1915

Die Nahrungsnot

Seit Ausbruch des Krieges sperrte England uns die Zufuhr zur See ab, in der Absicht, das deutsche Volk auszuhungern.
Und dieser Plan bot bei längerer Kriegsdauer auf Grund der Erfahrungstatsachen und statistischen Berechnungen theoretisch alle Aussichten auf Erfolg.
Reichte doch bisher die in Deutschland geerntete Menge an Brotgetreide, die im Durchschnitt der Jahre 1912/13 nicht weniger als 330 Millionen Zentner betrug, nicht hin, um die Bevölkerung zu ernähren, sondern es mussten weitere 20 bis 30 Million Millionen Zentner fremdes Brotgetreide, vor allem Weizen, eingeführt werden.
Der teuflische Plan Englands war also völlig ernst gemeint, und dieses hat ihn während der Dauer des Krieges nicht fallen gelassen. Aber die deutsche Organisationskunst und Intelligenz hat diesen zuschanden gemacht.
Freilich legten die Abwehrmaßregeln, zu denen die Behörde greifen musste, dem einzelnen manche Entbehrung, manchen Verzicht auf liebgewordene Gewohnheiten auf.
So hatte das Verbot der Nachtarbeit in Bäckereien zur Folge, daß vom 15. Januar 1915 ab das Weißbrot vom Frühstückstisch verschwand.
Gewiss wird den meisten der Abschied von den frischen Brötchen und Semmeln recht schwer geworden sein, und man kann den folgenden Stoßseufzer wohl verstehen:

Ein Brötchen, lecker, knusprig, braun,
Wie ein Gemälde anzuschaun!
Doch still, doch still, wozu die Qual! –
Es war einmal!

Auch das frische Brot gehörte bald nur noch der Erinnerung an, da die Behörde verfügte, daß die Bäckereien das Brot erst 24 Stunden nach dem Backen verkaufen durften.
Ein Kuchen-Backverbot machte auch all diesen leckeren Dingen ein Ende – wenigstens in der Öffentlichkeit, denn in dem verschwiegenen heimischen Küchenofen übten die Hausfrauen, die diesen Genuss nicht entbehren zu können glaubten, die Kunst des Kuchenbackens mit mehr oder minderem Erfolg weiter aus, wobei einzelne oft eine staunenswerte Erfindungsgabe an den Tag legten.
Im Herbst 1916 wurde das Verbot, Kuchen aus Hefeteig zu backen, auf kurze Zeit seitens des Kreis Ausschusses aufgehoben, um den reichen Pflaumensegen auch in Form des Pflaumenkuchens zu verwerten.
Eine wiederholte Bestandsaufnahme aller Getreide- und Mehlvorräte, die erstmalig am 1. Februar 1915 stattfand, bot die notwendige Übersicht und die Handhabe, einer Verschwendung dieser vorzubeugen.

Mit der Rationierung allein war es freilich nicht getan; mit der Mengenfestsetzung musste eine ganze Reihe von Vorschriften, welche die technische Eigenart der Vermahlung und Brotherstellung betrafen, Hand in Hand gehen.
Zunächst mussten die zur Brotbereitung notwendigen Grundstoffe möglichst restlos erfasst und möglichst sparsam verwendet werden. Während im Frieden der Grad der Ausmahlung des Brotgetreides dem Ermessen des Müllers überlassen blieb, wurde jetzt seitens der Behörde ein ziemlich hohes Maß der Ausmahlung vorgeschrieben. Bereits im Oktober 1914 musste Roggen zu 72 Prozent und Weizen zu 75 Prozent ausgemahlen werden.
Anfang 1915 wurde die unterste Grenze beim Roggen auf 82 Prozent und beim Weizen auf 80 Prozent erhöht, ja, im März 1917 erwies es sich als notwendig, diese bis auf 94 Prozent heraufzusetzen.
Auf diesem Wege wurde dem Getreide weit mehr Mehl als bisher abgewonnen und dadurch die Brotmenge vermehrt. Selbstverständlich wurde das Brot hierdurch grober, aber die daran geknüpften Befürchtungen, es würde unverdaulich sein und schädlich wirken, erwiesen sich – wenigstens für den gesunden Menschen – als irrig.
Außerdem wurden für die Verwendung strenge Mischungsvorschriften erlassen.
Weizenmehl durfte nicht mehr rein verwendet sondern bei allen  Backwaren mit Roggenmehl vermischt werden.
Für das letztere selbst galt in der Regel das Verhältnis von 80 Prozent Roggenmehl und 20 Prozent Weizenmehl.
Um die Getreidevorräte zu schonen und und die namentlich in den ersten Kriegsjahren reichlich vorhandenen Kartoffelvorräte für den menschlichen Genuss dienstbar zu machen, wurden Streckungsvorschriften durch Anwendung von Ersatzmitteln erlassen.
Es entstand das Kriegsbrot, „K-Brot“ oder auch „K.K. Brot“ genannt. Es erhielt einen Zusatz an Kartoffeln in Gestalt von Kartoffelwalzmehl, Stärkemehl, Kartoffelflocken oder gequetschten bzw. geriebenen Kartoffeln, der nicht über 10 Prozent hinausging und bei letzterem nicht 30 Prozent überschreiten durfte.
In den feindlichen Ländern wurde daher das Wort vom „deutschen Kartoffelbrotgeist“ geprägt, was diese aber nicht hinderte, diese verständigen Maßnahmen nachzuahmen.
An Stelle der bisherigen verschiedenen Brotformen wurde ein Einheitsbrot im Gewicht von 4 kg eingeführt.
Infolge der geringen Ernte des Jahres 1916 musste dieses Gewicht von Mitte April 1917 ab bis zum Einbringen der neuen Ernte auf 3 kg herabgesetzt werden. Als Ersatz für diesen Brotausfall wurde für jede Person wöchentlich ½Pfund Fleisch mehr gewährt (also 1 Pfund statt des bisherigen halben Pfundes) und zwar zu billigerem Preise,
der z. B.
– für Rindfleisch 30 bis 50 Pf.,
– für Kalbfleisch 10 bis 20 Pf.,
– für Hammelfleisch 50 bis 55 Bf. und
– für Schweinefleisch 10 bis 20 Pf. betrug.
Das Reich leistete hierzu einen beträchtlichen Zuschuss.
Für den Bezug wurde eine besondere Kommunal Fleischkarte eingeführt. Die Fleisch-Selbstversorger (Hausschlachtungen) blieben von dieser Vergünstigung ausgeschlossen, was vielfache Unzufriedenheit hervorrief.
Mit der Erhöhung der Brotmenge auf 4 kg kam diese Fleischzulage in Wegfall.
Für Schwerarbeiter wurde fortgesetzt eine Brotzulage von 1 Pfund wöchentlich gewährt. Zur Regelung des Brotverbrauchs gab die Behörde Brotkarten aus.
Jede einzelne Person durfte auf ihre Brotkarte wöchentlich eine Höchstmenge von 2 kg Brot beziehen, wobei 1 kg Brot gleich 700 g (später 630 g) Mehl gerechnet wurde.
Wie bereits bemerkt, musste infolge der geringen Ernte des Jahres 1916 diese Brotmenge von Mitte April bis August 1917 vorübergehend auf 3 Pfund herabgesetzt werden.
Eine gleiche Herabsetzung erfolgte vom 13. Juni 1918 ab bis 18. August 1918 und zwar auf 3½ Pfund.
In Wittenberg hatte die Brotkarte zunächst die Form eines Brotbuchs, das vom 15. März 1915 ab zur Einführung gelangte und den Vorzug der größeren Bequemlichkeit hatte.
Da aber in zahlreichen Fällen in diesem Fälschungen vorgenommen wurden, um sich in den Genuss einer größeren Brotmenge zu sehen, (vom 25. Februar bis 5. Juni 1916 bestrafte das hiesige Schöffengericht nicht weniger als 119 Personen wegen dieses Vergehens, das als Urkundenfälschung abgeurteilt wurde, mit insgesamt 673 Tagen Gefängnis) so wurden vom 13. August 1916 ab auch hier die Brotbücher durch Brotkarten ersetzt.
Natürlich konnten trotz aller Vorkehrungen und Strafandrohungen nicht alle Unregelmäßigkeiten aus der Welt geschafft werden. Solche wurden namentlich in einer Reihe von Mühlenbetrieben festgestellt, sodass das preußische Landgetreideamt in Berlin sich genötigt sah, Ende April 1917 im Kreise Wittenberg allein 48 Mühlen dieserhalb für das laufende Wirtschaftsjahr zu schließen.

Da trotz aller ergangenen Verbote immer noch heimlich Getreide zu Futterzwecken verbraucht wurde, so erließ das stellvertretende Generalkommando unter dem 25. Mai 1918 eine Bekanntmachung, welche die Benutzung von Schrotmühlen zum Zerkleinern von Getreide, Hülsenfrüchten und Mais für Speise- und Futterzwecke untersagte und gleichzeitig den Handel mit diesen und deren Herstellung verbot.

