Wieder saß ich mit meinem lieben Nachbar Kolbe zusammen in dessen Stube. Wir sprachen von dem Ergebnis der diesjährigen Ernte im allgemeinen und von der meines Nachbars im besonderen.
„Ach“,
unterbrach er plötzlich den Gedankengang, ich muß Ihnen einmal den Brief vorlesen, den ich vorgestern von meinem Freunde G. aus B. bekommen habe. Herr Kantor, Sie erzählten mir doch kürzlich aus ihrem alten Erbbuche, was unsere Vorfahren an Abgaben zu leisten hatten. Als ich einige Tage darauf mit meinem Freunde in Wittenberg zusammentraf, habe ich ihm einiges davon berichtet. In dem Briefe, den er mir schrieb, kommt er darauf zurück und äußert darüber folgendes:
Gewiß hat Euer Herr Kantor Recht, wenn er behauptet, die Abgaben seien vor dem Bauernkriege noch höher gewesen als heute. Was aber heute um ein Vielfaches höher ist als damals, das sind die Wirtschaftsunkosten. Nur, allein das Aufschlagen eines Hufeisens kostet 1 M., das Schärfen von 20 Eggenzinken 3 M. usw. Das gibt eine erkleckliche Anzahl Getreidezentner als Schmiedeunkosten am Schluß des Jahres, und so ist es mit vielen anderen Dingen noch.
Der Vergleich zwischen der Zeit Anfang des 16. Jahrhunderts und der jetzigen kann uns keineswegs beruhigen. Wenn den werbenden Ständen die Betriebsmittel weggesteuert werden, sind in allen Ländern und zu allen Zeiten Katastrophen unausbleiblich gewesen. Der Landwirt hat 1924 zu zahlen an Steuern:
– 1. Reichseinkommensteuern,
– 2. Reichsvermögenssteuer,
– 3. Umsatzsteuer,
– 4. Hauszinssteuer,
– 5. Rentenbankzinsen,
– 6. Preußische Grundvermögenssteuer,
– 7. Kreissteuer,
– 8. Gemeindesteuer,
– 9. Zwangsbeitrag zur landwirtsch. Berufsgenossenschaft,
– 10. Zwangsbeitrag zur Landwirtschaftskammer,
– 11. Viehsteuer,
– 12. Hundesteuer,
– 13. Kirchensteuer,
– 14. Pfarrbeitrag,
– 15. Schulbeitrag,
– 16. Feuerversicherungsbeiträge,
– 17. Deichlasten,
– 18. Hagelversicherung,
– 19. Krankenkassenbeiträge usw.
Das Schlimmste aber ist, daß man mitten in der Ernte dreschen muß, um die fälligen Abgaben zu zahlen.
Der Nachbar legte den Brief auf den Tisch und sah mich erwartungsvoll an.
„Na, Herr Kantor, was sagen Sie dazu?“
„Ein wenig, übertrieben ist die Auslassung schon,“ mußte ich ihm antworten. „Kein rechtlich Denkender wird aber bestreiten wollen, daß die Landwirtschaft schwere Lasten zu tragen hat. Aber auch die anderen Berufsstände sind nicht auf Rosen gebettet, und jeder hat sein vollgerüttelt Maß an Steuern zu tragen. Wenn jedoch Ihr Freund G. daraus folgern sollte, daß die Vorfahren es wesentlich leichter gehabt hätten, so muß ich dem auf Grund meiner geschichtlichen Kenntnisse widersprechen.
Ich habe Ihnen ja kürzlich geschildert, was die Alten an Abgaben zu leisten hatten. (siehe)
Dabei habe ich die so überaus schweren und drückenden Frondienste unberücksichtigt gelassen.
Und davon möchte ich Ihnen heute näheres erzählen.
