Belziger Chaussee 21

aus: Archiv des HV WB
Foto: 09.03.2007

Am Mittelfenster war einmal ein Vorbau!
aus: Archiv des HV WB
Foto: 09.03.2007
Das Einnehmerhaus in der Belziger Chaussee
Ein Chausseehaus (Einnehmerhaus) war das Dienstgebäude
des Chausseewärters, das er mit seiner Familie bewohnte.
Gebaut wurden sie Ende des 18. Jahrhunderts und Anfang
des 19. Jahrhunderts, als die Außerortsstraßen zu Chausseen
ausgebaut wurden. Der Chausseewärter beaufsichtigte einen Chausseeabschnitt und kassierte für den Landesherrn das Chausseegeld, die Maut.
Manche Chausseehäuser waren auch Zollstationen.
Chausseehäuser in Preußen
In Preußen wurden ab 1796 Chausseehäuser für die Chausseegeldeinnehmer und Chausseewärter an den neu
angelegten Kunststraßen (Chausseen) erbaut, unter anderem
von Baumeistern wie Friedrich Gilly und Karl Friedrich Schinkel.
Die Chausseehäuser standen dicht an der Fahrbahn, möglichst
mit Einblick in die Chaussee. Der davor angebrachte Schlagbaum
wurde erst nach Zahlung des Wegegelds geöffnet.
Letzteres diente der Refinanzierung des Chausseebaus und sollte
die Kosten für den Unterhalt der Chausseen decken, die z. T. auch
von Aktiengesellschaften, Kreisen oder Gemeinden gebaut wurden.
In den Chausseehäusern wohnte außer dem Chausseegeldeinnehmer auch der Wegewärter, was auch zur Sicherheit beitrug.
Der Wegewärter war bei Steinstraßen für höchstens 1000 Ruten
(3,766 km), bei Kiesstraßen für höchstens 500 Ruten zuständig,
so dass zwischen den Chausseehäusern
(Abstand: 1 Preußische Meile = 2000 Ruten = 7,532 km) gegebenenfalls Wegewärterhäuser für je zwei Wegewärter errichtet wurden.
Mit der französischen Besetzung in den Napoleonischen Kriegen kam der Chausseebau zum Erliegen und wurde erst 1814 fortgesetzt.
1834 lieferte die „Anweisung zum Bau und zur Unterhaltung der Kunststraßen“ Vorgaben für das Erscheinungsbild der Chausseehäuser.
Aus einer alten Quelle können Tarife für das in Preußen zu entrichtende Chausseegeld des Jahres 1840 angegeben werden:
Post- und Personenkutschen, Kaleschen, Kabriolets und alles Fuhrwerk, einschließlich Schlitten zum Fortschaffen von Personen, beladen
oder unbeladen, für jedes Zugtier:
für eine Strecke von 1 Meile
1 Silbergroschen (Sgr) für eine Strecke von
1 ½ Meilen 1 Silbergroschen (Sgr) und 6 Pfennige (Pf).
Am 31. Dezember 1874 wurden in Preußen die staatlichen Chausseegebühren abgeschafft,
so dass die Chausseehäuser ihre Funktion verloren und die
Bewohner meist auszogen.
Die Privat-, Kreis- und Aktienchausseen erhoben noch bis ins frühe
20. Jahrhundert Chausseegebühren,
und deren Chausseehäuser blieben folglich auch solange bewohnt.
Chausseehäuser in Sachsen
In Sachsen wurden auf napoleonischen Befehl bestehende Straßen
zu Chausseen umgebaut.
So wurde ab 1807 die bestehende Poststraßenverbindung von
der Residenz Dresden über Meißen bis nach Leipzig zur Chaussee
mit seitlichen Gräben sowie Alleebäumen ausgebaut.
Im Abstand von jeweils etwa einer Kursächsischen Postmeile
wurden Chausseehäuser mit Schlagbäumen errichtet, an
denen Fuhrleute Chausseegeld zur Wartung und zum Unterhalt entrichten mussten.
Die entsprechende Brücken- und Chausseegeldpflicht wurde erst
zum Jahresende 1885 aufgehoben.