Der zunehmende Futtermangel erstreckte sich selbst bis auf die Pferde an der Front, von denen viele an Entkräftung starben.
Die schlechte Haferernte des Jahres 1917 vergrößerte die Not.
Da auch das Wiesenheu nicht ausreichte, dieser abzuhelfen, so wurde Laub Heu als Ersatz gesammelt.
Mit dieser Aufgabe wurden vor allem die Schulen betraut, die deswegen an mehreren Tagen Ende Juni und Anfang Juli den Unterricht aussetzten.
Unter Führung der Lehrer zogen die Schüler der Schulen aus Wittenberg und Umgebung nach der Probstei und dem Fleischerwerder, um hier Laub zu sammeln, das in der Malzfabrik von Kindscher in Wittenberg getrocknet und gepresst wurde.
Für einen Zentner frisches Laub Heu wurde den Sammlern 4 M., für getrocknetes Laub Heu 18 M. gezahlt.

Sehr bald ergab sich die Notwendigkeit, außer dem Brot auch andere wichtige Nahrungsmittel, vor allem Fleisch, Butter, Fett, Milch, Kartoffeln und Zucker zu „rationieren“.

 

Während im ersten Kriegsjahre ein fühlbarer Mangel an Fleisch noch nicht in Erscheinung trat, da man nach der ausgegebenen Losung: „der größte Feind des Menschen ist das Schwein“ die Bestände über die Gebühr durch Ab-schlachten verringerte, um Kartoffeln und Getreide zu sparen, machte sich dieser Mangel vom zweiten Kriegsjahre ab in steigendem Maße geltend.
Um diesem abzuhelfen, beschaffte der Magistrat vom August 1915 ab bis zur Einführung der Fleischkarte verschiedentlich Fleischkonserven, die in den Verkaufsstellen gegen Vorlegen des Brotbuches in einer Höchstmenge vor 2 Dosen für die Person und Woche
(1 Dose ½ kg) zu folgenden Preisen abgegeben wurden:
– ½ kg-Dose Schweinefleisch in Brühe    – 1,40 M.
– 1 kg Dose Leberwurst                                    – 2,20 M.
– ½ kg Dose Blutwurst                                       – 1,05 M.
– 1 kg Dose Sülze                                                   – 2,35 M.

Gleichzeitig wurden Höchstpreise für alle Fleischwaren festgesetzt und Fleischereien und Lebensmittelhandlungen angewiesen, ein von der Polizeiverwaltung beglaubigtes Höchstpreisverzeichnis in den Schaufenstern sichtbar anzubringen.
Nach einer Verordnung des Bundesrates wurden vom 1. November 1915 ab zwei „fleischlose Tage“ in der Woche eingeführt.
Am Dienstag und Freitag durften Fleisch, Fleischwaren und Fleischspeisen an die Verbraucher gewerbsmäßig nicht verabfolgt werden.
Außerdem wurde Gast-und Speisewirtschaften jeder Art verboten, am Montag und Donnerstag Fleisch, Wild, Geflügel, Fisch und sonstige Speisen, die mit Fett oder Speck gebraten, gebacken oder geschmort sind, zu verabreichen.
Da es vor allem an Schweinefleisch mangelte, so wurde im Februar 1916 verfügt, daß nicht mehr als ein Drittel eines jeden zum Verkauf geschlachteten Schweines zu Wurst verarbeitet werden durfte.
Von welcher „Güte“ die Wurst fortan war, kann man sich – leicht vorstellen.

Zur Verhütung von Wucherpreisen ordnete eine Bundesratsverordnung vom 14. Februar 1916 für Schweine Stall-Höchstpreise an. Diese betrugen im Kreise Wittenberg für je 100 Pfund Lebendgewicht
– 80 -100 kg = 102 M.
– 80 –   90 kg  =   92 M.
– 70 –   80 kg  =   82 M.
– 60 –   70 kg =    77 M.
– 60 u. darunter 72 M.

Sauen und Eber:
– über 150 kg  = 112 M.,
– über 120 kg  = 107 M.,
– unter 120 kg =   87 M.

Die Züchter kehrten sich freilich nicht an die Verordnung und forderten Preise, welche die gesetzlichen Höchstpreise um 20 M., 30 M. und mehr auf den Zentner Lebendgewicht überstiegen, die ihnen bei der vorhandenen Notlage in der Form von „Schwanzgeld“ auch gezahlt wurden.
Für Hausschlachtungen wurden vom Jahre 1916 ab eine Reihe erschwerender Bestimmungen erlassen.
Zum Ankauf eines Schlachtschweines musste die Genehmigung des Kreis Ausschusses und zu dessen Schlachtung die des Kommunalverbandes eingeholt werden.
Diese wurde an die Bedingung geknüpft, daß das Tier mindestens 6 Wochen im eigenen Stalle gemästet worden war.
Für das Jahr 1917 wurden diese Bedingungen noch verschärft.
Die eigene Mästung musste mindestens 3 Monate dauern, und es durfte kein Schwein über 120 Pfund angekauft werden.
Den Selbstschlachtern wurde für die Person und Woche ein Pfund Fleisch angerechnet und dementsprechend die Fleischkarte entzogen. Auch wurde ihnen zur Pflicht gemacht, von dem geschlachteten Tiere je nach dessen Gewicht einige Pfund Wurst, Speck oder Schinken gegen Bezahlung als „Hindenburgspende“ für die Arbeiter der Rüstungsindustrie abzugeben.
Vom Herbst 1916 bis zum 2. Februar 1917 wurden hierfür in der Provinz Sachsen insgesamt 1860 Zentner Fleischwaren abgeliefert, eine Menge, die freilich nicht ausreichte, den Bedarf zu decken.

Es braucht wohl kaum bemerkt zu werden, daß diese Bestimmungen wie so manche andere in der schier unübersehbaren Reihe von „Kriegsverordnungen“ vielfach übertreten wurden.

Das „Pensionsschwein“, das man sich von anderen mästen ließ, wurde zum geflügelten Wort, und heimliche Schlachtungen, sowie das Schlachten von zwei Schweinen statt des erlaubten einen, falsche Angaben des Schlachtgewichts usw. gehörten nicht zu den Seltenheiten.

Während die Behörde so auf der einen Seile die Hausschlachtung von Mastschweinen erschwerte und namentlich im dritten Kriegsjahre für die städtische Bevölkerung fast unmöglich machte, befürwortete sie andererseits das Abschlachten der Ferkel bis zum Gewicht von 30 Pfund.
Die Folge davon war eine weitere erhebliche Verringerung dieses Viehbestandes, sodass im Jahre 1918 das Schweinefleisch und die Wurst noch mehr zur Seltenheit wurden.

Es darf nicht verschwiegen werden, daß durch diese einengenden Maßregeln, von denen oft eine die andere jagte, die Bevölkerung, in erster Linie die landwirtschaftliche, in steigendem Maße verärgert wurde. Eine Behebung des Fleischmangels wurde damit nicht erreicht, auch nicht durch die Einführung von „fleischlosen Wochen“ und den gutgemeinten Erlass des Kultusministers an die Schulen, das Fleisch der Hamster, Sperlinge und Krähen zu benutzen.

An den Verkaufstagen drängten sich die Frauen in großer Menge oft stundenlang vor den Fleischerläden, wobei es nicht selten zu unliebsamen Auftritten zwischen ihnen und den den Verkehr regelnden Polizisten kam.
Um diesem unerträglichen Zustande ein Ende zu machen, ordnete der Magistrat die Einführung der Kundenlisten an.
Jeder Einwohner musste sich bei einem bestimmten Fleischer eintragen lassen, von dem er dann die ihm wöchentlich zustehende Menge (½ Pfund) Fleisch oder Fleischwaren erhielt.
Eine weitere Verbesserung bildete die von der Reichsbehörde eingeführte Fleischkarte, wenn damit natürlich auch keine Erhöhung der Fleischration herbeigeführt werden konnte.
Wurde diese doch sogar zeitweise noch herabgesetzt;
im Kreise Wittenberg zB.
– in der Woche vom 22. bis 28. Oktober 1916 für den Kopf auf 150 g,
– für das platte Land auf 100 g.

Daß unter diesen Umständen der Schleichhandel mit Fleisch- und Fleischwaren üppig ins Kraut schoss, ist nicht zu verwundern, eben sowenig die Wucherpreise, die für solche Waren gefordert und gezahlt wurden, so für
– 1 Pfund Speck 10 bis 15 M., für
– 1 Pfund Schlackwurst 12 M.
Dementsprechend zahlte man für „markenfreies“ Fleisch, wie Geflügel und Wild, fabelhafte Preise für
– 1 Pfund Gänsefleisch bis 8 M.,
– für eine Gänsebrust 22 M.,
– für eine fette Gans bis 100 M.

