht wenige Kirchenglocken haben ihre eigenartige Geschichte oder sind von der Sage umrankt.
Ein widriges Schicksal begleitete die Glocke der Thomaskirche in Leipzig.
Die größte im Jahre 1452 gegossene Glocke wurde im Dreißigjährigen Kriege durch Kugeln zerstört; sie erstand trotz der Kriegsnöte im Jahre 1634 von neuem, zersprang aber nach 230 Jahren beim Karfreitagsläuten im Jahre 1864 und wurde 1869 zum dritten Male gegossen.

An die 1368 gegossene Glocke der St. Magdalenen-Kirche in Breslau knüpft sich die bekannte Sage von Glockenguß zu Breslau“, die Wilhelm Müller in seinem gleichnamigen Gedichte wiedergibt.

Weniger alt als die Glocken selbst ist deren Zusammenstellung zu Glockenspielen, von denen das der Garnisonkirche in Potsdam das bekannteste ist.
Das größte in Deutschland ist jedoch das der St. Nikolaikirche in Flensburg, dessen 18 Glocken ein Gesamtgewicht von 500 Zentnern besitzen.

Eine Sage berichtet, daß in der Christnacht alle versunkenen und vergrabenen Glocken zu läuten beginnen.
Auch in unserem Herzen ruhen solche versunkenen Glocken, und sie beginnen zu tönen, wenn Gottes Finger daran rührt, der durch die Kirchenglocke das Herz aufwärts ziehen will zu ihm, dem Ewigen, in dessen Dienst die Glocke steht.

– Der Schutzpatron –

Wie der einzelne katholische Christ sich einen Heiligen oder eine Heilige als Schutzpatron erwählt, in dessen Schutz er sich stellt, vor den er im Gebet seine Wünsche und Anliegen bringt, und dessen Gedenktag er als seinen Ehrentag begeht, so haben auch die einzelnen Berufe sich ihren besonderen Schutzpatron erkoren, dessen Namenstag von ihnen festlich begangen wurde und noch begangen wird.
So haben als Schutzpatron
– die Jäger den Hl. Hubertus (3. November),
– die Schützen den hl. Sebastian (20. Januar),
– die Schäfer den hl. Bartholomäus (24. August),
– die Gärtner den hl. Rochus (16. April),
– die Hirten den hl. Jakob (25. Juli),
– die Schweinehirten den hl. Matthias (24. Februar),
– die Maler den hl. Florian (4. Mai),
– die Schiffer den hl. Fridolin (6. März),
– die Fischer den hl. Petrus (22. Februar),
– die Winzer den hl. Kilian (8. Juli),
– die Bierbrauer den Gambrinus,
– die Artillerie die hl. Barbara (4. Dezember),
– die Buchdrucker den hl. Johannes (24. Juni),
– die Feuerwehr den hl. Florian (4. Mai),
– die Pferdezüchter den hl. Leonhard (6. November),
– die Luftschiffer, Luftfahrzeugführer und Kraftfahrzeugführer den hl. Christopherus.

– Steinkreuze am Wege –

Wer in den Alpenländern reiste, der wird hier und da auf die „Marterln“ gestoßen sein – meist schlichte Holztafeln, die an einen Unglücksfall erinnern, der einem Menschen an dieser Stelle den Tod brachte.
Zuweilen, wie z. B. am Walchensee, weisen sie auch auf einen Mord hin, der an dem Orte geschah.
Letztere Bedeutung liegt auch den alten verwitterten Steinkreuzen zugrunde, welche man noch an verschiedenen Orten unserer Heimat antrifft.
Von jenen „Marterln“ unterscheiden sie sich in ihrem Wesen dadurch, daß sie nicht von Verwandten und Freunden aus Pietät und Liebe zu dem Verstorbenen errichtet wurden, sondern daß der Mörder durch Richterspruch dazu verurteilt wurde, sie als Sühne für seine blutige Tat zu sehen, weshalb sie auch die Bezeichnung „Mordkreuz“ oder „Sühnekreuz“ führen.
Gleichzeitig aber werfen sie auch ein bezeichnendes Schlaglicht auf die mittelalterliche Rechtspflege, die das Eigentum höher bewertete als ein Menschenleben, denn während man damals z.B. den Dieb oder Brandstifter mit Galgen und Rad bestrafte, begnügte sich der Richter bei dem Mörder damit, ihn zu einer Geldbuße zu verurteilen sowie für den Ermordeten eine Anzahl Seelenmessen lesen zu lassen und ihm ein Sühnekreuz zu setzen.
Damit trug das Urteil den religiösen Anschauungen der Zeit und den Forderungen der Kirche Rechnung.
Denn als das Schlimmste bei der Mordtat galt, daß sie dem Getöteten die Möglichkeit nahm, seine Seele auf das Ende vorzubereiten, sodaß diese vor der Aufnahme in die Freuden des Himmels erst eine qualvolle Läuterung durch das Fegefeuer durchmachen mußte.
Diese Pein konnte nur dadurch gemildert und abgekürzt werden, daß man für die arme Seele fleißig betete.
Dies aber galt als gesichert, wenn der Richterspruch den Mörder zwang, möglichst vielen Seelenmessen für sein Opfer lesen zu lassen und für dieses an einer vielbegangenen Stelle in der Nähe des Tatortes ein Kreuz aufzustellen, welches die Vorübergehenden veranlaßte, gleichfalls den jäh aus dem Leben Gerissenen ein Vaterunser zu beten.
Außerdem besaßen dessen Angehörige die Genugtuung, daß der Mörder durch die ihm auferlegten Leistungen, durch die Schande und Gewissensbisse schwerer bestraft sei als durch einen schnellen Tod von Henkershand.