Nachbar Kolbe stopfte sich eine neue Pfeife, setzte sie gemächlich in Brand und lehnte sich in die Sofaecke zurück, dann nickte er mir ermunternd zu, und ich begann:
Bei den Fronden hat man Hand- und Spanndienste zu unterscheiden. Handdienste mußten im kursächsischen Amt Wittenberg in erster Linie alle Kossäten leisten, dann aber auch die Hüfner der ärmeren und abgelegenen Dörfer, die von den Spanndiensten befreit waren. Vielfach aber hatten die Hüfner der anderen Dörfer neben den Spanndiensten auch noch Handdienste zu tun. Von Spanndiensten waren aus den folgenden Gemeinden links der Elbe befreit: Gniest, Rotta, Lubast und Moschwig,
rechts der Elbe: Euper, Bülzig, Külso und Woltersdorf. Die Gemeinde Zellendorf brauchte wegen Armut und Entlegenheit überhaupt keine Frondienste zu leisten.
Die Spanndienste haben ihren Ursprung in der Burgwartverfassung, die jeden Bauern, der den Schutz der Burg genoß, zur Verproviantierung derselben und zur Bewachung, Erhaltung und Ausbau der Befestigungen verpflichtete. Diese Dienste wurden allmählich auch ausgedehnt auf das Herbeischaffen von Ziegeln zu allen Bauten auf den Schlössern, auf Anfahren des Brennholzes für den dortigen Haushalt sowie auf Getreidefuhren von einem Amt ins andere.
Daher mußten die Hüfner rechts der Elbe die Ziegelerde aus den Elbkähnen zu den Ziegeleien und aus letzteren Ziegel und Kalk zu den Bauten am Wittenberger Schloß fahren. Desgleichen mußten sie den kurfürstlichen Haushalt daselbst mit Brennholz versorgen, welches teils im Friedeholz und in der damals waldbestandenen Specke gehauen, teils auf der Elbe herangeführt wurde. Die Hüfner des Amtes Zahna hatten bis zu dessen Auflösung auf das Zahnaer Schloß gleichfalls Brennholz und Ziegelfuhren zu leisten und außerdem das Heu von der Grafenwiese bei Zahna einzufahren sowie einmal jährlich einen Getreidetransport nach anderen Aemtern zu übernehmen. Nach Aufhebung des Amtes Zahna wurden sie zu Ziegel- und Brennholzfuhren nach Wittenberg herangezogen, was natürlich eine beträchtliche Verschlechterung ihrer Lage bebeutete. Der Amtmann gibt denn auch bei Aufzählung der Fronden zu bedenken, diese mit Maß zu fordern, da jeder Hüfner nur zwei Pferde vor den Wagen zu spannen habe, und die Leute teilweise arm und zu so entfernten Diensten nicht verpflichtet seien.
Links der Elbe haben die Hüfner von Pratau, Globig, Dorna, Lammsdorf, Bietegast und Bösewig Brennholz auf das Schloß und die von Selbitz, Schleesen und Seegrehna Brennholz für die Ziegeleien aus der Holzmark zum Verladen an die Elbe zu fahren. Hauptsächlich aber werden die Spanndienste aus diesen Orten für die Bewirtschaftung der kurfürstlichen Vorwerke Pratau und Bleesern in Anspruch genommen. So haben die Hüfner von Pratau, Globig, Dorna, Lammsdorf, Bietegast, Bösewig und Pannigkau im Frühjahr jeder mit einem Gespann auf dem Vorwerke Pratau zu pflügen und den Dünger aus den Ställen nach dem Acker zu fahren und bei der Heuernte das Heu von der großen Wiese bei Bleesern, den Wiesen im Katzhain und im Friedeholz einzubringen. Auf dem Vorwerk Bleesern müssen die Hüfner von Seegrehna, Selbitz, Schleesen, Gommlo, Sadwis, Splau, Desterik und Merkewih im Frühjahr pflügen, die von Schleesest, Sackwitz, Splau, Oesteritz und Merkewitz mit je zwei, die übrigen mit je einem Gespann.