Und die Käufer waren nicht etwa nur die „reichen Leute“, sondern mehr noch die Arbeiter, von denen namentlich die in der Rüstungsindustrie beschäftigten bis dahin ungekannte Löhne von täglich 6 bis 8 M. bezogen und sich daher derartige Ausgaben leisten konnten.
In sehr übler Lage befanden sich demgegenüber alle auf festes Einkommen angewiesenen Personen, vor allem die Beamten.
Die letzteren gewährten Kriegsteuerungszulagen und „Kinderzulagen“ reichten bei weitem nicht aus, um die vielfach um das Doppelte und Dreifache gestiegene Preiserhöhung aller Lebensbedürfnisse auch nur einigermaßen auszugleichen.

Ein besonders betrübliches Kapitel in der Kriegsernährung bildete der Mangel an Butter und Fett, der bereits im ersten Kriegsjahre einsetzte und seitdem beständig zunahm.
Die Folge davon war, daß bis zur „Rationierung“ der Butter eine förmliche Jagd nach dieser stattfand.
An den Markttagen gingen die Käufer den Verkäufern bis vor die Stadt oder bis zu den Bahnsteigen entgegen und zahlten dort willig jeden geforderten Preis.
Die Dörfer im weiten Umkreise waren beständig überlaufen. Unter denen, die dort Eier und Butter „hamsterten“, zeigten sich zahlreiche Militärpersonen, welche dann ihre Beute nachhause schickten und so den Einwohnern des Kreises entzogen, bis eine Verordnung die Ausfuhr aus dem Kreise untersagte, ohne diese natürlich gänzlich verhindern zu können.
Vor den Buttergeschäften der Stadt aber standen zu den Verkaufszeiten Frauen und Kinder zu Hunderten oft stundenlang im lebensgefährlichen Gedränge „Polonäse“, und es ist ein billiger Scherz, wenn ein Unbeteiligter bei diesem Anblick dichtete:

Manch altes Mütterchen, das viele Jährchen
Auf einem Tanzplatz nicht mehr ward gesehn,
Sieht man jetzt – mutet’s nicht an wie ein Märchen?
Tagtäglich prompt zur – Polonäse gehn.

Der Mangel wurde noch dadurch vermehrt, daß die Margarine, die sich als Butterersatz im Haushalte eingebürgert hatte, infolge der fehlenden Zufuhr an Rohstoffen immer seltener wurde.
Unter diesen Umständen kann es nicht wundernehmen, daß für Butter unter der Hand wahre Phantasiepreise von 6 bis 10 Mark das Pfund gezahlt wurden, während die gesetzlichen Höchstpreise sich zwischen 2,60 M. und 3,10 M. bewegten.

Um eine gerechtere Verteilung zu erreichen, wurden die Molkereien angewiesen, die erzeugte Butter an eine Zentralstelle abzuliefern, von der aus dann die einzelnen Orte beliefert wurden.
Eine reichlichere Bemessung war damit auch nicht erreicht. Während die zugewiesene „Menge“ im Juli 1916 für Kopf und Woche 90 g betrug, sank sie seitdem andauernd und betrug in der letzten Augustwoche des genannten Jahres sogar nur noch 20g!, nachdem in den vorhergehenden beiden Wochen überhaupt keine Butter zur Verteilung gekommen war.
Die Nachwelt wird sich kaum ein zutreffendes Bild machen können von der dadurch herbeigeführten Notlage und ihrer verbitternden Wirkung auf die Bevölkerung.
Und dieser Unwille wurde noch gesteigert durch die Nachrichten über Versäumnisse amtlicher Stellen bei der Verteilung sowie über künstliche Zurückhaltung der Bauernbutter seitens vieler Landwirte.
Man soll Einzelerscheinungen nicht verallgemeinern, aber jedenfalls diente es nicht dem Frieden zwischen Stadt und Land, die doch aufeinander angewiesen sind, wenn ein Landwirt und Molkereibesitzer in der Nähe Wittenbergs einem besorgten Familienvater, der ihn in der Zeit, da die Butter ausblieb, um ein wenig Butter für seine Kinder bat, die Antwort gab:

„Eßt doch Schwarzbrot;
das ist gesund und enthält alle Nährstoffe.“

Da die „Butterpolonäsen“ mehr und mehr zu einem öffentlichen Ärgernis wurden, so verbot der Magistrat das Aufstellen vor den Läden. Eine durchgreifende Änderung – wenigstens hinsichtlich der Gleichmäßigkeit der Verteilung – wurde erst mit der Speisefettkarte erreicht, die gleichzeitig mit der Fleischkarte am 1. Oktober 1916 zur Einführung gelangte.
Die auf den Einzelnen entfallende Menge blieb freilich auch dann noch sehr gering und erhob sich selten über 40 g für die Woche. Daran änderte es auch nichts, daß der Magistrat im Mai 1917 zur besseren Erfassung der Bauernbutter verfügte, für jede Kuh, deren Milch nicht an eine Molkerei abgeliefert würde, müsse wöchentlich mindestens 1¼ Pfund Butter an die 25 für den Kreis bestellten Händler zur Ablieferung kommen, die diese den im Kreise (in Wittenberg, Zahna, Kemberg, Schmiedeberg, Pretzsch und Elster) errichteten Sammelstellen zuführen sollten.

Eine Reihe weiterer Bestimmungen erstrebte eine Vermehrung der Buttererzeugung.
Vom 11. August 1915 ab war jede Herstellung von Schlagsahne und die Abgabe von saurer oder süßer Sahne, insbesondere auch die Zugabe von Sahne zu Speisen und Getränken in Gastwirtschaften, Konditoreien usw. verboten.
Vom 15. November 1916 ab durfte Vollmilch nur an folgende Personen abgegeben werden:
– a) an stillende Frauen 1 Liter täglich,
– b) an schwangere Frauen in den letzten drei Monaten vor der Entbindung ¾ Liter täglich,
c) an Kinder im 1. und 2. Lebensjahre, sofern sie nicht gestillt werden, 1 Liter täglich,
– d) an Kinder im 3. und 4. Lebensjahre ¾Liter täglich,
– e) an Kinder im 5. und 6. Lebensjahre ½ Liter täglich,
– f) an Kranke bis zu ½ Liter täglich.
Zu diesem Zwecke wurden besondere Milchkarten ausgegeben.

Vom 1. Oktober 1917 ab durfte auf Anordnung des Kreis Ausschusses von außerhalb keine Vollmilch mehr in den Stadtbezirk eingeführt werden.
Die städtische Bevölkerung musste sich durch die im Stadtbezirk wohnenden Kuhhalter mit Milch versorgen und in deren Kundenliste eintragen lassen. Damit waren die Milchhändler ausgeschaltet und ihr recht einträgliches Gewerbe lahmgelegt.

Selbstverständlich nahm auch die Milch an der allgemeinen Preisbewegung teil.
Während der gesetzliche Höchstpreis zu Beginn des Krieges 20 Pf. für das Liter betrug, belief er sich im Oktober 1917 bereits auf 38 Pf.

Um das heimliche Buttern zu verhindern, griff das Landratsamt zu einem Radikalmittel, indem es Anfang Januar 1918 anordnete, die Buttermaschinen zu verschließen oder durch Herausnehmen wichtiger Teile unbrauchbar zu machen.
Ganz wurde der beabsichtigte Zweck jedenfalls nicht erreicht. Findige Landwirtsfrauen, denen die zugemessene Buttermenge von 100  gr. auf den Kopf und Woche nicht genügte, schafften sich kleine Handbuttermaschinen an und butterten so heimlich weiter.

Gleiche unerfreuliche Erscheinungen wie bei der Butterzuteilung zeigten sich im Eierhandel.
Trotz der ausgegebenen Eierkarten war es der städtischen Bevölkerung nur selten vergönnt, bei den eingerichteten Verkaufsstellen ein Ei zu erhalten.
Glücklich derjenige, der Beziehungen zum flachen Lande besaß, die fleißig gepflegt wurden. Und es muss zum Ruhme unserer ländlichen Bevölkerung gesagt werden, daß sie sich in den meisten Fällen der Not der Stadt annahm, selbst auf die Gefahr hin, darüber mit den erlassenen Verordnungen in Widerspruch zu geraten und Strafe zu gewärtigen.
Verboten diese doch, die Eier an andere als die dazu bestimmten Auskäufer der Eiersammelstelle abzugeben.
Viel Ärgernis erregte bei den Hühnerhaltern die im September 1917 erlassene Anordnung, daß von jedem Huhn vom 15. September 1917 ab bis zum 15. März des folgenden Jahres 6 Eier an die Sammelstellen abzuliefern seien.
Ein solches Verlangen wäre wohl am Beginn der Legezeit, nicht aber am Ende derselben am Platze gewesen.
Von den 33 522 Stück Eiern, welche den Hühnerhaltern im Stadtgemeindebezirk Wittenberg seitens der Kreiseierstelle auferlegt wurden, waren bis zum 17. Februar 1918 erst 6 900 Stück abgeliefert, sodass der Magistrat durch die Ortszeitungen den Säumigen die Veröffentlichung ihrer Namen androhte.
Durch Verordnung des Kreis Ausschusses vom 8. März 1918 wurde bestimmt, daß im Jahre 1918 für jedes Huhn mit freiem Auslauf (Land) 30, für jedes Huhn ohne freien Auslauf (Stadt) mindestens 10 Eier an die Eiersammelstelle des Kreises in Straach abzuliefern seien.
Recht erheblich war die Preissteigerung der Eier während der Kriegsdauer.
Während man vor dem Kriege für ein Stück allgemein 5 Pf. zahlte, stieg der Preis im zweiten Kriegsjahre auf 20 Pf. und im dritten Kriegsjahre auf 31 Pf..  Unter der Hand wurden sogar noch höhere Preise – bis 50 Pf.! gezahlt.