Da diese Kreuze fast ausschließlich aus weichem Sandstein gearbeitet wurden, so sind sie bei ihrem hohen Alter stark verwittert, und was Witterungseinflüsse nicht zerstörten, das hat leider menschlicher Unverstand und Unachtsamkeit verschuldet, die manches dieser alten wertvollen Kulturdenkmäler vernichteten oder doch verstümmelten.
Erfreulicherweise ist aber doch noch eine Anzahl von ihnen vorhanden, und bei dem jetzt erwachten und von der Schule gepflegten Verständnis für Kulturdokumente ist zu hoffen, daß sie unter Pflege genommen werden und erhalten bleiben.

Bezeichnend ist, daß die Kreuze eingeritzte Figuren –
– Schwert,
– Beil,
– Messer,
– Scheren (also Mordwaffen) – zeigen, aber keine Inschrift oder Jahreszahl.

Deshalb war man lange Zeit über ihre Bedeutung im Unklaren und sah sie irrtümlicherweise für Grenzsteine an Flur- und Ländergrenzen, als Unfallmale oder gar als Erinnerungszeichen an die Einführung des Christentums an.
Alte Gerichtsakten aber lassen uns unzweideutig ihre Bestimmung als Sühnekreuze erkennen.
Von den darin aufbewahrten Urteilen möge folgendes aus den Wittenberger Gerichtsakten hier im Wortlaut eine Stelle finden:

„1498.
Zu wissen, daß aus heutigen Dienstag nach Scholastika (d. i. 10. Februar) sind in der Güte freundlich vereinigt und entschieden Ludwig Lehmann von Hohndorf an einem – und Peter Schmeye als rechter Schwertmagen des seligen Hans Schmeye am anderen Teile – des Totschlags halben so genannter Ludwig Lehmann an Hans Schmeyen, dem Hirten von Hohndorf, in dem Stadtgerichte hier zu Wittenberg begangen hat, inmaßen wie hernach folgt und also, daß Ludwig Lehmann eher genannt soll aufs schierste bestellen und des Erschlagenen Seelen zu Troste noch halten lassen 50 Vigilien (Betstunden) und 50 Seelenmessen.
Dazu soll er geben einen Stein (etwa 20 Pfund) Wachs, der soll in folgender Weise ausgeteilt werden (folgt die Benennung der einzelnen Kirchen und Klöster).
Dorczu sall er ein steinern Creuz bei dem heiligen Creuz (d.h. bei der Kapelle zum hl. Kreuz) obersetzen lassen.
Auch soll er zu Mangeld geben an Peter und Kilian, die Gebrüder Schmeye genannt, neunzehn Gulden.
Auch soll er bestellen, daß des Erschlagenen Seelen zu Troste eine Achfahrt (Wallfahrt) soll noch geleistet und getan werden.
Geschehen am obenerwähnten Tage Anno 1498.“

In Gertitz bei Delitzsch wurde 1474 der Ortsschulze durch Veit Priorau erschlagen.
Das Gericht verurteilte ihn zu sechs Groschen Buße an die Verwandten des Erschlagenen und zwei Groschen Buße an das Gericht; außerdem mußte er „die Hand mit zehn Personen bestätigen“
(also den Hinterbliebenen wohl eine Anzahl Handdienste leisten), 30 Seelenmessen halten lassen, ein steinern Kreuz zwei Ellen hoch setzen, eine Achfahrt tun und das Dorf verlassen.