Das Ausfahren des Düngers auf den Acker obliegt den Hüfnern von Bergwitz, Selbitz und Seegrehna. Diese müssen auch ebenso wie die von Bietegast, Schleesen und Oesteritz das Heu von der Heidelache bei Bleesern, von der Großen Wiese und aus dem Katzhain nach Bleesern bringen. Außerdem haben die Hüfner von Bergwiz, Selbitz, Schleesen und Seegrehna bei Jagden die Netze zu transportieren – eine Fronde, die als besonders hart empfunden wurde.
Links der Elbe wurden überhaupt die Fronden viel drückender, nachdem das Amt Trebitz aufgehoben und alle bis dahin nach dort geleisteten Spanndienste nach dem entfernt liegenden Wittenberg gelegt wurden. Dieser wachsenden Frondenlast gegenüber muß aber anerkannt werden, daß es der Amtsverwaltung nicht an wohlwollender Einsicht fehlt, wie aus den wiederholten Vorstellungen des Amtmanns zugunsten der Bauern hervorgeht. So wird z.B. der Gemeinde Bösewig zugesichert, sie nach Möglichkeit mit Frondiensten zu verschonen, weil sie durch Ueberschwemmung der Elbe großen Schaden erlitten hatte, und die Hüfner von Seegrehna werden mit einem Gespann vom Schloß unterstützt, als ihre Arbeitskräfte für die Düngerfuhren im Vorwerk Bleesern nicht ausreichen.
Die zu Fuß geleisteten Frondienste oblagen ursprünglich nur den Kossäten, aber nach und nach bürgerte sich auch eine starke Inanspruchnahme der Hüfner ein, teils als Ersatz für die armen Dörfern erlassenen Spanndienste, zum großen Teile aber auch aus dem Grunde, weil die immer ausgedehntere Domänenwirtschaft zu ihrem Betrieb mehr Arbeiter gebrauchte, als die Kossäten allein stellen konnten. Daher müssen alle Hüfner, die auf den Vorwerken Pratau und Bleesern pflügen, dort auch die Aussaat besorgen, während das Einfriedigen der Saatfelder zum Schutze gegen das Wild für das Vorwerk Pratau den Kossäten der nach dort fronpflichtigen Dörfer, für Bleesern aber allen Hüfnern von Rotta, Gniest und Lubast übertragen ist, weil diese keine Spanndienste leisteten. Die Kossäten aller für die Vorwerke verpflichteten Gemeinden müssen auch bei dem Aufladen des Düngers helfen und diesen auf den Feldern ausbreiten.
Bei der Heuernte werden nicht nur die von Spanndiensten befreiten Bauern von Rotta, Gniest, Lubast, Moschwig, Külso, Bülzig und Woltersdorf herangezogen, sondern auch die Hüfner aller Dörfer, die für Bleesern Pflugdienste zu leisten hatten, sowie die Hüfner und Kossäten von Pratau und Braunsdorf und von allen Dörfern des alten Amts Wittenberg rechts der Elbe außer Euper, Wiesigk und Straach. Den Hafer auf dem Niederfeld südlich von Pratau müssen ebenfalls die Bauern des alten Amts Wittenberg außer denen von Straach mähen und aufbinden, während die Haferernte von Bleesern alle Bauern der dorthin verpflichteten Gemeinden zu besorgen hatten. Die sonstige Getreideernte haben die Kossäten von Selbitz und Seegrehna gegen den Zehnten übernommen. Wir begegnen also im letzteren Falle einer Art Lohnarbeit.