Nach dem allgemeinen Urteil erschien es unglaubhaft, daß Deutschland bei seiner großen Zuckererzeugung, die ihm sogar eine erhebliche Ausfuhr gestattete, welche 1913 110 000 t betrug, jemals genötigt sein könnte, den Zuckerverbrauch seiner Bewohner gesetzlich einzuschränken.
Und doch erwies sich dies vom zweiten Kriegsjahre ab als notwendig. Die Hauptursache lag in der Verringerung der Zuckerrüben-Anbaufläche zugunsten der Körnerfrüchte und Kartoffeln.
Nach der Verordnung des Bundesrats vom 15. April 1916 wurde auf den Kopf der Bevölkerung fortan monatlich nur 1 kg Verbrauchszucker verabreicht und zu diesem Zwecke besondere Zuckermarken ausgegeben.
Im September wurde diese Menge auf 1 Pfund und am 1. Februar 1917 sogar auf 600 Gramm monatlich herabgesetzt (Kinder unter 6 Jahren erhielten 750 Gramm), während sie am 1. November auf 750 Gramm erhöht wurde (Kinder unter 6 Jahren bekamen 2 Zusatzmarken von je 125 Gramm).
Um die Landwirte zum vermehrten Anbau von Zuckerrüben anzuregen, wurden gleichzeitig die Zuckerpreise wie folgt erhöht:
– 1 Pfund Kristallzucker 40 Pf. (bisher 32 Pf.),
– Raffinade 42 Pf.,
– Würfelzucker 45 Pf.
Für die Einmache Zeit wurde den Einwohnern eine beschränkte Menge Einmachzucker überwiesen. Um die hierzu erforderlichen Ausweise zu erlangen, waren diese freilich gezwungen, in langer Reihe stundenlang vor dem Rathause zu warten.
In Friedenszeiten, wo uns andere, höherwertige Nahrungsmittel in reicher Fülle zur Verfügung standen, besaß die Kartoffel als Volksnahrungsmittel auch nicht annähernd die Bedeutung wie im Kriege, wo uns jene Nahrungsmittel fehlten.
Betrug im Frieden der tägliche Bedarf an Speisekartoffeln auf den Kopf durchschnittlich etwa 200 Gramm, so stieg er im Kriege plötzlich auf 500  Gramm und mehr.

Nur ein Drittel der Kartoffelerzeugung, die im Wirtschaftsjahr 1917 die Höhe von 34½ Millionen Tonnen betrug, wurde vordem für die menschliche Nahrung nutzbar gemacht, während zwei Drittel als Viehfutter und zur Brennerei Verwendung fanden.
Der Krieg warf diese Verhältnisse vollständig um.
Der Kartoffel fiel die wichtige Aufgabe zu, das fehlende Brotgetreide zu ersetzen.
Zu diesem Zwecke wurden die geernteten Kartoffeln einer scharfen Kontrolle unterstellt und zur Verfütterung nur die für die menschliche Ernährung untauglichen Knollen freigegeben.
Die Folge hiervon war eine erhebliche Verminderung der Viehbestände, vor allem der Schweine.
Insbesondere machte die ungünstige Ernte des Jahres 1916 ein scharfes Erfassen der Kartoffelbestände notwendig.
Nicht immer freilich stand die „Kartoffelnot“ der städtischen Bevölkerung im ursächlichen Zusammenhang mit der Kartoffelernte.
Bereits im September 1915 wird lebhaft darüber Klage geführt, daß die Gemüsegärtner der Vorstädte die Kartoffeln vom Markte fernhielten, weil ihnen der vom Magistrat festgesetzte Höchstpreis von 45 Pf. für die Metze (5 Liter) nicht genügte – ein Vorgang, der die Stadtverordnetenversammlung mehrfach beschäftigte und selbst von der Kanzel der Stadtkirche herab Verurteilung fand.
Um der ärgsten Not zu steuern, richtete der Magistrat für die minder bemittelte Bevölkerung einen Kartoffelverkauf
(4 M., später 3,85 M. der Zentner) ein.
Noch empfindlicher wurde der Mangel im Frühjahr 1916.
An den Verkaufstagen waren die Verkaufsstellen von Hunderten umlagert, die dort stundenlang ausharrten, um nur einen halben Zentner Kartoffeln zu erhalten (der Zentner kostete 5,60 M.)
Viele mußten trotzdem leer abziehen, da die angefahrene Menge den Bedarf bei weitem nicht deckte.
Die Klagen, daß die Landwirte die Kartoffeln künstlich zurückhielten, um einen höheren Preis zu erzwingen, wollten nicht verstummen. Um einer Wiederkehr dieser unerquicklichen Zustände vorzubeugen, wurden Ende September 1916 sämtliche in diesem Jahre geernteten Kartoffeln beschlagnahmt.
Gleichzeitig kam die Kartoffelkarte zur Einführung.
Darnach wurde jeder Person täglich 1½ Pfund Kartoffeln, vom 14. Oktober ab 1 Pfund und dann vom 1. Januar bis 20. Juli 1917 gar nur ¾ Pfund zugewiesen.
Jeder, der hierzu imstande war, hatte seinen Bedarf bis zum 15. August 1917 zu decken und erhielt hierzu einen Kartoffel-Bezugsschein ausgestellt.
Für alle übrigen Einwohner mußte die Gemeinde den Bedarf bereitstellen.
Da die im November vorgenommene Bestandsaufnahme das ungünstige Ergebnis der Kartoffelernte des Jahres 1916 erwies, so wurde durch eine Verordnung des Landratsamts vom 10. November ab die Eindeckung nur bis zum 15. April 1917 zugestanden.
Die Frühkartoffeln des Jahres 1917 wurden im Juli für den Kommunalverband beschlagnahmt und dem Erzeuger für Kopf und Woche nur 5 Pfund belassen.
Für die Versorgung der Bevölkerung vom 1. Oktober 1917 bis 15. August 1918 wurden ähnliche Bestimmungen wie im Jahre 1916 erlassen und den Verbrauchern für Kopf und Woche 7 Pfund zugeteilt.
Der gesetzliche Höchstpreis, der im Vorjahre 5,50 M. betrug, wurde auf 6 M. erhöht (im Kleinhandel 7,50 M.)