AIs 1531 in Erfurt drei Männer einen Einwohner erschlugen, wurden sie vom Gericht zu folgenden Strafen verurteilt:
Bezahlen der Kosten des weltlichen und geistlichen Gerichts sowie für den „Fürsprecher“ (Anwalt) und den Arzt.
Ferner mußte jeder „eine Achfahrt mit eigenem Leibe“ tun, 400 Seelenmessen für den Erschlagenen lesen lassen, dessen Hinterbliebenen ein jeder „Mannschaft tun“ (Mannesdienste leisten), ferner ein jeder „mit 50 Mann Ergötzungen tun“ (also wohl eine Massenmahlzeit geben), zwei Kerzen von je 4 Pfund Wachs stiften, 25 Gulden zahlen und endlich für den Erschlagenen ein Kreuz aus Seeberger Sandstein 12 Fuß lang, eine Elle breit und die Arme eine Elle breit und dick setzen lassen.
– Diese Beispiele ließen sich noch beliebig vermehren.

Von den noch vorhandenen Steinkreuzen mögen nachstehende hier aufgezählt werden, wobei bemerkt sei, daß sie der Volksmund vielfach mit einem Mord aus Rache, Habsucht, verschmähter Liebe oder mit einem Zweikampf in Verbindung bringt und die Handlung in Verkennung ihres Alters in die Zeit des Dreißigjährigen Krieges oder in die Franzosenzeit verlegt::

Zwei stark verwitterte Steinkreuze von 1,10 m Höhe und 42 cm Breite stehen bei der Stadt Pretzsch a. d. Elbe.
Die Sage erzählt, daß an der Stelle zwei Ritter miteinander kämpften und fielen.
Eine andere Lesart weiß dies von zwei Offizieren aus der Franzosenzeit zu berichten, obgleich das Pretzscher Kirchenbuch bereits 1598 auf diese Kreuze hinweist.

Ein etwa ein Meter hohes Steinkreuz befindet sich an der Straße Pretzsch-Gollmer Weinberg.

Die Form des Steinkreuzes wechselt ebenso wie seine Größe.
Als lateinisches Kreuz findet man es z.B.
– unweit Oberglaucha bei Düben,
– in der Mittelheide Jagen 70 bei Schildau,
– bei Schköna Kreis Bitterfeld,
– bei Hemleben Kreis Eckartsberga.
Am häufigsten besitzt es die Form des „Eisernen Kreuzes“, des Maltheserkreuzes, so bei Gräfendorf Kreis Torgau, Niedermöllern Kreis Naumburg, auf der Anhöhe zwischen Frankenhausen a. Kyffhäuser und Seega, Oberheldrungen Kreis Eckartsberga.
Bei manchen Kreuzen ließ der Steinmetz zwischen den Armen eine Stütze stehen, so daß ein Scheibenkreuz gebildet wurde, z.B. jenes vor Wohlmirstedt bei Wiehe.

Nicht selten sind die Kreuze leider so arg verstümmelt worden, daß es schwer fällt, noch die Kreuzesform zu erkennen, so an dem bei Wöllmen in der Nähe von Eilenburg und die sogenannten „Brüdersteine“ bei Wittenberg rechts der Dresdener Straße.
Von ihnen berichtet die Sage, daß dort zwei Brüder im Zweikampfe um eines Mädchens willen (nach anderer Lesart wegen Erbstreitigkeiten) einander töteten.

Zu den eigenartigsten dieser Kulturdenkmäler gehört das Steinkreuz am Dorfeingange von Kähnitzsch bei Prettin a. d. Elbe.
Es ist schon durch seine Ausmaße bemerkenswert – seine Höhe beträgt 2 m, die Breite 1,28 m – noch mehr aber durch die eingeritzten Figuren, welche bisher noch keine befriedigende Deutung gefunden haben.
Der oberste Kreuzflügel trägt ein Kreuz in Form des Eisernen Kreuzes und daneben schriftähnliche Zeichen, die sich auch auf den beiden waagerechten Kreuzesarmen finden;
der linke zeigt außerdem eine Zeichnung, die einem Spaten ohne Stiel gleicht.
Daneben erkennt man ein menschliches Brustbild mit einem Heiligenschein.
Durch den unteren Teil des Kreuzes ist eine Öffnung gebohrt. Natürlich hat sich auch die Sage dieses Steinrätsels bemächtigt und erzählt, daß an der Stelle ein Riese – nach anderer Lesart ein junges Mädchen – mit einem Spaten ermordet worden sei.

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