Die Kossäten von Bülzig, Külso und Woltersdorf müssen nach der Ernte das Getreide auf den Getreideböden umschlagen und mit den Bauern von Oesteriz, Merkewitz, Splau, Ogkeln, Gommlo, Rotta, Gniest und Lubast auf beiden Schäfereien zweimal im Jahre die Schafschur ausführen und außerdem Laub für die Schafe sammeln. Auch zu den drückenden Treiberdiensten bei Jagden werden außer den Kossäten von Bergwiz, Selbitz, Schleesen und Seegrehna alle Bauern von Rotta, Gniest und Lubast herangezogen. Die Hüfner von Euper müssen als Ersatz für die Spanndienste Bier und Kofent aus der Brauerei des Wittenberger Schlosses in den Keller transportieren.
Bei den meisten Dörfern, namentlich bei denen rechts der Elbe, sind besondere Frondienste der Kossäten nicht aufgeführt. Sie standen wohl, soweit sie nicht durch die genannten Handdienste in Anspruch genommen waren, zur beliebigen Verfügung der Herrschaft, wie das ja auch bei den den Pfarrern und anderen Privaten verpflichteten Kossäten der Fall war. So mußten alle Müller als Zimmerleute Frondienste leisten, so oft sie dazu gefordert wurden. Der Müller der hohen Mühle bei Reinsdorf muß außerdem das Oel aus Mohn, Rübsamen usw. schlagen.
Außer den den Pfarrern und Ortsschulzen verpflichteten Kossäten werden auch an einzelne Private Frondienste geleistet. Ein Hüfner in Bösewig z.B. ist dem Heinrich von Löser in Pretzsch zu Diensten verpflichtet. Die Gemeinde Iserbegka, welche die wüste Mark Gablenz für 4 Groschen, 24 Hühner und 24 Mandel Eier in Latzbesitz von Andreas Zülsdorf hat, muß diesem jährlich zwei Tage mit Pferden und Wagen dienen. Die Merkewitzer Bauern, die von Hans von Glauch die wüste Mark Gortewitz in Pacht haben, müssen jeder 1 Groschen Zins entrichten und jährlich zwei Dienste tun, einen zu Fuß, den andern mit Pferd und Wagen.
Im allgemeinen müssen die Bauern sich bei den Fronden selbst beköstigen und erhalten nur den Kofent, den sie während der Arbeit trinken. Nur beim Mähen von Gras und Hafer sowie bei der Schafschur wird den Frönern die Kost geliefert:
„eyn suppe, eyn gemueße, eyn fleisch, dyer auf die malzenth eyn nottorft, dor nach nichts dan kofent zu trynken“.
Beim Mähen und Sammeln des Grases werden nur die Pratauer und Lammsdorfer Bauern beköstigt, bei denen es sich indessen um eine Art Lohnarbeit handelt, da sie außerdem einen Hammel und ein viertel Bier erhielten. Die Bauern von Euper erhalten beim Biertransport zwei „Latzkannen“ Bier und jeder vier oder fünf „hofebroth“. Den Bülziger, Külsoer und Woltersdorfer Bauern werden täglich fünf oder sechs Brote pro Mann gegeben, wenn sie länger als drei Tage hintereinander auf dem Vorwerk fronden müssen und der mitgebrachte Mundvorrat nicht ausreicht. Wenn die Müller zu Zimmerarbeiten gefordert werden, so erhalten sie ebenfalls die Kost.
Eine besonders schwere Belastung außer den allgemeinen Frondiensten erwuchs den Bewohnern der Elbaue aus dem Schutz und der Erhaltung der Elbdämme. Jede Gemeinde halte die ihr überwiesene Dammstrecke nach dem Grundbesitz unter ihre Mitglieder verteilt. Von den Damımarbeiten war niemand
„wedder geistlich noch weltlich, edel und unedel gefreyeth, sondern alle, die guthere (Güter) ym dem refier haben, müeßen darzu frohnen und arbeythen“. Und zwar mußte jeder, „er sey was standes er wolle“, je nach Bedarf so viel Schock oder halbe Schock Reisigbündel nach den Dämmen bringen, als er Hufen besitzt und beim Belegen der Dammfläche helfen, auf Verlangen auch seinen Wagen zum Anfahren von Rasen und Erde zur Verfügung stellen. Die Kossäten aus allen Auendörfern mußten „zu solcher arbeith Handreichungen thun und pflegen“. Den Gemeinden, auf deren Grund und Boden kein Holz wuchs, war gestattet, aus dem Kemberger Forst nach Anweisung des Försters Reisig und Holz für Pfähle zu holen. Die Bergwitzer Bauern waren speziell mit der Anfuhr der Pfähle aus dem Kemberger Forst betraut und brauchten dafür keine Dammstrecke zu erhalten.