Wittenberg war von jeher durch seine Gemüsezucht berühmt, die so bedeutend ist, das alljährlich große Mengen nach den benachbarten Großstädten ausgeführt werden.
Die durch den Krieg geschaffenen eigenartigen Verhältnisse brachten es mit sich, daß auch hierin, namentlich im Sommer 1917, empfindlicher Mangel eintrat.
Um Wucherpreisen vorzubeugen, ordnete der Magistrat an, daß von Mitte August 1915 ab an den Markttagen die vom städtischen Marktmeister ermittelten Gemüsepreise an der Anschlagtafel am Rathause bekanntgegeben wurden.
Überschreitungen dieser Preise wurden bestraft.
Weiterhin wurden vom Magistrat ebenso wie vom Kreisausschuß für die einzelnen Gemüsearten Höchstpreise festgesetzt.
Mit großer Befriedigung begrüßten die Verbraucher die Polizeiverordnung, nach welcher vom 16. November 1915 ab Kartoffeln, Obst und das meiste Gemüse nicht mehr wie bisher nach Maß (Liter, Metze, Scheffel) sondern nach Gewicht verkauft werden durften.
Die Festsetzung von Höchstpreisen hatte die gewohnte Folge, daß das Gemüse vom Markte verschwand und zu Phantasiepreisen an auswärtige Händler verkauft wurde.
Nach Aussage eines Gemüsegärtners in öffentlicher Stadtverordnetensitzung boten Großstadthändler Ende Juli 1917 für einen Zentner Mohrrüben mit Kraut 25 M., für einen Zentner Frühkartoffeln 30 M.
Da die Reichs-Gemüsestelle sich zu dem Wunsche des Magistrats nach einem Ausfuhrverbot ablehnend verhielt, so mußte dieser sich darauf beschränken, den Gemüsezüchtern anzudrohen, ihnen den Verkaufsstand auf dem Wochenmarkte zu entziehen, falls dieser wöchentlich nicht wenigstens einmal mit Gemüse beschickt würde. Außerdem richtete dieser in den Zeitungen einen Aufruf an die Gemüsegärtner, in dem er sie mit ernsten Worten ermahnte, ihrer Pflichten gegenüber der Bürgerschaft eingedenk zu sein.
Um für das Jahr 1918 bei der Belieferung der Einwohner mit Gemüse nicht lediglich von den vorstädtischen Gemüsebauern abzuhängen, schlossen die städtischen Behörden einen Vertrag mit dem Rittergutsbesizer Gutknecht in Wachsdorf auf Anbau von 80 Morgen Dauerweißkohl.
Recht unerfreuliche Verhältnisse zeigte auch der Obstmarkt, zumal da die Behörde im Herbst 1916 und 1917 Äpfel, Pflaumen und Birnen in weitgehendster Weise für die Marmeladenerzeugung beschlagnahmte.
Wurden doch nach einer Mitteilung der Reichs-Obststelle für das Jahr 1917/18 nicht weniger als 8 100 000 Zentner Brotaufstrich aus Obst benötigt, davon 5 300 000 Zentner Marmelade für die Heeresverwaltung allein 2 700 000 Zentner.
Hierzu verarbeiteten die Marmeladenfabriken 7 Millionen Zentner Obst.
Es braucht wohl kaum darauf hingewiesen zu werden, daß die Obstpreise eine kaum glaubhafte Höhe erreichten. Wurden doch für den Zentner Äpfel 50 bis 60 M. gezahlt.
Bereits bei den Obstverpachtungen wurden Preise erzielt, wie sie bisher unerhört waren. So brachte z.B. die den Dabruner Hüfnern gehörige Obstnutzung im Pappelheger 1917 die Summe von 9 010 M. gegen 2 000 M. im Vorjahre.
Leider vermochte die Stadtverwaltung auch inbezug auf die Obstversorgung den Bedürfnissen der Einwohner nicht zu genügen. Nur einmal – im September 1917 – beschaffte diese einige Eisenbahnwagen voll Obst, die auf dem Bickelschen Anschlußgleis zum Preis von 35 Pf. für 1 Pfund Äpfel und 30 Pf. für 1 Pfund Pflaumen oder Birnen in Mengen von 10 Pfund zum Verkauf gelangten.
Der Andrang war natürlich ungeheuer groß, und der Vorrat reichte bei weitem nicht aus, den Bedarf zu decken.
Da unser Volk für die Dauer des Krieges mit den im Lande erzeugten Lebensmitteln auskommen mußte, so war von vornherein die größte Sparsamkeit darin geboten.
Zur Aufklärung der Bevölkerung fanden von Mitte Februar 1915 ab an zahlreichen Orten Vorträge statt, wozu Redner in einem in Berlin vom 3. bis 6. Februar vom Ministerium des Innern veranstalteten Lehrkursus ausgebildet wurden.
Die große Trockenheit des Sommers 1915 und die schlechte Kartoffelernte von 1916 verschärften die Lebensmittelknappheit ganz erheblich, die im Frühjahr 1917 einen sehr bedenklichen Charakter annahm.
Führten doch die notwendig gewordenen weiteren Beschränkungen der rationierten Lebensmittel an mehreren Orten sogar zu Unruhen. Gewissenlose Leute, welche die Notlage ausnutzten und Wucherpreise forderten, gab es dazu leider immer und überall, sodaß hinreichend Zündstoff gelagert war.
Dazu kam, was hier auch nicht verschwiegen werden darf, daß man in manchen Geschäften den Käufer mit einer Unfreundlichkeit und Schnoddrigkeit behandelte, die kaum zu übertreffen war, und sich gebärdete, als erweise man ihm eine unverdiente Gnade, wenn man ihm etwas verkaufte.
Auch von den zahlreichen Anordnungen der Behörde war so manche dazu angetan, Mißstimmung zu erzeugen.
Während zB. im Herbst 1916 die Stadt Wittenberg empfindlichen Mangel an Kartoffeln litt, wurde gefordert, daß der Kreis Wittenberg an die westlichen Industriebezirke Essen, Mörs und Bochum 580 000 Zentner Kartoffeln liefern solle. Durch das entschiedene Auftreten des Landrats von Trebra wurde diese Forderung auf 10 000 Zentner ermäßigt.
Oder ein anderes: Zur besseren Versorgung der Einwohner mit Lebensmitteln vereinigten sich im Herbst 1916 Wittenberger, Kleinwittenberger und Piesteritzer Kaufleute zu einer Einkaufsgenossenschaft, welcher die Stadt Wittenberg mit einer Einlage von 10 000 M. beitrat.
Im Oktober des genannten Jahres gelang es dieser,
in Holland für 43 000 M. Waren (Heringe, Räucherfische, Käse, Marmelade usw.) anzukaufen. Diese wurden jedoch von der unter Mitwirkung der Regierung in Berlin begründeten Zentral-Einkaufsgesellschaft ohne weiteres beschlagnahmt, und es kostete der Stadt die größte Mühe, wenigstens einen Bruchteil der Waren und das eingezahlte Geld zurückzuerhalten.

Seit dem 21. Oktober war in Wittenberg eine Preisprüfungsstelle eingerichtet worden, der sich auch die Vororte Kleinwittenberg, Piesteritz und Reinsdorf anschlossen.
Ihre Hauplaufgabe bestand darin, durch Festsetzung von Höchstpreisen dem Wucher entgegenzuwirken. Nach Lage der Dinge wurde freilich dieser Zweck nur unvollkommen erreicht. Es war eine allgemeine Erfahrung, daß man recht viele Dinge zu den festgesetzten Höchstpreisen nicht erhielt, sondern viel tiefer in den Beutel greifen mußte. Und da man mit den von der Behörde zugewiesenen Nahrungsmitteln in den seltensten Fällen auskommen konnte, so sah man sich gezwungen, über die Höchstpreise hinaus zu bezahlen oder zu darben.
Erst am 9. September 1926 wurde die Preisprüfungsstelle aufgehoben.

Es soll gewiß nicht bestritten werden, daß der Krieg die edelsten Eigenschaften im Menschen wachzurufen vermag, aber ebenso wahr ist es, daß dieser, namentlich bei längerer Dauer, bei den Daheimgebliebenen schädigend auf Charakter und Sitte einwirkt. Welche häßlichen Formen nahmen oft Neid und Miggunst an! Wiederholt konnte man es erleben, daß ein Hausbewohner den anderen zur Anzeige brachte, weil dieser sich auf nicht einwandfreiem Wege in den Besitz von Nahrungsmitteln gesetzt hatte. Und dabei konnte man die an den Fingern herzählen, die nicht in der einen oder der anderen Weise gegen behördliche Verordnungen fehlten.
Personen in einflußreicher Stellung waren immer wieder der Nachrede der „Lebensmittel – Hamsterei“ ausgesetzt.

Betrug, Diebstahle und Einbrüche mehrten sich mit der Dauer des Krieges in erschreckender Weise. Nicht immer war die nackte Not die Ursache, sondern in zahlreichen Fällen bildete der durch die Zeit erzeugte Geldhunger die Triebfeder der verbrecherischen Handlungen.

Am besten versorgt waren jene Kaufleute, die Waren, welche von der Landwirtschaft oder von Lebensmittelhandlungen gebraucht wurden, mit diesen gegen Nahrungsmittel eintauschen konnten. Diese Tauschgeschäfte nahmen einen recht beträchtlichen Umfang an und erinnerten lebhaft an die Urzeit des reinen Tauschhandels. Nicht selten erhielten sie einen, wenn auch ungewollten humoristischen Beigeschmack.
So veröffentlichte das „Wittenberger Tageblatt“ in Nr. 7 vom 9. Januar 1918 folgende Anzeige:

Tausch!
Tadellose Damenpelzhandschuhe, Größe 6 bis 7,
tausche ich gegen den Wert entsprechender Menge Marmelade ein.
Angebote unter A.N.7 an die Geschäfts stelle d. Bl. erbeten.

Wirklich bedauernswert waren die vielgeplagten Hausfrauen, die fortgesetzt unterwegs sein mußten, um Lebensmittel, die irgendwo zu haben waren, einzuholen und sich glücklich schätzten, wenn sie nicht stundenlang darnach stehen oder zuletzt doch noch mit leeren Händen abziehen mußten.
Um einige Pfund Brotaufstrich – Rübensaft oder Rübenmus – zu erhalten, fuhren Wittenberger Hausfrauen sogar bis nach Altjeßnitz, Delitzsch, Roitzsch in die dortigen Fabriken.
Es war kein bloßer Scherz, wenn gesagt wurde, die Hausfrauen seien auch „D.U.“ (dauernd unterwegs!)

Unentwegt tagaus, tagein
Hat die Hausfrau früh und spät
Lebensmittelschererei’n,
Und sie sucht und geht und steht.
Geht zum Bäcker hin nach Brot,
Eilt nach Fleisch in schlankem Trab,
Hat um Fische ihre Not,
Jagt sich nach Kartoffeln ab.
Keine Schlaffheit zeigt ihr Fuß
Für des Magens Wohlergeh’n.
Graupen, Grütze, Butter, Mus –
Alles muß sie sich – erstehn.
Hört sie einmal irgendwie
Irgendwo gibt’s Käse heut,
Strafft sich ihre Energie,
kennt sie keine Müdigkeit.
Ohne Rast und ohne Ruh‘
Geht sie, sei’s auch nur nach Keks: –
Auch die Hausfrau ist „D.U.“,
Da sie – „dauernd unterwegs!“

„In der Not frißt der Teufel Fliegen“, sagt ein bekanntes derbes Sprichwort.
In Erinnerung hieran wurden während der Kriegsjahre Nahrungsmittel angeboten und gekauft, von denen man sich vordem jedenfalls mit Grauen abgewendet hätte.
Da gab es
– Muschelfleisch das Pfund zu 2 M.,
– Robbenfleisch das Pfund zu 2 M.,
– Klippfisch das Pfund zu 3 M.,
– Pfahlmuschel in Gelee die Pfund-Dose zu 2 M.,
– Sülze aus Fischgallerte die Pfund-Dose zu 2 M.,
– geräuchertes Walfleisch das Pfund zu 3,50 M.,
– Fischklöße in Bouillon, die Pfund-Dose zu 2,65 M.,
– Grüzwurst, die aus Grütze und Rindsblut zusammengesetzt war, das Pfund zu 2 M.,
– Wurst aus Kaninchenfleisch das Pfund zu 8 M.,
– daneben allerlei „Brotaufstrich‘ von zweifelhaftem Aussehen und noch zweifelhafterer Beschaffenheit zu hohen Preisen usw.

Die unterbundene Zufuhr, das Fehlen von Rohstoffen und Arbeitskräften erzeugte schließlich einen Mangel an allen Bedürfnissen des täglichen Lebens, wie ihn auch die ausschweifendste Phantasie vordem sich nicht hätte träumen lassen.
Sehr zeitig und empfindlich machte sich der Mangel an Seife fühlbar. Wurde doch für ein Stück Toilettenseife von 100 gr, für das man im Frieden 30 Pf. zahlte, im dritten Kriegsjahre 8 M. und mehr gefordert. Als Ersatz wurde Tonseife (,“K.A. Seife“) von schlechtem Geruch und geringer Wirkung hergestellt, die zudem nur, ebenso wie verschiedene andere Waschmittel, gegen die von der Behörde ausgegebenen Seifenkarte abgegeben wurde.
(50 g Feinseifen und 250 g Seifenpulver im Monat der Jahre 1915, 1916 und 1917, im Jahre 1918 nur die Hälfte)

Der Ledermangel verursachte eine empfindlich. Knappheit der Schuhwaren, namentlich nachdem im November 1915 seitens des Generalkommandos die Beschlagnahme des Leders verfügt war. Vom 27. Dezember 1916 ab durften Schuhe nur noch gegen den von der Ortsbehörde ausgestellten Bezugsschein, der die Notwendigkeit des Anschaffens bescheinigte, verkauft werden. Infolgedessen suchten sich viele noch vorher einzudecken, sodaß ein wahrer Ansturm auf die Schuhwarengeschäfte einsetzte, der deren Bestände erheblich lichtete.
Hand in Hand damit ging das Steigen der Preise. Für ein Paar Herrenschnürschuhe, die im Frieden 16 M. kosteten, zahlte man im dritten Kriegsjahre 40 M. und darüber, für ein Paar Stiefelsohlen, welche der Schuhmacher vor dem Kriege für 2,75 M. liefert, mußte man 10 M. entrichten.
Gegen die Abnutzung der Sohlen suchten sich die meisten durch Anbringen von „Sohlenschonern“ – Metallplättchen, Zwecken, Lederstückchen usw. – zu schützen.
Im Sommer 1917 forderte der Magistrat und nach ihm der Kreisausschuß die Bevölkerung auf, durch Barfußgehen während der warmen Jahreszeit den Lederverbrauch weiter einzuschränken – eine Mahnung, die wohl von der Schuljugend, weniger aber von den Erwachsenen befolgt wurde.
Die Lederknappheit stieg soweit, daß vom Dezember 1917 ab für die Zivilbevölkerung statt der Ledersohlen Holzsohlen und Sohlen aus geteertem Filze verwendet werden mußten.

Der Mangel an Gummi führte zur Beschlagnahme der Gummivorräte für den Heeresbedarf. Zu diesem Zwecke mußten bis zum 12. August 1916 alle Radbereifungen (Mantel und Schlauch) an Fahrrädern und Kraftwagen gegen Entschädigung abgeliefert werden. Nur Fahrräder, die im Berufe gebraucht wurden, blieben auf Antrag davon befreit.
Zur Ersparung von Benzin war schon früher der Verkehr mit privaten Kraftwagen verboten.
Von Zeit zu Zeit fanden allgemeine Sammlungen von Altgummi durch die Schüler statt, um aus diesem brauchbare Radbereifungen herzustellen. Aus Ersazstoffen wurde Kunstgummi erzeugt, der sich aber als wenig haltbar erwies.
Die für Säuglinge notwendigen Gummisauger durften nur noch durch die Apotheken verkauft werden und wurden von diesen nur gegen Vorlegen des Geburtszeugnisses und gegen Zurückgabe des unbrauchbar gewordenen Saugers zum Preise von 5 Mark abgegeben.

Sehr unangenehm wurde die Knappheit an Petroleum für die Haushaltungen ohne Gas- oder elektrische Beleuchtung.
Dieses wurde vom 15. Oktober 1915 ab nur noch an Heimarbeiter und landwirtschaftliche Betriebe gegen eine von der Ortsbehörde ausgegebene Petroleummarke in kleinen Mengen (zu 32 Pf. das Liter) abgegeben. Die auf die Petroleumquellen im eroberten Rumänien gesetzten Hoffnungen erfüllten sich nicht, da diese in erster Linie den Heeresbedarf decken mußten.

Der Mangel an Wolle und Baumwolle verursachte naturgemäß bald einen empfindlichen Mangel an Kleidung.
Bereits im Dezember 1915 wurden alle Web-, Trikot- und Strickgarne vom Kriegsministerium beschlagnahmt.
Die Preise für Wolle erreichten eine schwindelnde Höhe.
Im dritten Kriegsjahre zahlte man für das Pfund Strickwolle 50 M. und mehr.
Ein Herrenanzug war kaum unter 400 M. zu haben.
Alle wollenen und baumwollenen Stoffe wurden nur gegen Bezugsschein abgegeben.
In der Damenkleidung kamen infolgedessen die bezugsscheinfreien Stoffe, vor allem Seide, zu reichlicher Verwendung, die daher auch außerordentlich im Preise stieg. Seidene Blusen zu 80 M. und mehr waren keine Seltenheit.
Schließlich fertigte man Kleidung wie Leibwäsche sogar aus Papier an. Allgemeine Aufnahme fand diese Kleidung allerdings aus ersichtlichen Gründen nicht.
Zur Versorgung der minderbemittelten Bevölkerung wurde von der Stadt Wittenberg eine Sammelstelle für gebrauchte Kleidung, Wäsche und Schuhe errichtet, die am 3. Oktober 1917 mit dem Verkauf begann.
Wer künftig einen Bezugsschein auf Kleidungsstücke oder Schuhe haben wollte, mußte zuvor bei dieser Sammelstelle entsprechende getragene Kleider oder Schuhe abgeben. Andernfalls mußte er ein genaues Verzeichnis seines Kleider- bzw. Schuhbestandes zur Prüfung für die Notwendigkeit der Neubeschaffung einreichen.

Um vor allem den Bedarf an Oberkleidung für die Arbeiter in kriegswichtigen Betrieben zu decken, wurde im Mai 1918 von der Reichsbekleidungsstelle eine allgemeine Sammlung von getragener Oberkleidung für Männer im ganzen Reiche angeordnet. Demzufolge erließ der Kreisausschuß des Kreises Wittenberg unter dem 29. Mai 1918 eine Bekanntmachung, in der alle besser gestellten Einwohner des Kreises aufgefordert wurden, getragene Männer Anzüge gegen Entschädigung an die Sammelstellen in den Städten Wittenberg, Kemberg, Pretzsch, Schmiedeberg und Zahna abzuliefern. Dem Kreise Wittenberg wurden 1 000, der Stadt Wittenberg 500 Anzüge zur Ablieferung aufgegeben.