Zur Beaufsichtigung der Dammarbeiten waren „Deichgrafen“ eingesetzt – das Erbbuch nennt am unteren Teile den Krüger zu Pratau und Hans Rape in Dabrun, am oberen Teile Erich Falcke zu Bleddin, Matthes Borchert zu Kemberg, Hans Richter zu Globig und Brose Quandt zu Bõsewig. Für ihr Amt bezogen sie keinen Sold, waren aber von den Fronden an den Dämmen befreit.
Der Stadt Kemberg und allen links der Elbe gelegenen Dörfern oblag außerdem die Instandhaltung des Landwehr- Grabens. Es war auf den auch für Pferde gangbaren Wegen nur bei einzelnen Orten passierbar und schloß so die Elbaue nach Süden und Osten vollständig ab.
Zu den öffentlichen Lasten ist auch die Pflicht der Landesverteidigung und das Aufbringen von Kriegsmaterial zu rechnen. Zur Wehrhaftmachung der bäuerlichen Bevölkerung war jede Gemeinde verpflichtet, einen bestimmten Waffenbestand zu erhalten, der sich je nach ihrer Leistungsfähigkeit auf neue Harnische, Krebse (Rückenharnische), Eisenhüte, Hellebarden, lange Spieße, Handbüchsen und Pickelhauben erstreckte. Außerdem mußte jeder Bauer mit einem langen Degen oder einem Messer ausgerüstet sein.
Für Heereszüge hatten die Landgemeinden einschließlich der Neustadt Wittenberg und Elster sechs „Heerwagen“ zu stellen, und zwar die Neustadt Wittenberg und Pratau zusammen einen, die übrigen Dörfer links der Elbe zwei, die Dörfer des Amtes Zahna einschließlich Elster zwei und die übrigen Dörfer rechts der Elbe einen.
Die hintere Hälfte dieser Heerwagen war mit Leinwand überdeckt; jeder mußte ausgerüstet sein mit
– 2 guten Flechtkörben,
– 2 eisernen Schaufeln,
– 2 Radehacken,
– 2 Spaten,
– 2 Aexten,
– 2 eisernen Ketten,
– 2 Sicheln,
– 1 Sense,
– 16 Hufeisen,
– einem Beschlagzeug mit einer Anzahl Hufnägel,
– einem Dreschflegel,
– einem Näbiger (Bohrer – im Alltag und im Festungsbau)
– und vier Pfählen.
An Proviant mußte auf jedem Wagen mitgeführt werden:
– drei Schock kleine Brote,
– eine Büchse Butter,
– eine halbe Tonne Käse,
– eine halbe Seite Speck, zwei Seiten „essefleysch“,
– ein halbes Schock Stockfische und Flundern,
– ein Viertel Erbsen und eine Metze Salz.
„Nun, lieber Herr Nachbar,“ so schloß ich meine geschichtlichen Darlegungen, „würden Sie wohl mit unseren Vorfahren tauschen?“ „Beileibe nicht,“ sagte er und hob abwehrend die Hand.
„Nun, so bitte ich Sie, wenn Sie Ihren Freund G. treffen,
dann teilen Sie ihm unsere heutige Unterhaltung mit.
Ich glaube, er wird dann eher geneigt sein, sich mit den
heutigen Verhältnissen abzufinden.“
Richard Erfurth †
aus: O du Heimatflur vom 05.10.1924