Vom 1. Juli 1918 ab wurde seitens der Reichsbekleidungsstelle allen Gastwirtschaften usw, ohne Ausnahme das Auflegen von Tischwäsche verboten. Gleichzeitig richtete die Reichsstelle an die beteiligten Kreise die Aufforderung, alle entbehrliche Wäsche an sie zu verkaufen und drohte mit Enteignung, falls dieser Verkauf nicht freiwillig in ausreichendem Maße erfolgen sollte. Die Drohung von zwangsweiser Enteignung von Kleidung und Wäsche rief einen Sturm der Entrüstung hervor, der sich bis in die Parlamente fortsetzte.
In einer Zeitung gab einer seinen Gefühlen in folgendem Verse Ausdruck:

Letzte Hose, die mich schmückte,
Ach, auch dich, die mich entzückte,
Trägt ein andrer nun nach Haus.

Die zunehmende Papierknappheit zwang die Zeitungen, ihren Umfang zu vermindern. Zur Ersparnis von Papier wurden seit Januar 1918 ab die in der Privatindustrie hergestellten Postkarten, ebenso die von den Behörden herausgegebenen Frachtbriefe, Lebensmittelkarten ua. im Format verkleinert.
Zur Bekämpfung des Mangels wurden wiederholt Papiersammlungen durch die Schulen vorgenommen.
Die Papierpreise stiegen fortgesetzt und erreichten im dritten Kriegsjahre das Vierfache des früheren Betrages.
Infolge des Papiermangels saben sich die Wittenberger Fleischer genötigt, ihre Kundschaft öffentlich zu bitten, beim Einkauf Einwickelpapier bzw. Geschirr mitzubringen.

Der Mangel an Malz führte zur Knappheit und fortgesetzten Verdünnung des Bieres. Es wurde ein so genanntes „Einheitsbier“ hergestellt, das wenig Gehalt und Geschmack zeigte und trotzdem mit 30 Pf. das Glas (0,35 l) bezahlt wurde.

Der bereits kurz nach Kriegsausbruch fühlbare Mangel gemünztem Geld veranlaßte die Regierung, Darlehenskassenscheine im Werte bis herab zu einer Mark herauszugeben.
Im Herbst 1915 gelangten zum erstenmal eiserne Fünfpfennigstücke und Zehnpfennigstücke an Stelle der Nickelmünzen zur Ausgabe, denen später noch Pfennigstücke aus Aluminium folgten.
Für das Gesangenenlager wurden besondere Geldscheine bis herab zu einem Pfennig hergestellt, welche die Unterschrift des Lagerkommandanten trugen.
Da der Mangel an Kleingeld beständig zunahm, so ließ die Stadtverwaltung nach dem Beispiele anderer Städte Ersatzmünzen prägen und zwar 40 000 Fünfpfennigstücke, 40 000 Zehnpfennigstücke und 20 000 Fünfzigpfennigstücke.
Dieses Wittenberger „Kriegsgeld“ war achteckig, aus Zink gefertigt und trug auf der Vorderseite die Wertbezeichnung mit der Überschrift „Kleingeld-Ersatzmarke“, während die Rückseite das Stadtwappen mit der Überschrift „Stadt Wittenberg“ zeigte.

Da das Reich zur Deckung seines Notenumlaufs wie zu Zahlungen an das neutrale Ausland notwendig Gold gebrauchte, so fanden fortgesetzt Sammlungen von Goldmünzen statt, an denen sich ganz besonders wieder die Schüler beteiligten, die dafür besondere Gedenkblätter erhielten.
Bei der Stadtsparkasse Wittenberg gingen zB. in der Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 1915 Goldmünzen im Betrage von 109.000 M. ein, die gegen Papiergeld umgetauscht wurden.
Da der Zufluß von Goldstücken naturgemäß mit der Zeit abnahm, das Reich aber fortgesetzt des Goldes bedurfte, so wurde die Bevölkerung aufgerufen, die goldenen Schmucksachen zu opfern.
In der städtischen Sparkasse wurde eine Goldankaufsstelle eingerichtet, bei der bis zum 19. Februar 1918 von 1 300 Personen 21 kg Goldschmuck im Werte von 27 000 M. zur Ablieferung kamen. Die Ablieferer erhielten außer Bezahlung des Goldwertes eine eiserne Plakette, die auf der Vorderseite eine Frauengestalt mit der Umschrift „In eiserner Zeit“ – 1916″ und auf der Rückseite die Inschrift zeigt:
„Gold gab ich zur Wehr, Eisen nahm ich zur Ehr.“
Für goldene Uhrketten wurden neben dem Goldwert eiserne Uhrketten gegeben. Um einen neuen Anreiz zur Ablieferung zu schaffen, stellte man von dem Gemälde des Professors Artur Kamz „Volksopfer 1813“ künstlerische Nachbildungen her, die durch Los (1 je 100) verteilt wurden.
Die erste dieser Preisverteilungen fand in feierlicher Weise am 16. September 1917 im Stadtverordneten-Sitzungssaale statt.
Es konnten hierbei 11 Einlieferer von Goldschmucksachen mit dem bezeichneten Preise bedacht werden.
Zur weiteren Anregung wurde vom 17. bis 23. Februar 1917 eine „Goldwoche“ eingerichtet, während der jeder zwanzigste Einlieferer von Goldschmuck oder Juwelen als Preis das obengenannte Bild erhielt.
Dem gleichen Zweck diente auch der am 19. Februar im „Kaisergarten“ (jetzt „Schloßgarten“) veranstaltete Vaterländische Familienabend der Goldankaufsstelle.

Zu den bisher geschilderten Nöten gesellte sich sich noch eine weitere, die neben dem Mangel an Lebensmitteln zu den umfassendsten und härtesten gehörte – die Kohlennot.
Die reichen Kohlenschätze des deutschen Bodens konnten wegen Arbeitermangel und Transportschwierigkeiten der Bevölkerung nicht in ausreichendem Maße zugeführt werden. Außerdem mußten an das neutrale Ausland – Dänemark, Schweden, Holland, Schweiz – erhebliche Kohlenlieferungen als Tauschobjekt gegen Lebensmittel ua. geschehen.

Anfang Oktober 1916 sah sich der Wittenberger Magistrat zum ersten Male infolge der Kohlenknappheit veranlaßt, die Bürgerschaft zur Sparsamkeit im Verbrauch von Leuchtgas zu ermahnen. Gleichzeitig wurde die Straßenbeleuchtung erheblich eingeschränkt und endlich gänzlich eingestellt. Die Straßen der Stadt blieben daher mit einbrechender Dunkelheit in unheimlich wirkende Finsternis gehüllt, die dadurch vervollständigt wurde, daß die Beleuchtung der Schaufenster untersagt war.
Ein Versuch des Magistrats, wenigstens an den gefährlichsten Verkehrspunkten einige Straßenlaternen zu brennen, scheiterte am Einspruch des Garnisonkommandos. In sämtlichen Haushaltungen, Geschäftszimmern und Werkstätten durfte nur bis 10 Uhr abends Gaslicht gebrannt werden.
Der Gebrauch von Heiz und Kochgas wurde gänzlich untersagt und diese Anschlüsse durch Plombierung verschlossen.
Erst vom 3. April 1917 ab gestattete man die Wiederbenutzung des Kochgases.
Der Kohlenersparnis halber mußten Gastwirtschaften, Kino usw. um 10 Uhr abends geschlossen werden.
Der Ladenschluß der Geschäfte mußte um 7 Uhr erfolgen.
Die ungewöhnlich strenge Kälte, die Anfang Februar 1917 bis auf -25° C. stieg, vermehrte die Kohlennot.
Die Schulen wurden daher vom 5. bis 17. Februar geschlossen und nach Wiedereröffnung des Unterrichts die meisten im Gebäude der Mädchenbürgerschule vereinigt. Im März nahm der Magistrat eine Rationierung des Kohlenbezugs vor.
Jede Haushaltung erhielt wöchentlich nur 2 Zentner Kohlen, Bäder und Gastwirte 12 Zentner.
Um den Leuchtgasverbrauch einzuschränken, hatte die Stadtverordnetenversammlung im Januar beschlossen, daß jedes Kubikmeter, welches über die Hälfte des Verbrauchs im Monat Oktober 1916 hinausging, mit einem Preiszuschlag von 50 Pf. belegt wurde. Dieser Beschluß wurde im Mai wieder aufgehoben, dafür aber bald darauf der Gaspreis von 17 Pf. auf 20 Pf. für das Kubikmeter Heiz- und Leuchtgas erhöht.
Im Dezember erfolgte eine weitere Erhöhung auf 28 Pf. für Leucht- und Heizgas und auf 26 Pf. für Gas zu gewerblichen Zwecken.
Dem entsprechend wurde auch der Preis für elektrischen Strom zu Lichtzwecken von 40 Pf. auf 50 Pf. die Kilowattstunde erhöht.

Der andauernde Kohlenmangel veranlaßte die Herausgabe besonderer Kohlenkarten, die am 3. Juni in Kraft traten.
Darnach erhielt jede Haushaltung wöchentlich 2 Zentner Braunkohlen oder Brikett oder insgesamt 30 Zentner für den Sommer. Für den Winterbedarf wurden Zusatzmarken gegeben, auf welche Wohnungen mit 2 oder 3 heizbaren Zimmern bis 20 Zentner, Wohnungen mit 4 oder 5 heizbaren Zimmern weitere 15 Zentner und Wohnungen mit 6 oder mehr heizbaren Zimmern noch weitere 15 Zentner auf Antrag zugesagt wurden.

Im Auftrage des Reichskommissars für Elektrizität und Gas erließen die hiesigen Vertrauensmänner Ortsvorschriften, nach denen ein Höchstverbrauch an beiden Beleuchtungen nach Größe der Wohnung und dem Monat abgestuft festgesetzt wurde.
In Wohnungen mit 2 bis 3 Zimmern zB. durften im Monat Dezember nicht mehr als 50 cbm Leuchtgas verbraucht werden.
Der Verbrauch an elektrischem Strom durfte nur bis 80 Prozent des Verbrauchs im November 1916 betragen.
Zur Ersparung von Licht mußten vom 27. November ab sämtliche Geschäftsläden am Dienstag, Donnerstag und Freitag um 5 Uhr nachmittags, am Montag, Mittwoch und Sonnabend um 7½ Uhr schließen und nicht vor vormittags 8½ Uhr geöffnet werden.
Vom 9. Februar 1918 ab durfte die Öffnung um 7½ Uhr vormittags und der Schluß an den drei erstgenannten Tagen um 6 Uhr nachmittags geschehen.
Sogar bis auf die Regelung der Zimmertemperatur erstreckie sich die „Fürsorge“ der Behörde.
In Gastwirtschaften, Läden, Schulen usw. sollte die Höchsttemperatur 16°C. nicht überschreiten.

Daß bei der Kohlenknappheit die Kohlenpreise ganz erheblich stiegen, kann nicht wundernehmen. Für Braunkohlenbrikett, die früher 70 Pf. der Zentner kosteten, mußte man im Dezember 1917 bereits 1,70 M. und für böhmische Braunkohlen statt 75 Pf. 2,30 M. zahlen. Dazu traten noch die verteuerten Anfuhrkosten, die von 5 Pf. der Zentner auf 25 Pf. stiegen.

Das neue Jahr 1918 brachte noch eine Reihe weiterer einschneidender Maßnahmen, um Ersparnis an Kohlen zu erzielen. So wurden die Weihnachtsferien der Schulen verlängert – in Wittenberg um 14 Tage – und der Personenverkehr auf der Eisenbahn fuhr eine weitere erhebliche Einschränkung.
Bei den ungenügend geheizten Wagen und den vielfachen Zugverspätungen war das Reisen mit der Eisenbahn ohnehin kein Vergnügen.
Zum Glück stellte sich der vierte Kriegswinter verhältnismäßig mild, die Not wäre sonst noch schlimmer geworden.

Je größer der Mangel an den einzelnen Dingen wurde, desto erfindungsreicher war die Industrie in der Erzeugung von Ersatz.
Es gab zuletzt nur noch weniges, für das man nicht einen „Ersatz“ gefunden hätte.
Die Ersatzmittel Auskunftsstelle in Berlin teilte im November 1917 mit, daß bis dahin bei ihr allein über 10 000 verschiedene Ersatzmittel angemeldet wurden, darunter allein 7 000 Ersatz- Nahrungsmittel.
Da gab es
– Ei-Ersatz,
– Fleischersatz,
– Butterersatz,
– Speiseölersatz,
– Kakaoersatz,
– Kaffeeeersatz,
– Teeersart,
– Ersatzbier,
– Punschersatz,
– Likörersatz,
– Rumersatz,
– Ersatzpfeffer,
– Ersatztabak ua.

In den weitaus meisten Fällen war es geraten, der Zusammensetzung dieser Ersatzmittel nicht nach zuforschen, da sonst ein nicht geringer Mut dazu gehörte, sie zu genießen.
Ein Beispiel für viele:
Mit Hopfen, der doch eigentlich ins Bier gehört, fing die obrigkeitlich genehmigte Tabakstreckung an, um dann zu der vom Bundesrat gestatteten Herstellung von Tabakerzeugnissen aus Buchenlaub und Zichorienblättern überzugehen.
Zichorie gehörte ja vordem eigentlich in den Kaffee, und unser schöner Buchenwald, „aufgebaut so hoch da droben“, hat es sich gewiß nicht träumen lassen, daß er einmal zur Karikatur einer Sumatraplantage herabsinken würde – und wir auch nicht, sonst hätten wir ihn nicht gefühlvoll besungen, sondern ihn hätte höchstens des Sängers Fluch getroffen.
Weniger bedenklich waren in dieser Hinsicht Bindfadenersatz und Ersatz-Schnürsenkel, die wie so manches andere auch dem Papier ihr Entstehen verdankten.
Lederersatz und Gummіersatz spielten bei dem Mangel an „Friedensware“ eine große Rolle, ebenso wie Ersatzseise und Ersatzwolle.
Sehr beklagenswert war es, daß die Benennung „Kriegsware“ nicht nur zum Freibrief für Minderwertigkeit und Leichtfertigkeit in der Herstellung, sondern auch für Wucher und Betrug wurde.
Wohl schritten Behörden und Gerichte gegen letztere ein und verhängten über die Sünder oft beträchtliche Geldstrafen.
Aber ehe der Arm der Gerechtigkeit diese erreichte, waren von ihnen bereits meist so hohe Gewinne erzielt, daß sie die verhängte Strafe kaum als Aderlaß empfanden, den sie kaltlächelnd hinnahmen.

Um die Bedürfnisse des Heeres auch für die Kriegsführung sicherzustellen, ordnete die Heeresverwalung eine ausgedehnte Beschlagnahme der verschiedensten Dinge an.
Diese erstreckte sich ua. auf sämtliche Gegenstände aus Kupfer, Messing, Reinnickel (auch in den bürgerlichen Haushalten), auf Gummi, alle Web-, Trikot-, Wirk- und Strickgarne, Hasen, Kaninchen und Katzenfelle, Nußbaumholz, eine große Anzahlzahl von Chemikalien, Mauersteine und Dachziegel aller Art.
Dem großen Bedarf an Metallen fielen sogar die Prospektpfeifen von Zinn an Orgeln und die Kirchenglocken, die keinen historischen Wert nachweisen konnten, sowie Denkmäler ohne Kunstwert zum Opfer.
Von den Wittenberger Glocken wurde die im südlichen Turme der Stadtkirche hängende sogenannte Türmerglocke, die bis dahin zum Anschlagen bei Bränden benutzt wurde, eingezogen.
Die Glocke, die ein Gewicht von 22 Zentnern und einen Durchmesser von 1,20 m besaß, war im Jahre 1549 von Matthias Maaß gegossen und trug die Inschrift:
„Der Tod kommt dir alle Stunden näher.“
Anfang September 1918 teilte die große und mittlere Glocke der Schloßkirche das gleiche Schicksal. An manchen Orten nahm die Gemeinde feierlichbewegten Abschied von ihrer Glocke und widmete ihr ein Scheidelied, wie das nachstehende, das in der Kirche zu Mühlsdorf (Fürstentum Reuß) gesungen wurde:

Du hast so oft geklungen, wenn uns ein Liebstes schied,
Nun sing mit mit Engelszungen dir selbst ein letztes Lied,
Das Scheidelied vom Sterben für Volk und Vaterland!
Sing’s und zerbrich in Scherben, zerschmilz im Opferbrand!

Nur du bleib uns zu eigen, Herr Gott voll Kraft und Ruh.
Wenn deine Boten schweigen, so rede du, nur du!
Gib, daß wir unverdrossen in Stürmen feste stehn,
Und laß, was du beschlossen, mit großer Macht geschehn.

Im August 1918 wurde die Kupferbedachung von unseren beiden Stadtkirchtürmen herabgenommen, um für Kriegszwecke verwandt zu werden. Statt dessen erhielten die Türme Schieferbedachung.

Durch Verordnung des stellvertretenden Generalkommandos vom 15. März 1918 wurde das ausgekämmte Menschenhaar beschlagnahmt, das zur Herstellung von Treibriemen ua. Verwendung fand.
Für 1 kg wurden 20 M. bezahlt.

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